Re: Ministerium geht gegen Ausländische Grundeigentümer vor
@Loso
Ja, ich habe mittlerweile beruflich sehr viel mit thailändischem Recht zu tun. Ich habe nun die von dir angegebene Quelle durchgelesen:
Da geht es aber um einen ganz anderen Fall. Den es fragt ein in Deutschland lebendes, deutsch / thailändisches Ehepaar an, ob deren gemeinsame Tocher, am Haus der thailändischen Mutter in Thailand "erberechtigt" ist. Die Mutter hat nämlich noch einen Stiefsohn in Thailand, und hat nun Angst das ihre Tochter komplett leer ausgeht. Die Tochter besitzt sowohl die deutsche wie auch die thailändische Staatsbürgerschaft. Ein Testament ist anscheinend nicht vorhanden.
Um ganz ehrlich zu sein, die Antwort dort, verwunderte mich doch ziemlich. Es wird zwar richtig geantwortet, dass in diesem Fall "die gesetztliche Erbfolge eintritt", aber dann wird seltsamerweise geschrieben (Orginalzitat):
Eine schwierige und nur in Ausnahmefällen bestehende Möglichkeit, als ausländische Privatperson Grundeigentum zu erwerben, ist im Land Code (Kapitel 8, section 86 ff) geregelt. Durch besondere Genehmigung des Innenministers, unter in Ministerialbestimmungen festgelegten Bedingungen, kann dem Antragsteller der Landerwerb gestattet werden. Dies jedoch auch nur in sehr begrenztem Masse. So kann einer ausländischen Familie, für die Errichtung eines Eigenheims, die Genehmigung zum Erwerb eines Grundstückes in einer Grösse bis zu 1.600 qm erteilt werden.
Also ein Kind einer Thailänderin, das eine thailändische Staatsbürgerschaft besitzt, ist in Thailand absolut NIEMALS Ausländer !
War deshalb wie gesagt absolut überrascht, und habe deshalb hierzu extra bei einem befreundeten thailändischen Anwalt in Bangkok angerufen. Man kann ja in Thailand nie wissen....
Der hat darüber ebenfalls nur geschmuzelt. Er bestätigte mir, das eigentlich der obige Satz aus dem thailändischen Gesetz mit diesem Fall (Kind ist ja kein Ausländer) schon deshalb absolut nichts zu tun hätte.
Dann wird noch weiter behauptet das gleiche Erb- und Eigentumsrecht stünde auch einem ausländischen Kind, sowie dem Ehemann einer Thailänderin zu. Auch dies ist definitiv falsch. Ein ausländisches Kind wird wie ein Ausländer gewertet und kann in Thailand kein Land erwerben. Ausser es erwirbt (falls thailändische Mutter) nachträglich die thailändische Staatsbürgerschaft. Der Ehemann kann aber überhaupt nicht Eigentümer werden.
Ein thailändisches Kind jedoch (zusätzliche Staatsbürgerschaft ist dabei irrelevant), kann soviel Land erben wie es will. Da gibt es, wie bei jedem anderen thailändischen Staatsbürger auch,
keinerlei Beschränkung!. Ausnahme nur, wenn ein Ausländer das ALLEINIGE Sorgerecht für das thailändische Kind hat. Dann bedarf es einer Genehmigung des Innenministeriums (reine Formsache).
Macht das Kind seine Erbschaft jedoch noch innerhalb der thai /deutschen Ehe (so der thail. Anwalt), und hat es auch die thailändische Staatsbürgerschaft, wird heutzutage im Normallfall nicht einmal mehr diese Genehmigung erforderlich. Dies deshalb nicht, da auch die thailändische Mutter gleichberechtigt die Belange des Kindes vertritt, und bei jeder Entscheidung über dessen Erbe gleichberechtigt mitbestimmt.
