Ministerium geht gegen Ausländische Grundeigentümer vor !

Re: Ministerium geht gegen Ausländische Grundeigentümer vor

Netandy" schrieb:
Jedoch kann auch ein Ausläner rechtmässiger Erbe, und damit "Besitzer" (eigentlich vorläufiger Eigentümer) von Grundstücken werden.
Der oben zitierte Rechtsanwalt spricht für diesen besonderen Erbfall von Eigentum, und dass er eben nur den überschüssigen Teil (über 1 Rai) veräussern muss. Ich denke dass du da - auch beruflich - sehr kompetent bist, aber glaube andererseits nicht dass dieser Jurist so mir nichts dir nichts mit den Begriffen Besitz und Eigentum jongliert, der Artikel ist auch recht neu.

Netandy" schrieb:
Da hier im Forum höchstwahrscheinlich keine Unsterblichen sind, sehe ich keine Probleme.. :)
Die Konstellation ist unter natürlichen Umständen zwar unwahrscheinlich, aber meine schmutzige Phantasie...Erbfall beschleunigen... ;-D
 
Re: Ministerium geht gegen Ausländische Grundeigentümer vor

Loso" schrieb:
besonderen Erbfall von Eigentum, und dass er eben nur den überschüssigen Teil (über 1 Rai) veräussern muss. ....

analog des elite-card-landerwerbes sehe ich in dem bereich mehr absichtserklärung
und keine realiter praktizierte umsetzung, sprich iss da einer x mit wirklich owner geworden. :p

gruss :wink:
 
Re: Ministerium geht gegen Ausländische Grundeigentümer vor

Bei allem Respekt und auch in Dankbarkeit gegenüber Netnandies ausführlichen Erklärunegn zur genauen Rechtslage der "Expatehe", glaube ich das die menschliche Praxis nicht sonderlich viel mit der rechtlich abgesicherten und idealen Vorgehensweise im juristischen Sinne gemein hat.

Angesichts der Rechtslage bleibt einem ja im Grunde nur noch die Wahl, zwischen vollem Risiko, und der ganz berechnenden Einstellung, die Frau als besseren Strohmann zu betrachten. Im Besonderen in der Rolle des "Verpächters", wohlverstanden. Und das ist im Grunde nicht der Sinn einer Ehegemeinschaft, die ja aus sozioloischer, sowie auch ethischer Sicht auf Liebe und Vertrauen aufgebaut sein sollte. Ausser ich irre mich gewaltig und eine Ehe (im Sinne von Liebe und Partnerschaft) wird in erster Linie als Zweckehe verstanden bzw. so definiert.

Mir ist "menschliches Engagement", damit meine ich alles was zwei Menschen in eine Beziehung, in den Aufbau einer Familie, in ihr gemeinsames geistiges Wachstum, eventuell in den Aufbeu eines Geschäfts oder ähnlichen Investitionen, die das Leben lebenswerter und auch sicherer gestalten mögen, investieren, weitaus mehr wert als etwa 1.000.000 THB oder mehr.

Dieses Engagement und diese Investition ist in keinster Weise absicherbar und es gibt meines Wissens keine Gesetze die hier im Stande sind abzuwägen, zu urteilen und bewerten oder dafür zu sorgen dass "Gerechtigkeit" waltet.

Spätestens hier wird vom Individuum verlangt, 100%ig eigenverantwortlich zu wählen und zu handeln. Und in dieser Angelegenheit muss Derjenige (vielmehr Diejenigen) die Scheitern, dann ganz eigenmächtig und ohne jeglichen Beistand (juristisch oder nicht) ein Urteil fällen, ob sie nun "menschliche" Verlierer oder Gewinner waren.

Beides trennen können, zu glauben dass man eine Ehe sehr wohl aus beiden Perspektiven betrachten kann: Gefühl und Menschlichkeit vom "Verstand" trennen, - eines Teils Vertrauen (in sich selbst und in den Partner) haben und auf gegenseitige Loyalität (ja sowas kann's auch in einer Ehe geben) zählen, sich andererseits absolut absichern und auf Nummer Sicher gehen? Ist das tatsächlich vereinbar, geht das tatsächlich?

