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Monta
Guest
Re: Ministerium geht gegen Ausländische Grundeigentümer vor
@Netandy,
natürlich ist das sittenwiedrig.
Zu dem "Geldverschenken" wird man nur genötigt, weil sonst die thailändische Ehefrau das Grundstück nicht erwerben könnte. Freiwillig ist das nicht. Es wird mal so ganz einfach aus der zu verteilenden Masse einer Zugewinngemeinschaft bei einer Ehescheidung herausgenommen.
Noch krasser wird das Ganze, wenn das Geld des Farang für das Grundstück aus einem Zeitpunkt VOR der Ehe kommt, ihm dann (auch nach thailändischem Recht) auch bei Scheidung, ihm alleine gehört und nicht geteilt werden müßte. (Nicht mit dem entstanden Mehrwert verwechseln, der natürlich wieder zu teilen wäre)
Das alles ist doch für den thailändischen Staat ganz einfach zu regeln:
Farang heiratet Thai. Thai kauft Grundstück für Hausbau. Farang darf Land nicht besitzen. Farang und Thai lassen sich scheiden. Das Grundstück kann (bei Zugewinngemeinschaft) im Eigentum nicht geteilt werden, weil Farang kein Grundstück besitzen darf.
Deshalb MUSS das Grundstück (mit oder ohne Haus) verkauft werden (der thail. Gesetzgeber sagt, zu einem "angemessenen" Preis, min. der Hälfte des Kaufpreises) und der Erlös wird hälftig aufgeteilt.
Also geht doch, man muß es nur wollen.
Bei meiner Scheidung 2003 in Thailand ist es genau so gelaufen. Da war vorher bei Landkauf auch so ein Schrieb unterschrieben worden.
Natürlich hätte man den Farang gerne über den Tisch gezogen.
Gruß
Monta
@Netandy,
natürlich ist das sittenwiedrig.
Zu dem "Geldverschenken" wird man nur genötigt, weil sonst die thailändische Ehefrau das Grundstück nicht erwerben könnte. Freiwillig ist das nicht. Es wird mal so ganz einfach aus der zu verteilenden Masse einer Zugewinngemeinschaft bei einer Ehescheidung herausgenommen.
Noch krasser wird das Ganze, wenn das Geld des Farang für das Grundstück aus einem Zeitpunkt VOR der Ehe kommt, ihm dann (auch nach thailändischem Recht) auch bei Scheidung, ihm alleine gehört und nicht geteilt werden müßte. (Nicht mit dem entstanden Mehrwert verwechseln, der natürlich wieder zu teilen wäre)
Das alles ist doch für den thailändischen Staat ganz einfach zu regeln:
Farang heiratet Thai. Thai kauft Grundstück für Hausbau. Farang darf Land nicht besitzen. Farang und Thai lassen sich scheiden. Das Grundstück kann (bei Zugewinngemeinschaft) im Eigentum nicht geteilt werden, weil Farang kein Grundstück besitzen darf.
Deshalb MUSS das Grundstück (mit oder ohne Haus) verkauft werden (der thail. Gesetzgeber sagt, zu einem "angemessenen" Preis, min. der Hälfte des Kaufpreises) und der Erlös wird hälftig aufgeteilt.
Also geht doch, man muß es nur wollen.
Bei meiner Scheidung 2003 in Thailand ist es genau so gelaufen. Da war vorher bei Landkauf auch so ein Schrieb unterschrieben worden.
Natürlich hätte man den Farang gerne über den Tisch gezogen.
Gruß
Monta

