Ministerium geht gegen Ausländische Grundeigentümer vor !

  • Ersteller Ersteller Thai-Robert
  • Erstellt am Erstellt am
Re: Ministerium geht gegen Ausländische Grundeigentümer vor

@Netandy,

natürlich ist das sittenwiedrig.

Zu dem "Geldverschenken" wird man nur genötigt, weil sonst die thailändische Ehefrau das Grundstück nicht erwerben könnte. Freiwillig ist das nicht. Es wird mal so ganz einfach aus der zu verteilenden Masse einer Zugewinngemeinschaft bei einer Ehescheidung herausgenommen.

Noch krasser wird das Ganze, wenn das Geld des Farang für das Grundstück aus einem Zeitpunkt VOR der Ehe kommt, ihm dann (auch nach thailändischem Recht) auch bei Scheidung, ihm alleine gehört und nicht geteilt werden müßte. (Nicht mit dem entstanden Mehrwert verwechseln, der natürlich wieder zu teilen wäre)

Das alles ist doch für den thailändischen Staat ganz einfach zu regeln:
Farang heiratet Thai. Thai kauft Grundstück für Hausbau. Farang darf Land nicht besitzen. Farang und Thai lassen sich scheiden. Das Grundstück kann (bei Zugewinngemeinschaft) im Eigentum nicht geteilt werden, weil Farang kein Grundstück besitzen darf.

Deshalb MUSS das Grundstück (mit oder ohne Haus) verkauft werden (der thail. Gesetzgeber sagt, zu einem "angemessenen" Preis, min. der Hälfte des Kaufpreises) und der Erlös wird hälftig aufgeteilt.

Also geht doch, man muß es nur wollen.
Bei meiner Scheidung 2003 in Thailand ist es genau so gelaufen. Da war vorher bei Landkauf auch so ein Schrieb unterschrieben worden.

Natürlich hätte man den Farang gerne über den Tisch gezogen.

Gruß
Monta
 
Re: Ministerium geht gegen Ausländische Grundeigentümer vor

@Monta

Und genau aus so einer komplexen Situation wie du sie schilderst gab es für die thailändischen Gerichte unglaublich "verzwickte" Rechtsfälle die mal so, mal so ausgingen.

Natürlich fällt vorher besessenes Geld nicht in die Zugewinngemeischaft. Jetzt wurde aber damals mit diesem Geld ein Grundstück gekauft. Und das kam natürlich sehr häufig bei Thai / Farang Ehen vor, und damit fing die Problematik natürlich an:

Das Grundstück wurde nämlich damals auch schon, "formaljuristisch" auf die Frau eingetragen (da auch Auländer schon damals kein Land besitzen konnten). Wie soll es aber im Scheidungsfall nun ein Gericht bewerten?

1. Als alleiniger Besitz der Frau (den nur der Grundstückseintrag zählt?

oder

2. Als alleiniger Besitz des Mannes (Ausländer), da es ja mit Geld vor der Ehe bezahlt wurde, und es deshalb nicht als Zugewinn in die eheliche Gemeinschaft gesehen werden kann?

oder

3. Als gemeinsamer Besitz, indem der Ausländer ja privates Geld in die eheliche Gemeinschaft einbrachte, womit ein gemeinsames Grundstück gekauft wurde das beiden gehört?

Ganz schön schwierig oder....? :-)

In deinem Fall hat sich das Gericht für Variante 3 entschieden, was mehr als gerecht war. Der "Schrieb" den du damals unterschrieben hast, war aber keine "Zugewinnverzichtserklärung bei Grundstücken" nach heutiger verbindlicher Machart (gibt es erst seit Mitte 2005), sondern sicher nur die "Versicherung das die Frau das Grundstück von eigenem Geld erwarb".

Das wurde aber bei Verteilungsfragen bei Scheidung wohl nicht so stark gewertet, sondern nur als Rechtslegimitation der Behörde beim damaligen Grundstückseintrag. Aber es hätte auch ganz anderst ausgehen können!

