Verwechselst Du das eventuell mit dem Ehegattensplitting? Da hatte ich gelesen, daß die Neuregelung nur für neue Ehen gelten soll. Bezüglich KV habe ich dergleichen noch nicht gelesen.Nachdem was durch die Presse geht, wird erwogen das für neue Ehen die ab dem 01.01.2028 geschlossen werden, gelten zu lassen. Die Allermeisten von uns, sind davon nicht betroffen, weil entweder bereits verheiratet oder die Ehefrau sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, oder wegen eigener Rentenansprüche in der Krankenversicherung der Rentner selbst versichert ist. Konkrete Beschlüsse dazu gibt es meines Wissens noch nicht.
Viele Grüße
Freimut