Oder andersrum, geht da nicht doch das Eine deutlich auf dier Kosten des Anderen, im Falle wo der Einzelne denkt man könne Beides vereinbaren? :nixweiss:
 
Re: Ministerium geht gegen Ausländische Grundeigentümer vor

@Loso

Ja, ich habe mittlerweile beruflich sehr viel mit thailändischem Recht zu tun. Ich habe nun die von dir angegebene Quelle durchgelesen:

Da geht es aber um einen ganz anderen Fall. Den es fragt ein in Deutschland lebendes, deutsch / thailändisches Ehepaar an, ob deren gemeinsame Tocher, am Haus der thailändischen Mutter in Thailand "erberechtigt" ist. Die Mutter hat nämlich noch einen Stiefsohn in Thailand, und hat nun Angst das ihre Tochter komplett leer ausgeht. Die Tochter besitzt sowohl die deutsche wie auch die thailändische Staatsbürgerschaft. Ein Testament ist anscheinend nicht vorhanden.

Um ganz ehrlich zu sein, die Antwort dort, verwunderte mich doch ziemlich. Es wird zwar richtig geantwortet, dass in diesem Fall "die gesetztliche Erbfolge eintritt", aber dann wird seltsamerweise geschrieben (Orginalzitat):


Eine schwierige und nur in Ausnahmefällen bestehende Möglichkeit, als ausländische Privatperson Grundeigentum zu erwerben, ist im Land Code (Kapitel 8, section 86 ff) geregelt. Durch besondere Genehmigung des Innenministers, unter in Ministerialbestimmungen festgelegten Bedingungen, kann dem Antragsteller der Landerwerb gestattet werden. Dies jedoch auch nur in sehr begrenztem Masse. So kann einer ausländischen Familie, für die Errichtung eines Eigenheims, die Genehmigung zum Erwerb eines Grundstückes in einer Grösse bis zu 1.600 qm erteilt werden.


Also ein Kind einer Thailänderin, das eine thailändische Staatsbürgerschaft besitzt, ist in Thailand absolut NIEMALS Ausländer !

War deshalb wie gesagt absolut überrascht, und habe deshalb hierzu extra bei einem befreundeten thailändischen Anwalt in Bangkok angerufen. Man kann ja in Thailand nie wissen.... :)

Der hat darüber ebenfalls nur geschmuzelt. Er bestätigte mir, das eigentlich der obige Satz aus dem thailändischen Gesetz mit diesem Fall (Kind ist ja kein Ausländer) schon deshalb absolut nichts zu tun hätte.

Dann wird noch weiter behauptet das gleiche Erb- und Eigentumsrecht stünde auch einem ausländischen Kind, sowie dem Ehemann einer Thailänderin zu. Auch dies ist definitiv falsch. Ein ausländisches Kind wird wie ein Ausländer gewertet und kann in Thailand kein Land erwerben. Ausser es erwirbt (falls thailändische Mutter) nachträglich die thailändische Staatsbürgerschaft. Der Ehemann kann aber überhaupt nicht Eigentümer werden.

Ein thailändisches Kind jedoch (zusätzliche Staatsbürgerschaft ist dabei irrelevant), kann soviel Land erben wie es will. Da gibt es, wie bei jedem anderen thailändischen Staatsbürger auch, keinerlei Beschränkung!. Ausnahme nur, wenn ein Ausländer das ALLEINIGE Sorgerecht für das thailändische Kind hat. Dann bedarf es einer Genehmigung des Innenministeriums (reine Formsache).

Macht das Kind seine Erbschaft jedoch noch innerhalb der thai /deutschen Ehe (so der thail. Anwalt), und hat es auch die thailändische Staatsbürgerschaft, wird heutzutage im Normallfall nicht einmal mehr diese Genehmigung erforderlich. Dies deshalb nicht, da auch die thailändische Mutter gleichberechtigt die Belange des Kindes vertritt, und bei jeder Entscheidung über dessen Erbe gleichberechtigt mitbestimmt.

Habe dann noch nach dem oben zitierten Kapitel gefragt. Das obige "zitierte Kapitel" beschäfigt sich wirklich mit dem Landerwerb für Ausländer. Jedoch als Sonderrecht für "ausländische Investoren", die dann wirklich Eigentümer (nur zur privaten Nutzung, z.B. Hausbau für ihre Familien, und max. 1 Rai) werden können. Lt. meinem thailändischen Anwalt ist dies die WIRKLICH EINZIGE Möglichkeit wie ein Ausländer "echter Eigentümer" von thailändischem Boden wird. Wird aber nur bei entsptrechender Investitionssumme in Thailand, und ganz speziellen Voraussetztungen (z.B. auch Art der Investition) genehmigt. Diese Möglichkeit ist inzwischen ja nun auch allgemein bekannt.


