Für Thai/Deutsche Paare sehr hart: Abschaffung der Familienversicherung für Ehepartner

Nachdem was durch die Presse geht, wird erwogen das für neue Ehen die ab dem 01.01.2028 geschlossen werden, gelten zu lassen. Die Allermeisten von uns, sind davon nicht betroffen, weil entweder bereits verheiratet oder die Ehefrau sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, oder wegen eigener Rentenansprüche in der Krankenversicherung der Rentner selbst versichert ist. Konkrete Beschlüsse dazu gibt es meines Wissens noch nicht.
Viele Grüße
Freimut
Verwechselst Du das eventuell mit dem Ehegattensplitting? Da hatte ich gelesen, daß die Neuregelung nur für neue Ehen gelten soll. Bezüglich KV habe ich dergleichen noch nicht gelesen.
 
Was ändert dies für Paare, die ohnehin keiner Arbeit nachgehen (können)?

Vermutlich doch eher nichts bzw. wird dann die Arbeitsagentur für beide in irgendeine Krankenkasse einzahlen (müssen).
Im schlimmsten Fall ergibt sich daraus dann eine weitere Erhöhung der Arbeitslosenversicherung für noch Arbeitende und deren Arbeitgeber.

Aber: Deutschland ist ein reiches Land, also alles kein Problem.
 
Thaifrauen mit Minijob plus Schwarzarbeit in der Thaimassage kennst du nicht? Das ist ja wirtschaftlich auch günstiger als sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zum Mindestlohn bei Steuerklasse 5.
Kennen wir nicht.

Meine Frau hat im übrigen die Steuerklasse IV. Das kann man ja immer wählen, wie man das aufteilt.
 
Verwechselst Du das eventuell mit dem Ehegattensplitting? Da hatte ich gelesen, daß die Neuregelung nur für neue Ehen gelten soll. Bezüglich KV habe ich dergleichen noch nicht gelesen.
Ich glaube du hast recht und ich habe den 01.01 28 mit dem Ehegattensplting verwechselt. Danke für den Hinweis.
Viele Grüße
Freimut
 
Nachdem was durch die Presse geht, wird erwogen das für neue Ehen die ab dem 01.01.2028 geschlossen werden, gelten zu lassen. Die Allermeisten von uns, sind davon nicht betroffen, weil entweder bereits verheiratet oder die Ehefrau sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, oder wegen eigener Rentenansprüche in der Krankenversicherung der Rentner selbst versichert ist. Konkrete Beschlüsse dazu gibt es meines Wissens noch nicht.
Viele Grüße
Freimut
Das bezog sich auf das Splitting, nicht auf die Familienversicherung.
 
Nach aktuellem Stand (Mai 2026) bleiben Angehörige in der Türkei weiterhin beitragsfrei mitversichert. Während für Ehepartner im Inland neue Beiträge geplant sind, greift für diese Gruppe weiterhin das deutsch-türkische Sozialversicherungsabkommen von 1964.

  • Völkerrechtlicher Vorrang: Das Abkommen ist ein Staatsvertrag. Nationale Gesetzesänderungen in Deutschland können diesen Vertrag nicht automatisch außer Kraft setzen; er müsste separat gekündigt oder neu verhandelt werden.

  • Wohnsitzprinzip: Die Ausnahme gilt nur für Familienangehörige, die dauerhaft in der Türkei leben.

  • Voraussetzungen für die Mitversicherung:
    • Die Angehörigen dürfen kein eigenes Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze haben.
    • Sie dürfen nicht selbst im türkischen System versichert oder erwerbstätig sein.
    • Unter bestimmten Umständen sind in der Türkei – anders als in Deutschland – sogar Eltern mitversicherungsfähig, sofern sie finanziell vom in Deutschland arbeitenden Versicherten abhängig sind.
Obwohl diese Regelung aufgrund der Ungleichbehandlung zu deutschen Ehepaaren politisch stark in der Kritik steht, sieht der aktuelle Gesetzentwurf zur GKV-Reform keine Änderung an diesem internationalen Abkommen vor.
 
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