tuxluchs
Senior Member
Ne,Ein Blick ins Gesetz, erleichtert die Rechtsfindung.
Dieter hat Recht.
Siehe § 581 BGB.
Der Unterschied zur Miete besteht darin, dass der Mieter lediglich das Mietobjekt nutzen darf, während er bei der Pacht zusätzlich aus der Pachtsache einen wirtschaftlichen Ertrag ziehen darf (§ 581 BGB). Grundsätzlich gelten für den Pachtvertrag die gleichen Vorschriften wie für den Gewerbemietvertrag.
Aber er ist nicht nur gewerblich schließbar.
Bei der Pacht ist eine vorzeitige Kündigung erschwert.