Leider ist Anwalt in Thailand nicht gleich Anwalt. Es gibt da nämlich Abstufungen. Besonders wenn es um Familienrecht mit Ausländern geht, wissen da manche wirklich wenig. Auch deutsche Anwälte mit Partnern in Thailand kann ich eigentlich nicht empfehlen (Missverständnisse bei der Kommunikation mit Business-English sind da vorprogrammiert).

Deshalb in Rechtsfragen nur einen guten INTERNATIONALEN thailändischen Anwalt konsultieren, der sich absolut auf Deutsche, bzw. deutsche Firmen und deren Mitarbeiter in Thailand spezialisiert hat. Die Preise liegen hierbei nur wenig über denen von Anwälten in Deutschland.

Will hier keine Werbung machen. Aber gute thailändische Anwälte sind hierbei z.B.:

Koerner & Associate, Bangkok

Arnuparp Ukrit & KLose, Bangkok (AUK Law Office)

Klienten sind z.B. auch: Daimer-Crysler AG, Siemens AG, Aerodata Ltd., Energie Baden-Würtemberg AG, und viele andere...


Sonst gilt nach wie vor der Satz, und den sollte sich wirklich jeder einprägen:

Ein Ausländer kann niemals Eigentümer an thailändischem Land werden !

Also weder durch Kauf, Erbschaft, Schenkung, und auch nicht mit dubiosen 25.000 $ teuren Elite-Karten oder anderen seltsamen Versprechungen (z.B. Doppelstaatsbürgerschaft durch Adoptionen für 5.000$), die das angeblich ermöglichen sollen! Alles Quatsch!

Und auch von der Möglichkeit, dies mit einer Scheinfirma möglich zu machen (um deren Illegalität und Verfolgung es ja ursprünglich in diesem Thread ging), sollte man wohl inzwischen Abstand nehmen. :)


@Mr_Luk

Angesichts der Rechtslage bleibt einem ja im Grunde nur noch die Wahl, zwischen vollem Risiko, und der ganz berechnenden Einstellung, die Frau als besseren Strohmann zu betrachten....

Und das ist im Grunde nicht der Sinn einer Ehegemeinschaft, die ja aus sozioloischer, sowie auch ethischer Sicht auf Liebe und Vertrauen aufgebaut sein sollte.....

Da gebe ich dir absolut recht. Aber das "Eine" schliesst das "Andere" ja nicht aus. Schliesslich gehört ja alles (ausser Grundstücke), was gemeinsam in der Ehe "errungen" wird, ja auch gesetzlich Beiden zu gleichen Teilen. Also genau der vertrauensvolle Zustand von dem du sprichst.

Bei Grundstücken ist es aber in der Realität auch oft so, das sie meistens zu Beginn der Ehezeit mit dem Geld des Ausländers angeschafft werden. Und für das hat er eben vor der Ehe oft auch "hart" allein gearbeitet.

Und da kann doch keine Ehefrau ernstlich böse sein, wenn er ihr das Grundstück aus Liebe und für eine gemeinsame Zukunft schenkt (z.B. um ein gemeinsames Haus zu bauen), er sich aber wenigstens das Recht auf die Nutzung (60 Jahre Pachtvertrag) eintragen lässt.

Also ich kann deiner Argumentation deshalb nicht ganz folgen... :-(


Gruss an alle von

Netandy
 
Re: Ministerium geht gegen Ausländische Grundeigentümer vor

Hallo zusammen gibt es eigendlich Ausländer die in Thailand Eingebürgert wurden so wie bei uns? Ausgenommen die Kinder aus einer Ausländer / Thai Ehe
 
Re: Ministerium geht gegen Ausländische Grundeigentümer vor

norberti" schrieb:
Hallo zusammen gibt es eigendlich Ausländer die in Thailand Eingebürgert wurden so wie bei uns? Ausgenommen die Kinder aus einer Ausländer / Thai Ehe

würde mich auch mal interessieren, was muss man tun um ein richtiger Thaimen zu werden :nixweiss: :nixweiss:

resci
 
Re: Ministerium geht gegen Ausländische Grundeigentümer vor

@Netandy

Das Leben (und ebenso die Stellungnahmen in einem Forum) bestehen nicht nur aus Argumentation, oder doch?

