"Einige auch mit Kosten von
nur 2000€ monatlicher Zuzahlung"
Das "NUR" klingt da schon ein wenig wie Hohn....Sorry, sehe ich aber so!
Das einzig gute ist die Änderung des Elternunterhalts seit 2020
Zum 01.01.2020 tritt das neue
Angehörigen-Entlastungsgesetz. Unterhaltspflichtige Kinder müssen dann erst ab 100.000 € Bruttoeinkommen für die Pflegeheimkosten der Eltern aufkommen und somit Elternunterhalt bezahlen. Liegt das Bruttoeinkommen des Unterhaltspflichtigen unter diesen 100.000 €uro, übernimmt das Sozialamt den fehlenden Betrag, wenn die Rente oder das Vermögen des Pflegeheimbewohners nicht mehr ausreichen.
Zum Jahresbruttoeinkommen von 100.000 Euro zählen nicht nur das Gehalt, sondern auch Mieteinnahmen usw.