Vor allem versuche dich einmal in die Frau "hineinzudenken". Sie hat ein auf ihren Namen allein eingetragenes Grundstück, und muss es bei der Scheidung trotzdem teilen.....very bad!

Von "Rechtssicherheit" mittels eines Dokuments (in diesem Fall dem Grundstückseintrag) konnte man für sie da wirklich nicht sprechen. Das entsprach auch nicht mehr internationalen Standards. Deshalb gibt es heute die glasklare und gerechte Regelung, indem der Ausländer in einer Ehe (Zugewinngemeinschaft), grundsätzlich jeweils einen "Verzicht" beim Grundstückseigentum (Land) seiner Frau eingehen muss. Sie kann sonst nicht rechtmässige (eingetragene) Eigentümerin werden.

Dies auch natürlich wenn sie ein Grundstück von "Dritter" Seite (z.B. den Eltern) erwirbt, oder geschenkt bekommt oder es eben erbt. In diesem Fall kann der Ausländer sogar zur "Zwangsverzichtsabgabe" vorgeführt werden, sollte er damit nicht einverstanden sein. Was natürlich praktisch nicht vorkommt. :-)

Nach heutigen Gesetzen kann natürlich auch eine verheiratete thailändische Frau Land erwerben. Hierbei spielt es keine Rolle ob es sich dabei um einen Farang oder Thai als Ehepartner handelt. Es herscht nämlich schon eine Weile "Gleichstellung" in Thailand. :-)

Nur eben bei Farang-Ehemann das er (einziger kleiner Unterschied) dann die Verzichtserklärung "zur Herauslösung aus der ehelichen Gemeinschaft" abgeben muss. Zudem muss es natürlich ihr eigenes Geld zum Landkauf sein. Bei Geld aus der ehelichen Gemeinschaft entscheiden beide gemeinsam über die Anschaffung, so wie es auch in den Gesetzen der USA und Deutschlands geregelt ist (kein grosser Unterschied zu Thailand).

Ich sage es immer wieder, Thailand ist keine Bananenrepublik, man ist von juristischr Seite stets um "Rechtssicherheit" bemüht und versucht Nachteile seiner Bürger wenn es geht zu vermeiden.


Gruss an alle von

Netandy
 
Re: Ministerium geht gegen Ausländische Grundeigentümer vor

@Netandy,

das überzeugt mich aber jetzt keinesfalls von der Sittenwiedrigkeit aus meiner Sicht.

Die thailändische Ehefrau hatte immer eine "Rechtssicherheit" über den Besitz des Grundstückes.

Auch im Falle einer Scheidung und Aufteilung des gemeinsamen Hab und Gutes kann sie das Grundstück (mit oder ohne Aufbau) ja behalten. Nur den hälftigen Wertanteil muß sie eben dem Farang-Ehemann auszahlen. Wenn sie das Geld hat, ist es ja kein Problem (auch wenn ihr das sicher nicht passt). Und wenn sie nicht genug Bares hat, muß sie eben das Grundstück, oder Anwesen, verkaufen (an einen thailändischen Staatsbürger natürlich)und der Erlös wird geteilt.

Die Rechtssicherheit über einen Besitz und der Anspruch beider Ehepartner in einer Zugewinngemeinschaft bei einer Scheidung, sind zwei völlig verschiedene Angelegenheiten. Beide sind in der Durchführung möglich, ohne durch die Hintertür dem Farang ein Besitzrecht einzuräumen.

So, wie ich es verstanden habe, ist die Intention der gesetzlichen Regelung, einen Ausverkauf an Grund und Boden an Ausländer zu verhindern und nicht die einseitig "schützenswerte" Rechtssicherheit der Mia Thai.

Also, bin noch nicht überzeugt, daß es auch nicht anders gehen kann und bleibe vorerst bei der "Sittenwiedrigkeit".

Gruß
Monta
 
Re: Ministerium geht gegen Ausländische Grundeigentümer vor

Monta" schrieb:
........Also, bin noch nicht überzeugt, daß es auch nicht anders gehen kann und bleibe vorerst bei der "Sittenwiedrigkeit".....