Es ist dann auch nicht die Frage ob Frau "böse" sein kann oder nicht, wenn Mann auf eine Pacht besteht, sondern ob man derartige Kompromisse bei einer Ehe schliessen will, und das auf beiden Seiten.

Nein, das "Eine" schliesst das "Andere" nicht unbedingt aus, aber es wirkt sich doch sehr auf die Rationalität aus, unter der man diese Ehe betrachtet. Für rein rational denklende Menschen, stellt das mitunter kein Problem dar, aber dazu müssten dann auch beide es rein rational sehen, was nicht unbedingt der Fall sein muss. Aber in meinen Augen ist beides, Vertrauen und adequate Absicherung dennoch nicht ohne weiteres vereinbar. Es macht den anderen, eher irrationalen Teil des Lebens, (wie bereits im vorigen Post verdeutlicht) ganz sicher nicht leichter. Und der ist für mich wichtiger und wertvoller - und somit schenke ich ihm auch die entsprechende Aufmerksamkeit ;-)

In meinem Heimatland hat man zum Beispiel umdisponiert. Bei einer Eheschliessung gilt nun die Gütertrennung durch die Bank. Wer nicht auf Gütertrennung besteht, bzw. diese nicht will, muss einen entsprechenden Ehevertrag abschliessen, genau umgekehrt als vorher. Das finde ich z.B. eine sehr gute Lösung. Da kann man zumindest in dieser Angelegenheit ohne Bedenken "jasagen"- ohne sich vorher den emotionalen Gewissenskonflikt dieser "Absicherung" auf die Lunge zu ziehen... :super:
 
Re: Ministerium geht gegen Ausländische Grundeigentümer vor

resci" schrieb:
norberti" schrieb:
Hallo zusammen gibt es eigendlich Ausländer die in Thailand Eingebürgert wurden so wie bei uns? Ausgenommen die Kinder aus einer Ausländer / Thai Ehe

würde mich auch mal interessieren, was muss man tun um ein richtiger Thaimen zu werden :nixweiss: :nixweiss:

resci

Es ist moeglich, doch die Erfordernisliste ist lang. Der Erwerb der deutschen Staatsbuergerschaft ist dagegen ein Kirchgang.

Eine Kombination aus dem in Thailand koninuierlich verbrachte Zeitrahmen, fianzielle Aspekte, fundierte Sprachkenntnisse und auch Nutzen fuer Thailand bzw. seine Bevoelkerung spielen eine Rolle.

So wie bei der Residence Permit muss praktisch eine Mindestpunktzahl an Qualifikationen erreicht werden, damit ueberhaupt der Antrag in Betracht gezogen wird. Die eigentliche Entscheidungsfindung zieht sich dann ueber ca. 2 - 3 Jahre hin.

Zeitlicher Mindestaufenthalt in Thailand: Mindest 5 Jahre kontinuierlich, dass heisst auf Basis Jahrensaufenthaltsgenehmigung ohne die Notwendigkeit von Visaruns, die durch Multiple Entry Non-Immigrant erfoderlich werden. Alternativ qualifiziert auch das Innehabe einer Permanent Residence fuer fuenf Jahre.

Fundierte Kenntnisse der thailaendischen Sprache, was natuerlich auch die Nationalhymne einschliesst.

Versteuertes monatliches Mindesteinkommen von 80.000 Baht ueber einen Zeitraum von mindestens 2 Jahren bzw. sonstiger Nachweis eines Nutzens fuer das Land z. B. in Bezug auf die Wirtschaft, Kultur etc.

Sauberes polizeiliches Fuehrungszeugnis.

Die beantragende Peson muss im Vollbesitz ihrer geistigen Kraefte und von gutem Charakter sein.

Also schlicht Eheverhaeltnis mit thailaendischem Buerger bzw. Elternschaft von Nachwuchs thailaendischer Nationalitaet und/oder langfristiger Aufenthalt im Lande reicht bei weitem nicht aus.

