Deutsch sprechenden Rechtsanwalt in Thailand gesucht

Du mußt nur für Dich entscheiden was Deine Schmerzgrenze ist. Eine Summe von sagen wir 2 Millionen Baht reicht durchaus um ein schönes Haus außerhalb der Touristenzentren zu bauen und ist aus meiner Sicht ja auch kein Vermögen und Grund sich im Extremfalle aufzuhängen.
Das ist bei uns ein bisschen komplexer zumindest meine Vorstellung.
Mir geht es darum
- was passiert mit einem Wohnrecht auf Lebzeit falls meine Frau verstirbt und Kinder Anspruch auf das Anwesen anmelden?
- was passiert mit einem zwiten Grundstück was als anlage erworben wurde und evtl. in dne kommenden Jahren (bei etwas Glück) ein vielfaches Wert ist, weil dort z.B. eine Autobahn drauf gebaut werden soll

Wenn ich annähernd einigen Berichten Glauben schenken darf, soll es sogar möglich gewesen sein, dass ein Deutscher Ehemann nach seiner scheidung einen nicht geringen Teil seiner Investition zurück bekam oder Anspruch darauf hatte (angeblich hat sich das in den letzten Jahren zu Gunsten der ausländischen Ehepartner etwas verbessert (kann ich aber nicht abschätzen ob das auch so bei mir sein könnte)

ich möchte eigentlich von der Hausbauinvestition nichts zurück haben, selbst wenn ich dort das Wohnrecht verlieren würde!
sehe ich so wie du!
Voraussetzung ist aber, dass ich dann auf das weit entfernte unbebaute Grundstück (was rein als Geldanlage gekauft wurde) einen vollen Zugriff habe, es also verkaufen darf oder anderweitig verwerten kann...

Ich weiss also nicht wie das ist wenn mir meine Frau einen Kreditvertrag unterschreibt der wie in D als Grundschuld auf ein Grundstück eingetragen wird... darüber und üebr alle anderen Möglichkeiten bräuchte ich eine Beratung!
 
Deine aktuelle Denkweise wird Dir in Thailand künftig wohl noch sehr viel Kopfschmerzen bereiten. Deshalb nochmal, definiere Deine Summe die Du gegebenfalls auch ohne Tobsuchtsanfälle bereit bist zu verlieren. Vergiß Dein "Wohnrecht" oder auch nur einen Baht zurückzubekommen, wenn die Brüder Deiner Frau im Trennungsfall mit Knüppeln in der Hand zu Dir sagen Farang hau ab!
 
Zuletzt bearbeitet:
ergiß Dein "Wohnrecht" oder auch nur einen Baht zurückzubekommen, wenn die Brüder Deiner Frau im Trennungsfall mit Knüppeln in der Hand zu Dir sagen Farang hau ab!
um das geht es nicht... es geht darum was dann ein RA "erstreiten" kann.... was will ein Bruder/Familie von einem der dann nicht in Thailand ist und von einem RA seine Rechte durchsetzen lassen möchte/will/wird?
Ich sagte ja schon in meiner letzten Message das hier 2 Grundstücke bestehen... auf dem einen was meine Frau von Ihren Eltern geerbt bekam haben wir ein haus gebaut, auf dem ich erstmal Wohnrecht hätte, was ich im falle eines Falles nicht annähernd nutzen würde/möchte wie auch immer.
Das zweite Grundstück wurde ca 150km entfernt gekauft, dies ist nicht bebaut,,, wurde nur etwas hergerichtet... mehr nicht.

Ich möchte also von dem Haus was ich auf dem Land meiner frau investierte 0 haben.
Dagegen möchte ich falls möglich als ERntschädigung im Falle eines falles auf das ganze andere Grundstück zugriff haben und es verkaufen können wann ich möchte etc. etc.


ich denke das sollte nun klar formuliert sein oder was meinst Du mit dem auf was ich verzichten würde?


edit:
in meiner letzten message hier hatte ich das auch schon geschrieben ==="ich möchte eigentlich von der Hausbauinvestition nichts zurück haben,"<====
Mich interessiert rein das andere Grundstück... da ich nur hier, falls überhaupt, annähernd eine Chance sehe etwas zurück zu bekommen.
Das das haus was ich zwar finanzierte und was auf dem Grundstück meiner frau stehgt ich nichts zurück bekomme ist für mich nachvollziehbar und auch akzeptabel!
 
Ich würde schon gerne mit RA Klemm in Kontakt treten.

Aktuell habe ich aber nch die Infos anderer Teilnehmer hier im Kopf die mitteilten das ein Deutscher RA in Thailand Mandanten vor Gericht nicht vertreten darf... wie wäre das dann mit Herrn RA Klemm, müsste ich dann zwei Anwälte bezahlen... einen Deutschen als berater und einen Thai der es vor Gericht durchfechten möchte?

sorry das ich hier wohl etwas dümmlich frage, ich muss es aber irgendwie begreifen und verstehen um dann für mich eine einigermaßen richtige Entscheidung treffen zu können
 
Ich würde schon gerne mit RA Klemm in Kontakt treten.