@Monta, du immer mit deinen Fakten :fertig: . So lässt sich kein Promotion machen, lass doch den netten Netandy jetzt mal in Ruhe.
 
Re: Ministerium geht gegen Ausländische Grundeigentümer vor

@woody schreibt:
"@Monta, du immer mit deinen Fakten :fertig: . So lässt sich kein Promotion machen, lass doch den netten Netandy jetzt mal in Ruhe."

Ja, sorry, hab' ich vergessen, die Promotion.
Ach so, hab' ich auch vergessen, wofür eigentlich? :ohoh:

Gruß
Monta
 
Re: Ministerium geht gegen Ausländische Grundeigentümer vor

Monta" schrieb:
.......Ja, sorry, hab' ich vergessen, die Promotion.
Ach so, hab' ich auch vergessen, wofür eigentlich? :ohoh:

Gruß
Monta

Für die Region Pattaya-Sattahip natürlich, von der alle 'Lao-Isaan-Verbandelten' heimlich träumen.
 
Re: Ministerium geht gegen Ausländische Grundeigentümer vor

Für die Region Pattaya-Sattahip natürlich, von der alle ´Lao-Isaan-Verbandelten´ heimlich träumen.

Das ist ja wohl die Übertreibung des Tages,
abgesehen davon, hast du schon mal [highlight=yellow:c3c92a97f4]unheimlich [/highlight:c3c92a97f4] geträumt?
Günny
 
Re: Ministerium geht gegen Ausländische Grundeigentümer vor

woody" schrieb:
Für die Region Pattaya-Sattahip natürlich, von der alle 'Lao-Isaan-Verbandelten' heimlich träumen.

Ich bin mit gebuertig Lao-Isaan verbandelt und traeume manchmal auch, aber eher nicht heimlich sondern manchmal unheimlich :cool: - Sachen, aber Pattaya-Sattahip war bis dato noch nicht dabei. Vielleicht aber auch alters-, bauchumfang- oder was immer bedingt, kann also durchaus noch kommen ;-D

Manchmal schlaf ich aber auch wie ein Stein und Steine traeumen wohl generell nicht. Oder aber ich bin wach und aeuge dann heimlich zur lao-isaanischen Seite rueber. Ist sie wach? Grosser Zeh des rechten Fusses wandert heimlich (da noch kein offizielles Visum) ueber die Grenze. Anstupsen - kritischer Moment. Bingo - Visumserteilung! Heimlichkeit vorbei und Teufel, wen interessiert jetzt Pattaya-Sattahip? :aetsch:

Viele Gruesse,
Richard :wink:
 
Re: Ministerium geht gegen Ausländische Grundeigentümer vor

Um nochmal zur Rechtslage der "Blaudächer" zurück zu kommen. Es gibt meines Wissens kein einziges Land, das bewusst Scheidungsgesetze oder aber Erbrechte verabschieden würde, die sich ohne weiteres zum Nachteil der Landesbürger und zum Vorteil der ausländischen Ehepartners auslegen lassen würden.

Irgendwo ist es verständlich dass der "Betroffene" stets zu seinen Gunsten plädiert und argumentiert, - aber in diesem Fall zu hoffen, bzw. "ethisch" in die eigene Tasche (des Ausländers) zu arguentieren, ist nach wie vor vergebliche Liebesmüh'.
 
Re: Ministerium geht gegen Ausländische Grundeigentümer vor

@Mr_Luk schreibt:
"Es gibt meines Wissens kein einziges Land, das bewusst Scheidungsgesetze oder aber Erbrechte verabschieden würde, die sich ohne weiteres zum Nachteil der Landesbürger und zum Vorteil der ausländischen Ehepartners auslegen lassen würden."

Wenn es denn so wäre (was ich aber nicht annehme) dann sollte man die Angelegenheit aber auch beim Namen nennen können. Und der heißt bei mir "sittenwidrig".