Es ist machtbar, doch bekommt man den thailaendischen Pass nicht einfach zu zugesteckt, sondern muss tatsaechlich einiges dafuer tun, was sicherlich von vornherein die Anzahl auf einige wenige echte Idealisten reduziert, wovon dann auch nur ein paar tatsaechlich ans Ziel kommen.

Bei der Gelegenheit auch noch eine Anmerkung zum Ausgangsthema:

"Thailand's Gesetzgebung hat grundsaetzlich kein Interesse daran, dass Auslaender Eigentum an thailaendischem Grund und Boden erwerben." Punkt. Dies ist legitimes Recht des Landes und in Singapur geht es sogar soweit, dass NIEMAND (private oder juristische Person) Eigentuemer sein kann. Es gibt ausschliesslich die Moeglichkeit des Leasings bzw. des zeitlich begrenzten Verfuegungs- und Nutzungsrechts. Ebenfalls ein legitimes Recht der Gesetzgebung im Lande.

Jetzt koennen natuerlich Rufe erklingen wie ungerecht und man wuerde sich hierdurch in die Finger schneiden (wie auch durch zahlreiche Leserbriefe in den englischsprachigen Medien zum Ausdruck gebracht) aber nun ja, ist letztendlich effizient und fesselnd wie das monotone Quaken der Amphibien im nahen Teich.

Natuerlich gibt es immer die "Klugen" die bestehende Gesetzgebungen durch Kartenspielertricks aushebeln wollen, was aber ein Spiel mit dem Feuer ist und somit leicht ins Auge gehen kann. Das alte, alte Lied und die Geschichte mit den geroeteten Sehwerkzeugen.

Fazit: Da Auslaender grundsaetzlich nicht Eigentum an thailaendischem Boden erwerben koennen, scheidet Grunderwerb durch Kauf natuerlich auch grundsaetzlich aus. Es empfiehlt sich daher fuer Auslaender entweder die thailaendische Staatsbuergerschaft zu erwerben oder aber auschliesslich im eigenen Namen zu mieten oder zu leasen. Anderes Agieren ist lediglich Personen mit Vorliebe fuer den Seiltanz zu empfehlen.

Ist es UNBEDINGT notwendig Eigentum an thailaendischem Grund und Boden zu erwerben? Ist die Liebe zum Land wirklich soooo gross? Ja, warum dann nicht einfach einen Schritt weitergehen und den Spiessrutenlauf des Erwerbs der thailaendischen Staatsbuergerschaft auf sich nehmen. Oder ist vielleicht doch nicht die wahre Liebe zum Land (= oft als rosarote Brille klassifiziert) der Motivator sondern lediglich andere Gruende. In diesem Fall kommt ist dann wiederum die thailaendische gesetzliche Bestimmung "Auslaender haben kein Recht Eigentum an thailaendischem Grund und Boden zu erwerben" legitim und angebracht.

Die Rose kommt nicht ohne Dornen. Selbst dann nicht, wenn mancher Gaertner sie so verkaufen will.

Ist irgendwie das alte deja-vu, dass sich alle in Sachen Rechte gerne mit einem Elefantenhirn praesentieren, dass aber ziemlich schnell Alzheimer tracktiert wird, sobald dieses haessliche Wort Pflicht auf dem Fusse folgt.

Viele Gruesse,
Richard (landeigentumslos) :wink:
 
Re: Ministerium geht gegen Ausländische Grundeigentümer vor

Tramaico" schrieb:
Fundierte Kenntnisse der thailaendischen Sprache, was natuerlich auch die Nationalhymne einschliesst.
...
Sauberes polizeiliches Fuehrungszeugnis.
...
Die beantragende Peson muss im Vollbesitz ihrer geistigen Kraefte ... .

@Tramaico,

dank deiner ausfühlichen Schilderung :super: weiß ich jetzt, daß ich
niemals Thaimen werden kann, da ich mit obigen
Vorraussetzungen leider (nicht mehr) dienen kann.

Da bleibe ich dann lieber Jöhreman.

resci
 
Re: Ministerium geht gegen Ausländische Grundeigentümer vor

resci" schrieb:
Da bleibe ich dann lieber Jöhreman.
resci

Macht nichts resci, gerade wo doch immer verkuendet wird, dass die Khon Joehreman immer weniger werden und praktisch somit ein sich langsam dezimierendes Volk sind. :lol:

Anscheinend keinen "Bock auf Rock", und/oder gemaess Michas Theorie nicht ausreichend genug XX Chromosome in deutschen Landen und da ist es wichtig das nicht auch noch die Zahl der Fahnenfluechtigen und schlimmer noch Fahnenumfaerber :eek:hoh: Ueberhand nimmt.

