Lampang
Senior Member
Benötigt die Ehefrau ebenfalls eine Steuernummer?
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Kommt aber von deren Webseite !!Tax Year 2547 !
Das Ding ist 21 Jahre alt, ob die da beim Finanzamt mit klar kommen ?
Sonst einfach mal hier ansehen!Kann mir jemand den Link senden,wo ich das Steuerformular für über 65 Jahre alt (P.N.D.90) auf Thailändisch ausdrucken kann.
Danke
Lass das doch vom Beamten direkt ausfüllen. Du musst nur deine richtigen einkünfte aufschlüsseln zb rentenbetrag des Jahres in baht, zinsen in baht.Kann mir jemand den Link senden,wo ich das Steuerformular für über 65 Jahre alt (P.N.D.90) auf Thailändisch ausdrucken kann.
Danke
Eine gut besuchte Sitzung des Pattaya City Expat Club ....
Habe es heute von einer sehr freundlichen Beamtin ausfüllen lassen...Lass das doch vom Beamten direkt ausfüllen. Du musst nur deine richtigen einkünfte aufschlüsseln zb rentenbetrag des Jahres in baht, zinsen in baht.
Aber nur soviel, wie du auch nach thailand eingebracht hast.
Bei mir sogar ohne Bankstatement.Habe es heute von einer sehr freundlichen Beamtin ausfüllen lassen...
Geldeingänge musst Du selber nicht aufschlüsseln...Es wird ein Bankstatement für das Jahr 2024 verlangt, und zwar von Januar bis Dezember2024
Daraus werden die Summen, die klar erkennbar nach Thailand transferiert wurden, addiert!
Leicht zu erkennen, da in der Spalte "Deposit" eben jede Überweisung mit "FOREIGN T/T“ deklariert ist! Und Via "GPSD HEADOFFICE"
Also wenn Du, wie ich, eine Steuernummer hast, braucht es keinerlei andere Vorlagen außer dem Bank Statement und deinen Steuerausweis!
Und, falls Du eine hast, die Police der Krankenversicherung. mit der Quittung.
Gedauert hat es ca.40 Minuten, und ich habe meine Steuer direkt vor Ort bezahlt.
Somit alles sehr einfach!
PS: Versteuert wurde meine Rente und meine Pension!
Da ich ja in Deutschland keine Steuer bezahle, wenn Jemand in Deutschland Steuern zahlt,muss er das Nachweisen!
Vielleicht weil ich voriges Jahr schon eine Einkommenssteuererklärung machte , oder weil sie wissen, dass man auch mehr als 1 Konto haben kann.OK, wenn man alle Kontoauszüge hat,sollte es auch gehen..?
Aber ohne irgendwelche Unterlagen von einer Bank auch ??
Also das Sie sich auf Dein "Ehrenwort" verlassen? Fände ich schon sehr bedenklich .....
Wie war dies mit den Freibeträgen ?Somit alles sehr einfach!
Warum zahlst du auf deine Pension keine Steuern in Deutschland? Davon müsste dir eigentlich Lohnsteuer abgezogen worden sein.Gedauert hat es ca.40 Minuten, und ich habe meine Steuer direkt vor Ort bezahlt.
Somit alles sehr einfach!
PS: Versteuert wurde meine Rente und meine Pension!
Da ich ja in Deutschland keine Steuer bezahle, wenn Jemand in Deutschland Steuern zahlt,muss er das Nachweisen!
Im Grund genommen ganz einfach....Warum zahlst du auf deine Pension keine Steuern in Deutschland? Davon müsste dir eigentlich Lohnsteuer abgezogen worden sein.
Da das, wenn ich mich recht erinnere, eine Beamtenpension ist, hätte Deutschland das Besteuerungsrecht nach Art. 18 Abs. 2 DBA und in Thailand wäre die Pension steuerfrei.
Und ich meine, das ist falsch in Hinblick auf die Pension. Quelle habe ich dir ja genannt.Im Grund genommen ganz einfach....
Da ich in Thailand lebe, in meinem Fall ganzjährig, hat Thailand das Besteuerungsrecht auf Rente und auch Pension!
Als dauerhaft in TH lebender pensionierter Landesbeamter aus NRW schliesse ich mich der Verwunderung an. Ich habe es schriftlich von meinem in D zuständigen Finanzamt, dass Deutschland das Besteuerungsrecht für meine Pension hat, gleichgültig ob ich unbeschränkt oder beschränkt steuerpflichtig bin.Und ich meine, das ist falsch in Hinblick auf die Pension. Quelle habe ich dir ja genannt.
Mich wundert nur, dass die deutsche Behörde das offensichtlich auch falsch macht. Aber dann wäre die Steuerklasse ja auch egal, wenn die keine Lohnsteuer einbehalten.
ca. 380.000.-THBWie war dies mit den Freibeträgen ?
Was wurde da abgezogen ?
Danke.
Da ist das Finanzamt in Thailand eben anderer Meinung!Als dauerhaft in TH lebender pensionierter Landesbeamter aus NRW schliesse ich mich der Verwunderung an. Ich habe es schriftlich von meinem in D zuständigen Finanzamt, dass Deutschland das Besteuerungsrecht für meine Pension hat, gleichgültig ob ich unbeschränkt oder beschränkt steuerpflichtig bin.