Habe dann noch nach dem oben zitierten Kapitel gefragt. Das obige "zitierte Kapitel" beschäfigt sich wirklich mit dem Landerwerb für Ausländer. Jedoch als Sonderrecht für "ausländische Investoren", die dann wirklich Eigentümer (nur zur privaten Nutzung, z.B. Hausbau für ihre Familien, und max. 1 Rai) werden können. Lt. meinem thailändischen Anwalt ist dies die WIRKLICH EINZIGE Möglichkeit wie ein Ausländer "echter Eigentümer" von thailändischem Boden wird. Wird aber nur bei entsptrechender Investitionssumme in Thailand, und ganz speziellen Voraussetztungen (z.B. auch Art der Investition) genehmigt. Diese Möglichkeit ist inzwischen ja nun auch allgemein bekannt.
Leider ist Anwalt in Thailand nicht gleich Anwalt. Es gibt da nämlich Abstufungen. Besonders wenn es um Familienrecht mit Ausländern geht, wissen da manche wirklich wenig. Auch deutsche Anwälte mit Partnern in Thailand kann ich eigentlich nicht empfehlen (Missverständnisse bei der Kommunikation mit Business-English sind da vorprogrammiert).
Deshalb in Rechtsfragen nur einen guten INTERNATIONALEN thailändischen Anwalt konsultieren, der sich absolut auf Deutsche, bzw. deutsche Firmen und deren Mitarbeiter in Thailand spezialisiert hat. Die Preise liegen hierbei nur wenig über denen von Anwälten in Deutschland.
Will hier keine Werbung machen. Aber gute thailändische Anwälte sind hierbei z.B.:
Koerner & Associate, Bangkok
Arnuparp Ukrit & KLose, Bangkok (AUK Law Office)
Klienten sind z.B. auch: Daimer-Crysler AG, Siemens AG, Aerodata Ltd., Energie Baden-Würtemberg AG, und viele andere...
Sonst gilt nach wie vor der Satz, und den sollte sich wirklich jeder einprägen:
Ein Ausländer kann niemals Eigentümer an thailändischem Land werden !
Also weder durch Kauf, Erbschaft, Schenkung, und auch nicht mit dubiosen 25.000 $ teuren Elite-Karten oder anderen seltsamen Versprechungen (z.B. Doppelstaatsbürgerschaft durch Adoptionen für 5.000$), die das angeblich ermöglichen sollen! Alles Quatsch!
Und auch von der Möglichkeit, dies mit einer Scheinfirma möglich zu machen (um deren Illegalität und Verfolgung es ja ursprünglich in diesem Thread ging), sollte man wohl inzwischen Abstand nehmen.
@Mr_Luk
Angesichts der Rechtslage bleibt einem ja im Grunde nur noch die Wahl, zwischen vollem Risiko, und der ganz berechnenden Einstellung, die Frau als besseren Strohmann zu betrachten....
Und das ist im Grunde nicht der Sinn einer Ehegemeinschaft, die ja aus sozioloischer, sowie auch ethischer Sicht auf Liebe und Vertrauen aufgebaut sein sollte.....
Da gebe ich dir absolut recht. Aber das "Eine" schliesst das "Andere" ja nicht aus. Schliesslich gehört ja alles (ausser Grundstücke), was gemeinsam in der Ehe "errungen" wird, ja auch gesetzlich Beiden zu gleichen Teilen. Also genau der vertrauensvolle Zustand von dem du sprichst.
Bei Grundstücken ist es aber in der Realität auch oft so, das sie meistens zu Beginn der Ehezeit mit dem Geld des Ausländers angeschafft werden. Und für das hat er eben vor der Ehe oft auch "hart" allein gearbeitet.
Und da kann doch keine Ehefrau ernstlich böse sein, wenn er ihr das Grundstück aus Liebe und für eine gemeinsame Zukunft schenkt (z.B. um ein gemeinsames Haus zu bauen), er sich aber wenigstens das Recht auf die Nutzung (60 Jahre Pachtvertrag) eintragen lässt.
Also ich kann deiner Argumentation deshalb nicht ganz folgen... :-(
Gruss an alle von
Netandy