Vorteilhaft ist Deine Entscheidung natuerlich auch dahingehend, dass ich im Alter nicht auf thailaendischer Scholle rechts und links durch extrem langnasige "Thai Men" benachbart sein werde. Naturalisierte ehemalige Expaten sollen die schlimmsten sein, praktisch nicht nur rosarote Brille sondern Ganzkoerperrosa, praktisch gleich einem Abbild des bekannten Cartoon-Panthers, der rot, weiss, blau gestreifte Shorts traegt.

Darum sicherlich eine weise Entscheidung Deinerseits und dies gleich in mehrfacher Hinsicht :)

Mach es weniger extrem und lass Dich einbayern (freiwillige Integration und nicht Schicksal "Beuteschwabe") und lebe dann gluecklich und zufrieden in Muenchen, Dieters Beispiel folgend. Muenchen hat was, denn den Dieter kann man derzeit mit absolut nichts nach LOS locken.

Servus (oder besser gesagt Ade)
Richard :wink:
 
Re: Ministerium geht gegen Ausländische Grundeigentümer vor

Tramaico" schrieb:
Vorteilhaft ist Deine Entscheidung natuerlich auch dahingehend, dass ich im Alter nicht auf thailaendischer Scholle rechts und links durch extrem langnasige "Thai Men" benachbart sein werde. Naturalisierte ehemalige Expaten sollen die schlimmsten sein,
...


@Tramaico, wegen den Schollen bräuchtest du keine Angst haben, auf denen würdest du mich sowieso nicht finden.
Da kenn ich bessere Locations.
Und die naturalisierten Expaten sind die schlimmsten, weiß ich, war auch mal so einer, bin seither Dom.Rep. geschädigt.



Tramaico" schrieb:
Mach es weniger extrem und lass Dich einbayern (freiwillige Integration und nicht Schicksal "Beuteschwabe") und lebe dann gluecklich und zufrieden in Muenchen, Dieters Beispiel folgend.

Würde allerdings sogar Somewherefucktheburi im tiefsten Isaan vorziehen, bevor mich nochmal einer nach München kriegt.

resci, Beuteschwabe
 
Re: Ministerium geht gegen Ausländische Grundeigentümer vor

@Tramaico,
hab gerade deine Ausführungen gelesen, vielen Dank! Dem ist nichts hinzuzufügen, ausser dass es jedem überlassen bleibt, ob er sich unbedingt Gedanken über seine Hinterlassenschaften nach dem Ableben machen will. Mitnehmen in die Grube kann man "die Scholle" eh nicht, soll man sich wirklich Gedanken um´s Vererben machen?
Es geht wohl nur vordergründig um die rechtlichen Beschränkungen, unbewusst spielen da andere Dinge eine wichtigere Rolle, z.B. das "etwas Hinterlassen".
Ich hab zwar in LOS jetzt ein Haus, aber was nach meinem Ableben passiert, :nixweiss: so what?
Und vorher? Trennung? Scheidung? so ischs lääwwe, das muss halt jeder halten wie er will und hängt vom persönlichen Vertrauen in die eigene Zukunft ab. Für Bedenkenträger und Zweifler oder Nüchternprofitkalkulierer ist die Rechtssituation in LOS natürlich ein Problem.
Aber die können ja dort mieten und in D kaufen.
 
Re: Ministerium geht gegen Ausländische Grundeigentümer vor

Tramaico" schrieb:
Fazit: Da Auslaender grundsaetzlich nicht Eigentum an thailaendischem Boden erwerben koennen, scheidet Grunderwerb durch Kauf natuerlich auch grundsaetzlich aus. Es empfiehlt sich daher fuer Auslaender entweder die thailaendische Staatsbuergerschaft zu erwerben oder aber auschliesslich im eigenen Namen zu mieten oder zu leasen. Anderes Agieren ist lediglich Personen mit Vorliebe fuer den Seiltanz zu empfehlen.
Ich lese immer von Pacht (so die eigentliche Übersetzung, leasing ist im deutschen Sprachraum etwas anderes), was ist denn mit Nießbrauch?

