Mieten oder kaufen,

Ein Blick ins Gesetz, erleichtert die Rechtsfindung.

Dieter hat Recht.

Siehe § 581 BGB.
Ne,
Der Unterschied zur Miete besteht darin, dass der Mieter lediglich das Mietobjekt nutzen darf, während er bei der Pacht zusätzlich aus der Pachtsache einen wirtschaftlichen Ertrag ziehen darf (§ 581 BGB). Grundsätzlich gelten für den Pachtvertrag die gleichen Vorschriften wie für den Gewerbemietvertrag.

Aber er ist nicht nur gewerblich schließbar.

Bei der Pacht ist eine vorzeitige Kündigung erschwert.
 
Ne,
Der Unterschied zur Miete besteht darin, dass der Mieter lediglich das Mietobjekt nutzen darf, während er bei der Pacht zusätzlich aus der Pachtsache einen wirtschaftlichen Ertrag ziehen darf (§ 581 BGB). Grundsätzlich gelten für den Pachtvertrag die gleichen Vorschriften wie für den Gewerbemietvertrag.

Aber er ist nicht nur gewerblich schließbar.

Bei der Pacht ist eine vorzeitige Kündigung erschwert.

Er hat nichts anderes geschrieben, wenn auch nicht so ausführlich.
 
Er hat nichts anderes geschrieben, wenn auch nicht so ausführlich.
Ne, er meinte Dieter1 hat Recht, das stimmt halt nicht, Pacht und Miete sind nicht das gleiche in Deutschland, Miete ich einen Garten gehören die Früchte dem Vermieter, Pächter ich, dann mir.
Das ist die immer gleiche Diskussion zwischen Eigentum und Besitz, man beides zugleich haben, oder nur eines davon.
 
Ne, er meinte Dieter1 hat Recht, das stimmt halt nicht, Pacht und Miete sind nicht das gleiche in Deutschland, Miete ich einen Garten gehören die Früchte dem Vermieter, Pächter ich, dann mir.
Das ist die immer gleiche Diskussion zwischen Eigentum und Besitz, man beides zugleich haben, oder nur eines davon.

Alles klar. (y)
 
Männers, ihr verzettelt euch mal wieder an der Fragestellung vorbei. Mit 74 Lenzen dürfte es dem Fragesteller ziemlich Wumpe sein emwas nach 30 Jahren mit dem Mirtvertrag passiert.
 
Was interessiert denn die Gestzeslage in Deutschland,wenn es doch um das Recht in Thailand geht ?
 
Nein, das Gesetz ist eindeutig: maximal 30 Jahre Vertragslaufzeit.

Natürlich kann man über den Pachtvertrag hinausgehende Zusatzvereinbarungen treffen.

Wenn diese Zusatzvereinabrungen geltendem Gesetz widersprechen, können Gerichte diese Klauseln als ungültig erklären.

Gute Rechtsanwälte warnen seit Jahrzehnten vor solchen Konstrukten.
So ist es, diese Höchstdauer steht im thailändischen Zivil- und Handelsgesetzbuch und das auch schon länger.
 
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