Mir fällt ein Beispiel für Deutschland ein. Thema Ehevertrag. Die meisten davon wurden vor nicht allzu langer Zeit für ungültig erklärt, eben aus Sittenwidrigkeiten heraus. Um bei der Verbindung zu bleiben, Nutznießer waren in aller Regel thailändische Frauen, verheiratet mit dem Farang. Einseitigkeiten durch Ausnuzung eines Machtpotentials wurden nicht mehr zugelassen, auch (oder gerade) wenn die neue Regelung einen ausländischen Mitbürger bevorteilt, oder besser, nicht mehr über Gebühr benachteiligt.

Also, es geht auch anders. Was da in Thailand abläuft, ist unverbrähmte Abzockerei, die sich noch nicht einmal Mühe gibt, sich zu verstecken, purer Egoismus. Schönrederei und Erklärungsversuche, warum das so sein MUSS, ändern auch nichts daran. Es zeigt nur, mit wieviel Blödheit der Farang sich vorführen läßt und durch sein Verhalten gerade solche Abzockermenthalitäten möglich macht.

Unter solchen Umständen heißt es dann für mich, in Thailand, mit dem von mir erarbeiteten Geld zu bauen: Niemals (mehr).

Gruß
Monta
 
Re: Ministerium geht gegen Ausländische Grundeigentümer vor

Unter solchen Umständen heißt es dann für mich, in Thailand, mit dem von mir erarbeiteten Geld zu bauen: Niemals (mehr).

Das sollte sich jeder über das Bett hängen :super:

Vollste Zustimmung, egal wie es in der Ehe/Partnerschaft aussieht.
AlHash
 
Re: Ministerium geht gegen Ausländische Grundeigentümer vor

Unter solchen Umständen heißt es dann für mich, in Thailand, mit dem von mir erarbeiteten Geld zu bauen: Niemals (mehr).
Sie vermieten Dir gern etwas...
 
Re: Ministerium geht gegen Ausländische Grundeigentümer vor

Sie nehmen auch gerne Geschenke an :lol:

Aber von meiner Seite aus ist immer noch nicht geklärt :
Dürfen / können Sie das jetzt noch ?

(Mein Berater sagt immer noch Nein !)

Aber egal : Abwarten :super:

Schöne Pfingsten !
 
Re: Ministerium geht gegen Ausländische Grundeigentümer vor

@Monta,

Wenn eine Gesetzgebung in bestimmten Fällen wegen "Sittenwidrigkeit" ausser Kraft gesetzt wird, ist etwas ganz anderes, als wenn man eine etablierte Gesetzgebung als sittenwidrig einstuft, bzw. als solche bezeichnet. Auch der Name den man den Dingen gibt, macht sie nicht schlimmer als sie sind! Der Vergleich den du da anstellst ist so nicht korrekt. Jemand der sich bewusst unter den Bedingungen einer bestehenden Gesetzgebung engagiert und ein Risiko eingeht, der kann nachher nicht behaupten die Gesetzgebung sei sittenwidrig, wenn die Ehe in die Brüche geht! Notfalls könnte man es auch in die andere Richtung verdrehen und behaupten dass Jemand der sich einer sittenwidrigen Gesetzgebung "beugt" selbst sittenwidrig handelt ;-D

Es zeigt nur, mit wieviel Blödheit der Farang sich vorführen läßt und durch sein Verhalten gerade solche Abzockermenthalitäten möglich macht.

Da mischst du aber jetzt Buntes mit Kochwäsche was das Argument ungültig macht. Gesetzgebung, Abzockermentalität und sich forführen lassen sind tatsächlich drei ganz verschiedene DInge, die (auch wenn sie in manchen Fällen zusammentreffen mögen) ganz gut ohne einander auskommen können.

Die Gesetzgebung wird dadurch nicht anders, die Abzocker(innen) nehmen was sie bekommen, bzw. schöpfen immer aus dem Vollen. Und die die sich forführen lassen finden auch immer eine "Herrin" ganz unabhängig vom Rest :cool: ;-D
 
Re: Ministerium geht gegen Ausländische Grundeigentümer vor

Also die Scheidungsgesetzte, bzw. das Erbrecht ist in Deutschland und Thailand ziemlich gleich.