Netandy, was sagt denn dein Anwalt dazu?
 
Re: Ministerium geht gegen Ausländische Grundeigentümer vor

Mr_Luk

Es ist dann auch nicht die Frage ob Frau "böse" sein kann oder nicht, wenn Mann auf eine Pacht besteht, sondern ob man derartige Kompromisse bei einer Ehe schliessen will, und das auf beiden Seiten.

Aber in meinen Augen ist beides, Vertrauen und adequate Absicherung dennoch nicht ohne weiteres vereinbar. Es macht den anderen, eher irrationalen Teil des Lebens, (wie bereits im vorigen Post verdeutlicht) ganz sicher nicht leichter. Und der ist für mich wichtiger und wertvoller - und somit schenke ich ihm auch die entsprechende Aufmerksamkeit

Ich bin ein wenig erstaunt das du so etwas schreibst. Du scheinst doch schon sehr lange in Thailand zu leben.

Bist du den nicht der Meinung, das gerade Thailänder solche "materiellen" Dinge wesentlich rationaler sehen?

Also meiner bescheidenen Ansicht nach, herschen da vor allem in der Partnerschaft, weit weniger "Gefühlsdussligkeiten" und Illusionen vor, wie sie ihre ausländischen Lebenspartner (Thema: rosarote Brille) nämlich oft haben.



Chak3

Ich lese immer von Pacht (so die eigentliche Übersetzung, leasing ist im deutschen Sprachraum etwas anderes), was ist denn mit Nießbrauch?

"Niessbrauch" gibt es im deutschen Recht. Es bedeutet unentgeltliches alleiniges "Nutzungsrecht". Ein Niessbrauch muss von einem Notar bestätigt und im staatlichen Grundbuch eingetragen werden. Ein Niessbrauchsrecht kann lebenslang ausgesprochen, aber auch zeitlich befristet werden.

Ich weis momentan nicht, ob es im thailändischen Recht so etwas auch gibt. Müsste da rückfragen. Glaube es aber eher nicht, da sonst häufiger diese Form, anstatt der Pachtverträge verwendet würde. Man könnte dann nämlich wie in Deutschland das lebenslange uneingeschränkte Niessbrauchsrecht eintragen lassen.

Leasing ist dagegen etwas anderes. Es kommt eigentlich aus dem US Recht und ist eine Sonderform des Verkaufs. Ziel eines Leasings ist es dort eigentlich, das der Leasingnehmer nach Ende der Leasingzeit (der Teilzahlungsperiode seines Kaufs), den vereinbarten "Restwert" an den Verkäufer entrichtet. Will er das nicht, nimmt der ehemalige Verkäufer das Leasingobjekt zurück (wird also wieder Eigentümer), wobei die bereits an ihn entrichtetetn Leasingzahlungen als Entschädigung für die Wertminderung am Leasingobjerkt (wie vorher vertraglich vereinbart) einbehalten werden.

In den USA wird ein Leasing vom Anfang an deshalb rechtlich wie ein Kauf / Verkauf bewertet (mit entsprechenden Abschreibungsmöglichkeiten), was Unternehmen steuerlich viele Vorteile bietet. In Deutschland wird es teilweise aber etwas anderst gehandthabt, da ist Leasing eher die Überlassung einer Sache gegen Miete, mit entsprechender Kaufoption.

In Thailand kann man deshalb eigentlich nie von Leasing sprechen, da ein Eigentumserwerb für Auslaänder ja unmöglich ist. Dort ist es also Miete (Pacht), die jedoch ebenfalls staatlich bei der Behörde mit allen Einschränkungen und Optioen eingetragen wird (z.B. dem Vertragsverlängerungsrecht nach 30 Jahren, bzw dem Recht der Weiterverpachtung...usw...).

Mietvereinbarungen können dagegen ja in Deutschland nicht ins Grundbuch aufgenommen werden. Hierzu gibt es jedoch wieder die Sonderform "Erbbaurecht" (max. 99 Jahre). Hierbei wird vom Grundstückseigentümer ein Grundstück ebenfalls zur Nutzung überlassen. Auch hier können spezielle Rechte und Pflichten eingetragen werden (Weitergaberecht, Art der Nutzung... usw...). Der Erbbaunehmer zahlt für die Nutzung dem Eigentümer dann eine vereinbahrte Gebür, den sogenannten Erbzins. Dies ist monatlich oder auch in einer Summe möglich. Diese Konstruktion ähnelt deshalb eigentlich den thailändischen Grundstücks-Pachtverträgen.