Aktuell habe ich aber nch die Infos anderer Teilnehmer hier im Kopf die mitteilten das ein Deutscher RA in Thailand Mandanten vor Gericht nicht vertreten darf... wie wäre das dann mit Herrn RA Klemm, müsste ich dann zwei Anwälte bezahlen... einen Deutschen als berater und einen Thai der es vor Gericht durchfechten möchte?

sorry das ich hier wohl etwas dümmlich frage, ich muss es aber irgendwie begreifen und verstehen um dann für mich eine einigermaßen richtige Entscheidung treffen zu können
Lese mal das hier.....


Und auf das andere Land,wirst Du keinen Zugriff bekommen,weil es ja nicht Deins ist!! So einfach!

Ob da windige Verträge helfen,wage ich zu bezeifeln,nicht aber das Dich ein Anwalt,gerne gegen Bares "berät"....

Und in der Regel kennen Die auch "Wasserdichte Verträge".... Nur haften Sie nicht dafür ;-)

Das ist der Grund warum ich eben ein Condo gekauft habe ;-)

Und mein Haus verkauft habe,noch im Guten mit der Lady ;-)
 
Und auf das andere Land,wirst Du keinen Zugriff bekommen,weil es ja nicht Deins ist!! So einfach!
Ist das auch so, wenn dem die Ehefrau zustimmt?
Beispiel. die Ehefrau würde mir einen Kredit unterschreiben... einen 30 Jahre Miet/Pachtvertrag etc. oder was auch immer..
würde die alles als Unsinn dargestellt werden wenn es dann auch im Grundbuch stehen würde? zumindest der Pachtvertrag.. keine Ahnung ob es in Thailand eine Art Grundschuld überhaupt gibt...
 
Deine aktuelle Denkweise wird Dir in Thailand künftig wohl noch sehr viel Kopfschmerzen bereiten. Deshalb nochmal, definiere Deine Summe die Du gegebenfalls auch ohne Tobsuchtsanfälle bereit bist zu verlieren. Vergiß Dein "Wohnrecht" oder auch nur einen Baht zurückzubekommen, wenn die Brüder Deiner Frau im Trennungsfall mit Knüppeln in der Hand zu Dir sagen Farang hau ab!
Da sage ich nur, Augen auf bei der Partnerwahl.
 
Ist das auch so, wenn dem die Ehefrau zustimmt?
Beispiel. die Ehefrau würde mir einen Kredit unterschreiben... einen 30 Jahre Miet/Pachtvertrag etc. oder was auch immer..
würde die alles als Unsinn dargestellt werden wenn es dann auch im Grundbuch stehen würde? zumindest der Pachtvertrag.. keine Ahnung ob es in Thailand eine Art Grundschuld überhaupt gibt...
Land gehoert dir nicht, du kannst es nur pachten oder ueber eine von dir noch zu gruendende thailaendische Firma kontrollieren.
 
Noch vergessen, ein Pachtvertrag mit einer Dauer von 30 Jahren muss ins Chanot eingetragen werden. Also bei Grundstücken mit diesem Titel. Das Chanot entspricht in etwa dem deutschen Grundbuch mit einer Seite, in die Nutzen und Lasten eingetragen werden. Wie sich das mit Land mit anderen Titeln verhält, entzieht sich meiner Kenntnis.
 
Das ist bei uns ein bisschen komplexer zumindest meine Vorstellung.
Mir geht es darum
- was passiert mit einem Wohnrecht auf Lebzeit falls meine Frau verstirbt und Kinder Anspruch auf das Anwesen anmelden?
- was passiert mit einem zwiten Grundstück was als anlage erworben wurde und evtl. in dne kommenden Jahren (bei etwas Glück) ein vielfaches Wert ist, weil dort z.B. eine Autobahn drauf gebaut werden soll

Wenn ich annähernd einigen Berichten Glauben schenken darf, soll es sogar möglich gewesen sein, dass ein Deutscher Ehemann nach seiner scheidung einen nicht geringen Teil seiner Investition zurück bekam oder Anspruch darauf hatte (angeblich hat sich das in den letzten Jahren zu Gunsten der ausländischen Ehepartner etwas verbessert (kann ich aber nicht abschätzen ob das auch so bei mir sein könnte)

ich möchte eigentlich von der Hausbauinvestition nichts zurück haben, selbst wenn ich dort das Wohnrecht verlieren würde!
sehe ich so wie du!
Voraussetzung ist aber, dass ich dann auf das weit entfernte unbebaute Grundstück (was rein als Geldanlage gekauft wurde) einen vollen Zugriff habe, es also verkaufen darf oder anderweitig verwerten kann...

Ich weiss also nicht wie das ist wenn mir meine Frau einen Kreditvertrag unterschreibt der wie in D als Grundschuld auf ein Grundstück eingetragen wird... darüber und üebr alle anderen Möglichkeiten bräuchte ich eine Beratung!