So sind die Voraussetzungen fast identisch nach denen in Thailand oder Deutschland eine Ehe geschieden werden kann. Auch die Teilung des Vermögens erfolgt nahezu auf die gleiche Weise. Lediglich beim "Unterhaltsrecht" der geschiednen Ehepartner zueinander, sowie der Kinder (auch Sorgerecht) gibt es Unterschiede.

Beim Erbrecht existiert ebenfalls fast die gleiche Erbfolge wie in Deutschland. Lediglich die Höhe der "Pflichtteile", sowie das Verfahren beim "Vermögenssplitting" der Kinder ist geringfügig anderst. Einzige "grosse" Ausnahme", Ausländer sind innerhalb der Ehegemeinschaft von der gesetzlichen Erbfolge bei Grundstücken ausgeschlossen. Sie können deshalb auch nicht (z.B. nach Tod des thailändischen Partners), Grundstückseigentümer deren eigener Grundstücke werden.


Das alles hat jedoch mit dem wichtigsten Grunderwerbsgesetz für Ausländer in Thailand zu tun:

KEINE ausländische Privatperson kann Grundstücks(mit)eigentümer von thailändischem Land werden!


Ein Ausländer kann also logischerweise auch nicht bei Ehe mit einer Thailänderin nun plötzlich Grundstücke kaufen. Das kann nur Sie, und zwar von ihrem EIGENEM Geld, womit sie natürlich auch alleinige Eigentümerin wird.

Um später jedes Poblem auszuschliessen (z.B. bei Scheidung oder Tod), muss deshalb der ausländische Ehepartner für Grundstücke die eine Verzichtserklärung zur Aufnahme in die Zugewinngemeinschaft, bzw. seine Zustimmung zum Ausschluss aus der Erbfolge unterschreiben. Dies ist aber eigentlich nur eine Formsache, und an sich schon durch die bestehenden Gesetze geregelt. Er MUSS dies aber tun, der thailändische Partner kann sonst kein Grundstück erwerben und auf sich eintragen lassen.

Ein Grundstück wird deshalb also NIEMALS zum gemeinsamen Vermögen der Ehegemeinschaft. Ob das EIGENE Geld zum Grundstückskauf von einer Schenkung eines Ehepartners herrührt, oder in gemeinsamer Übereinstimmung der Ehepartner aus dem Kapital der Ehegemeinschaft entnommen wurde, ist hierbei nach heutiger thailändischer Gesetzgebung glücklicherweise nicht mehr relevant.

Das hat mit "Sittenwidrigkeit" absolut nichts zu tun!!

Ein Gesetz eines souveränen Staates kann in sich niemals "sittenwidrig" sein. Ausserdem geht der thailändische Staat nicht davon aus, das innerhalb einer Ehe zwischen Thailändern und Ausländern Geldschenkungen zum Grundstückskauf stattfinden. Eine Geldschenkung (wenn übrhaupt), erfolgt ja auch aus freier Willenserklärung eines, oder sogar beider Ehepartner (falls Geld aus der ehelichen Gemeinschaft entnommen wird). Niemand wird zu diesem Vorgang genötigt!


Der ausländische Ehepartner wird jedoch auch nicht "Miteigentümer" an Grundstücken, wenn der thailändische Partner während der Ehezeit ein Grundstück von Dritten geschenkt bekommt, oder es erbt (wie es in Deutschland ja durch die uneingeschränkte Zugewinngemeinschaft der Fall wäre). Das ist eigentlich der einzige Unterschied zur deutschen Gesetzgebung. Grundstücke sind also von der ehelichen Zugewinngemeinschaft GRUNDSÄTZLICH ausgeschlossen.

Beim Scheidungsrecht (Verteilung der Vermögenswerte) kommen deshalb bezogen auf Ehen zwischen Thailändern und Ausländern gemeinsame Grundstücke NIEMALS vor. Es kann höchtens Grundstücke geben die ausschliesslich dem thailändischen Partner gehören. Sie wurden von diesem ja auch selbst mit EIGENEM Geld gekauft, oder durch Schenkung Dritter, bzw.Erbe erworben.