Gruss an alle von

Netandy
 
Re: Ministerium geht gegen Ausländische Grundeigentümer vor

Kompliziert wird es sicherlich dadurch, dass pachten im englischen mit "to lease" uebersetzt wird, was dann wiederum (eigentlich unkorrekterweise) wiederum mit dem im deutschen Sprachgebrauch "leasing" rueckuebersetzt wird.

Was eigentlich gemeint ist, ist jedoch der langfristige Mietvertrag (oder besser Pachtvertrag) ueber eine vordefinierte Laufzeit, von sagen wir einmal 30 Jahren.

Im Gegensatz zum ueblichen mieten wird der Mietzins bzw. Pacht aber nicht monatlich abgefuehrt, sondern in der Regel der Gesamtbetrag fuer die Laufzeit im voraus. Ein Eigentumsrecht erwaechst hieraus nicht, sondern ein ledigliches Nutzungsrecht.

In der thailaendischen Sprache unterscheidet sich dieses durch die Ausdruecke "chau" (= mieten, to rent) bzw. "saeng" (= langfristiges pachten, to lease).

Viele Gruesse,
Richard :wink:
 
Re: Ministerium geht gegen Ausländische Grundeigentümer vor

Netandy, es gibt Nießbrauch auch im thailändischen Recht, siehe hierzu folgende Übersetzung aus dem Thailändischen HGB:
Section 1417 Civil and Commercial Code
“An immovable property may be subject to a usufruct by virtue of which the usufructuary is entitled to the possession, use and enjoyment of the property.

He has the right of management of the property.

The usufruct of a forest, mine or quarry entitled the usufructuary to the exploitation of the forest, mine or quarry.”

Section 139 Civil and Commercial Code
“Immovable property denotes land and things fixed permanently to land or forming a body therewith. It includes real rights connected with land or things fixed to or forming a body with land.”
(Mit freundliche Genehmigung von William Jarvis.)

Was er sonst noch dazu schreibt werde ich berichten, sobald ich mir das mal durchgelesen habe. Solange kannst du ja schonmal deinen Anwalt testen.
 
Re: Ministerium geht gegen Ausländische Grundeigentümer vor

Richard,

klasse Ausführungen!
Anschaulicher kann man es nicht schreiben. :super:

Die ganze Thematik der halblegalen oder geduldeten Landbesitze war nur eine Frage der Zeit, darüber hab ich mit meiner Frau bereits vor 5 Jahren diskutiert - tja, nun wirds ernst, früher als erwartet.

Das werde ich meiner Frau nächste Woche mitteilen, denn sie wollte letzte Woche Land kaufen...
...gut, daß sie die Euros nicht bündelweise mitnahm!

Martin
 
Re: Ministerium geht gegen Ausländische Grundeigentümer vor

Chak3" schrieb:
es gibt Nießbrauch auch im thailändischen Recht
Das scheint dein Forenkollege gut übersetzt zu haben. Habe da bisher keinen Pferdefuss gefunden. Hier die §§1417f im thailändischen Original:
1417f.jpg
 
Re: Ministerium geht gegen Ausländische Grundeigentümer vor

Loso, er sollte auch wissen, wovon er schreibt, ist er doch Anwalt bei einer internationalen Großkanzlei in Bangkok.

Was ich interessant am Nießbrauch finde:
1. Es gibt keine zeitliche Begrenzung auf 30 Jahre, wenn man als Laufzeit die Lebensdauer desjenigen, dem das Nießbrauchrecht eingeräumt wird, wählt
2. Es muss keine marktübliche Vergütung angesetzt werden, es muss im Gegenteil gar keine Vergütung angesetzt werden
3. Man muss nichts dabei tricksen wie etwa thailändische Strohleute einzusetzen, womit man sich immer in eine gefährliche Grauzone begibt

Nachteil ist, dass auch hier eine gewisse Unsicherheit herrscht, ob nicht der oberste Gerichtshof eine negative Entscheidung fällen wird oder ob sich die Regierung nicht irgendwann mal wieder was neues einfallen lässt.
 
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