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Ja, das ist hier zwingend vorgeschrieben!Ist bei dir das Bankstatement zwingend ?
Hier in nongkhai interessiert das das Finanzamt nicht. Sie übernehmen einfach meine Zahlen, und das schon 3 Jahre.
Nur wenn man zum Einkommenssteuerbescheid eine steuerliche Ansaessigkeitsbescheinigung möchte, wollen sie das Bankbuch . Aber das brauche ich nicht
Ist wohl in jedem Finanzamt andersJa, das ist hier zwingend vorgeschrieben!
Da sie ja aus der Zeile "Deposit" alle Geldeingänge, die mit "FOREIGN T/T " gezeichnet sind einfach nur addieren.
Und daraus eben die fällige Steuer berechnen! Also sehr einfach!
Dann wurde ich gefragt, ob ich auf einige dieser Beträge schon in Deutschland Einkommensteuer bezahlt habe.
Habe ich nicht, also komplette Summe versteuert! Sonst würde gegengerechnet!
Vorlegen musste ich Reisepass, Steuernummer, Bankstatement, und zu meiner Entlastung die Krankenversicherungspolice die
ich dann bis max. 25.000.-THB absetzen konnte. Habe sonst nichts was abzugsberechtigt wäre.
Doch die 190k kann man weiter unten eintragenNach stundenlangen Gesprächen mit dem Call Center geführt von unserer Cousine, ist das Ergebnis wie folgt: Um den Betrag einzugeben, der 2015 nach Thailand überwiesen wurde ist das Land auszuwählen von dem die Überweisung erfolgt ist in dem Fall Deutschland das war dann auch möglich.
Allerdings berücksichtigt das E - Filing nicht die 190.000 THB Freibetrag für Personen ab 65, wir sollen uns direkt an das örtliche Finanzamt wenden.
Danke wir werden das morgen nochmal probieren.Doch die 190k kann man weiter unten eintragen
mit Verlaub: sicherlich ist kein einziger TH Steuerzahler so persistent wie Du - HochachtungDanke wir werden das morgen nochmal probieren.
Es nervt einfach, unsere Steuererklärung per E - Filing für das Jahr 2024 war binnen 20 Minuten erledigt, jetzt ist neu, dass die Steuernummer des Arbeitgebers einzutragen ist, geht natürlich für mich als Rentner nicht.mit Verlaub: sicherlich ist kein einziger TH Steuerzahler so persistent wie Du - Hochachtung


Woher wollen die wissen das du ehrlich bist?Da sie wissen das ich ehrlich bin wird kein Bankstatement verlangt.
Bei Pkt 4 hättest du noch die minus 190k eintragen können.Die Sache mit der Steuererklärung hat mir dann doch keine Ruhe gelassen und ich habe mich zum örtlichen Finanzamt begeben und der Beamtin mein Problem mit E - Filing geschildert.
Sie hat sich dann auf meinen Account eingeloggt und konnte dann das Problem lösen und die Steuererklärung per E -Filing abschließen, trotz der Sprachbarriere immer sehr freundlich und geduldig.
Ich hatte eigentlich mit 3600 THB Steuern gerechnet, die Überraschung war dann Null Steuern.
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Ist im E - Filing 2568 nicht mehr vorgesehen, mir ist dadurch kein Nachteil entstanden, im Gegenteil habe ich sogar noch einen Steuervorteil von 3600 THB.Bei Pkt 4 hättest du noch die minus 190k eintragen können.
Aber wenn sowieso Null Steuern nicht zwingend nötig
Stimmt, sehe ich jetzt auch, danke fuer den Hinweis.Also bei meinem E-Filing letzte Woche war es noch da...,
Und auf deinem Beispiel ja auch.
Meinte, wenn man die Box bei Pkt 4 'über 65' ankreuzt, erscheint ein zusätzliches Eingabefeld zur Eingabe des Geburtsdatum
Welche Unterlagen wurden beim E-Filing gefordert ?Stimmt, sehe ich jetzt auch, danke fuer den Hinweis.
Wise Transaktionsverlauf 2025 war ausreichend, auch wurde nicht gefragt, ob meine Rente in Deutschland bereits versteuert wurde, das Finanzamt hat das laut Vorgabe E - Filing so gemacht, dann wird das wohl korrekt sein.Welche Unterlagen wurden beim E-Filing gefordert ?
Auch Bankbuch oder Statement ?