Ich weis nicht wo es da ein Problem geben sollte?
Alles ist glasklar und für jeden absolut durchschaubar geregelt!



Aus welchem Grund meinen eigentlich Ausländer die mit einer Thailänderin verheiratet sind, sie hätten nun plötzlich Anspruch auf "Sonderrechte", um im Gegensatz zu allen anderen, nun doch tahiländischer Grundstücks(mit)eigentümer werden zu dürfen?


Manche können scheinbar absolut nicht akzeptieren das es nicht so ist!

Ist mir absolut schleierhaft?


Wer ein Grundstück in Thailand "besitzen" will, muss dazu nicht Eigentümer sein. Er kann ein Grundstück (z.B. zum Hausbau) von einem thailändischen Staatsbürger mit behördlich eingetragenem Pachtvertrag 30 (+30 Jahre optinoal) pachten. Ähnlich dem deutschen Erbbaurecht.

Z.B. kann er wie in einem Vorposting von mir beschrieben seiner Frau das Geld für ein Grundstück schenken. Diese kauft das Grundstück dann mit ihrem (nun) EIGENEN Geld. Mit ihr kann er dann den 30+30 Jahre Pachtvertrag machen. Natürlich funktioniert dieser Deal auch mit jeder anderen thailändischen Person. Ist sogar einfacher.

Wieder keinerlei Problem...oder wer sieht da eines?


Von dem Haus das er dann darauf errichtet, ist er dann auch alleiniger Hauseigentümer, wenn er dazu Mittel verwendet die schon vor Eheschliessung in seiem Besitz waren. Haus entfällt dann nicht in die eheliche "Zugewinngemeinschaft". Genau wie in Deutschland auch! Keine Unterschiede!


Also auch Hauseigentum ist in Thailand gar kein Problem, und ich denke nicht, dass die befristete 60 Jahre Pacht bei dem Alter der hier anwesenden Member eine Rolle spielt.... ;-D

Wer aber nicht pachten mag, der kann sich natürlich auch ein Condo kaufen. Da gibt es nämlich eine ganz andere Rechtslage, die es auch Ausländern ermöglicht ECHTER Eigentümer werden. Condos werden besonders viele in der Region "Pattaya-Sattahip", teilweise in atemberaubenden "Projekten" gebaut. :-)
Siehe mein Thread:

Pattaya-Sattahip, eine (Urlaubs) Region mit Zukunft

:bravo: :bravo: :bravo:


Gruss an alle von

Netandy
 
Re: Ministerium geht gegen Ausländische Grundeigentümer vor

Tramaico" schrieb:
......Ich bin mit gebuertig Lao-Isaan verbandelt und traeume manchmal auch, aber eher nicht heimlich sondern manchmal unheimlich :cool: - Sachen, aber Pattaya-Sattahip war bis dato noch nicht dabei. Vielleicht aber auch alters-, bauchumfang- oder was immer bedingt, kann also durchaus noch kommen ;-D.....

Ist schon in Ordnung Tramaico, ich glaub es dir ja.
Und wenn es bei dir dann auchmal soweit sein sollte wie bei den o.G., würde ich es verstehen, wenn du über deine heimlichen Träume schweigst :lachen: .
gruss woody
 
Re: Ministerium geht gegen Ausländische Grundeigentümer vor

Zitat Monta, aus Post 110:

" Es zeigt nur, mit wieviel Blödheit der Farang sich vorführen läßt und durch sein Verhalten gerade solche Abzockermenthalitäten möglich macht.

Unter solchen Umständen heißt es dann für mich, in Thailand, mit dem von mir erarbeiteten Geld zu bauen: Niemals (mehr). "
......................................................

Ist dir noch NIE aufgefallen, das hier im Forum ab und an

von " SPIELKAPITAL " die Rede ist..