Die Diskussion dreht sich immer wieder im Kreis. Wenn die eigene Frau eine große Familie in der Nähe hat oder eigene Kinder mit eingebracht hat, wird alles schnell zum Drama.

Du kannst ja dann nach ihrem Tod fluchtartig eine geheime Bleibe suchen und von dort aus Jahre klagen. Mit offenem Ergebnis. Da die Frau das Grundstück offiziell mit eigenem Geld erworben hat, wird das Anmelden von Besitzansprüchen ein kompliziertes Verfahren. :) Das erklärt dir dann ein eingesetzter Nachlassverwalter. Je nach Familie sollte man weit weg wohnen. :)

Wenn man mit der Frau alleine lebt und gemeinsam leibliche Kinder hat, ist alles halbwegs normal regelbar. Insbesondere wenn auch die Frau zu Lebzeiten an allem für den Tag X mitgewirkt hat. Im Normalfall sind aber die Herren vorher beim Fährmann …
 
Ich weiß ja nicht warum alle so geschwollen herumquatschen,alles was in Thailand investierst ist weg,alte Regel,ausgenommen du hast eigene Kinder,dann vielleicht nicht.wenn wird wohl ein Gericht helfen,der armen mittellosen Frau oder den gestopften Falang,da kann alles mögliche in Chanot stehen.ok vielleicht gibt's noch Chancen bei einem Condo,aber weinst Gewinn machen willst musst vor 20 Jahren gekauft haben,was da Träumer rumlaufen ,sagenhaft
 
Ich weiß ja nicht warum alle so geschwollen herumquatschen,alles was in Thailand investierst ist weg,alte Regel,ausgenommen du hast eigene Kinder,dann vielleicht nicht.wenn wird wohl ein Gericht helfen,der armen mittellosen Frau oder den gestopften Falang,da kann alles mögliche in Chanot stehen.ok vielleicht gibt's noch Chancen bei einem Condo,aber weinst Gewinn machen willst musst vor 20 Jahren gekauft haben,was da Träumer rumlaufen ,sagenhaft

So ist es.

Wenn ich vorher sterbe, ist alles gut. Wenn meine Frau vorher stirbt, bekommt eh alles die gemeinsame Tochter. Letztere wird aufgrund der Erbfolge auch die Füße still halten, das Grundstück wird sofort auf sie umgeschrieben und im Normalfall wird der Papa bis zu dessen Ende unterstützt.

Das sollte alles gedanklich schon ausgebucht sein. Lediglich auf der Straße will keiner sitzen und dafür habe ich Verständnis. Deshalb käme für mich auch ein Zusammenleben mit einer Thai-Familie nie in Frage.
 
So ist es.

Wenn ich vorher sterbe, ist alles gut. Wenn meine Frau vorher stirbt, bekommt eh alles die gemeinsame Tochter. Letztere wird aufgrund der Erbfolge auch die Füße still halten, das Grundstück wird sofort auf sie umgeschrieben und im Normalfall wird der Papa bis zu dessen Ende unterstützt.

Das sollte alles gedanklich schon ausgebucht sein. Lediglich auf der Straße will keiner sitzen und dafür habe ich Verständnis. Deshalb käme für mich auch ein Zusammenleben mit einer Thai-Familie nie in Frage.
Gebe ich dir vollkommen recht.ich habe gleich eine klare Linie gezogen,meine Frau hat auch 11 Geschwister,habe ein top Haus gemietet 6700 Baht im Monat ,in der Nähe von der Familie,mit der Auflage keine Besuche ausser ich lade ein,funktioniert alles bestens!
 
Gebe ich dir vollkommen recht.ich habe gleich eine klare Linie gezogen,meine Frau hat auch 11 Geschwister,habe ein top Haus gemietet 6700 Baht im Monat ,in der Nähe von der Familie,mit der Auflage keine Besuche ausser ich lade ein,funktioniert alles bestens!
Das klingt nach extremer Pampa, sowohl von der Miete, als auch der Anzahl der Geschwister her.
Die Erfahrungen dort mit der Familie und auch sonst kann man nicht auf ganz Thailand verallgemeinern. Das ist eine andere Welt.
 
Gebe ich dir vollkommen recht.ich habe gleich eine klare Linie gezogen,meine Frau hat auch 11 Geschwister,habe ein top Haus gemietet 6700 Baht im Monat ,in der Nähe von der Familie,mit der Auflage keine Besuche ausser ich lade ein,funktioniert alles bestens!
11 Geschwister ?
Ob es damit wirklich zu einem echten "Ruhestand" kommen kann ?😊
 
Da es in rechtlicher Hinsicht wohl keine Profis hier gibt, frag ich mal, ob jemand einen thailändischen Anwalt kennt, der deutsch spricht. Sinnvoll wäre es, wenn er seine Anwaltspraxis in Thailand hätte.

Schwerpunkt: Firmengründung, Work-Permitt und Immobilienbesitz
Frage einmal bei der German Thai group nach. Soweit ich weiss, gibt es 2 Anwälte dort die Deutsch sprechen. Vor einigen Jahren war ich dort einmal gewesen.
 
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