Heisst auf gut deutsch..mir egal, wenn die Kohle weg ist.

Und als Trostpflaster obendrauf, " ich vertraue IHR ".

Wobei mir nicht klar ist, ob das als Blödheit einzustufen

ist oder als Phlegmatismus, bzw. total überzeugt, von was

auch immer..



Persönlich find ich die Gesetze in TH. wenn Falang mit

Thai verheiratet sehr bescheiden, speziell..wenns mal

zur ner Scheidung kommen sollte...und ER da seine Kohle

hingegeben hat ( Land und Haus ) und als Sahnehäupchen evtl,

einen gut gezielten Archtritt als Abschiedsgruss erhält.

gruss
 
Re: Ministerium geht gegen Ausländische Grundeigentümer vor

Zitat Monta aus Post 103:

" Auch im Falle einer Scheidung und Aufteilung des gemeinsamen Hab und Gutes kann sie das Grundstück (mit oder ohne Aufbau) ja behalten.

Nur den hälftigen Wertanteil muß sie eben dem Farang-Ehemann auszahlen.

Wenn sie das Geld hat, ist es ja kein Problem (auch wenn ihr das sicher nicht passt). Und wenn sie nicht genug Bares hat, muß sie eben das Grundstück, oder Anwesen, verkaufen (an einen thailändischen Staatsbürger natürlich)und der Erlös wird geteilt. "

Zitatende
........

Was ist wenn SIE nicht zahlen will ?

Bleibt ihm wohl nur der Klageweg, der sicher lange dauert..

..und kostspielig sein dürfte.



Wobei mir nicht soo klar ist, wenn ER vorab unterschrieben

hatte, das berühmte Papier...die Erklärung, das das Geld

für Haus und Land von IHR kommt, er auf zukünftige Ansprüche

verzichtet..wie da noch was " geteilt " werden kann.

gruss

PS. hab hier noch nicht alle Postings gelesen, evtl. mach

ichs morgen, sodas sich für mich ne Antwort ergibt,

für das, was mir da unklar ist.
 
Re: Ministerium geht gegen Ausländische Grundeigentümer vor

@Netandy schreibt:
"Aus welchem Grund meinen eigentlich Ausländer die mit einer Thailänderin verheiratet sind, sie hätten nun plötzlich Anspruch auf "Sonderrechte", um im Gegensatz zu allen anderen, nun doch tahiländischer Grundstücks(mit)eigentümer werden zu dürfen?"

Wer meint denn so etwas? Ich sicher nicht. Aber ich meine, daß bei einer Scheidung, in einer Zugewinngemeinschaft, der W E R T eines Grundstückes, bzw. eines Anwesens, teilbar je zur Hälfte, ausgeglichen werden muß.
Um einen Eigentumsanteil geht es hier überhaupt nicht.

Was ist daran schwer zu verstehen?

Für mich aber nicht schwer damit umzugehen. Für meine Person wird da nichts mehr gekauft werden, auch nicht gepachtet für 30 + 30 Jahre. Mein Sohn lebt nähmlich voraussichtlich länger als dieser Zeitraum und es geht natürlich auch um eine wirtschaftliche Verwertbarkeit, die je älter der Vertrag ist, sich immer mehr einschränkt.

Also wenn überhaupt, nur noch mieten.
Oder noch besser: Meine Freundin hat schon ein eigenes Haus (mit eigenem Geld bezahlt). Da brauchte ich nicht einmal Miete bezahlen. :cool:

Gruß
Monta
 
Re: Ministerium geht gegen Ausländische Grundeigentümer vor

Monta" schrieb:
Für meine Person wird da nichts mehr gekauft werden, auch nicht gepachtet für 30 + 30 Jahre. Mein Sohn lebt nähmlich voraussichtlich länger als dieser Zeitraum und es geht natürlich auch um eine wirtschaftliche Verwertbarkeit, die je älter der Vertrag ist, sich immer mehr einschränkt.

Das Haus möchte ich sehen, welches in thail. Klima so lange bewohnbar ist. ;-D
 
Zurück
Oben