socky7
Senior Member
Heute wurde in der Aula des Goethe-Institutes Bangkok eine Informationsveranstaltung über das Zertifikat Deutsch A 1 abgehalten. Anschliessend fand eine freie Aussprache statt. Ein deutscher Teilnehmer hatte nach seiner Rede der Leitung des Goethe-Institutes und einigen deutschen Ehemännern von thailändischen Kursteilnehmerinnen sein Redemanuskript zur Verfügung gestellt, welches hier abgedruckt wird:
Ich habe hier das Merkblatt vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vorliegen:
Überschrift:
Nachweis einfacher Deutschkenntnisse beim Nachzug von Ehegatten aus dem Ausland.
Hier heißt es wörtlich:
„Einfache Deutschkenntnisse sind Kenntnisse der deutschen Sprache auf der Kompetenzstufe A 1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen. Dazu gehört , dass Sie ganz einfache Sätze verstehen und verwenden können….. Natürlich müssen Ihre Gesprächspartner dabei deutlich sprechen und bereit sein zu helfen.“
Das sind manchmal keine „ganz einfachen Sätze“ wie ein einziger Satz von fünf Sätzen belegt aus der Übung Nr. 14 (Hörverstehen) auf Seite 113 „Fit fürs Goethe-Zertifikat A1“. Ich lese nur diesen einen von fünf Sätzen vor aus einer einzigen Übung:
„Im Erdgeschoss finden Sie Damenoberbekleidung, Taschen und Elektroartikel in großer Auswahl, im ersten Stock finden Sie Damen - und Herrenschuhe für jede Gelegenheit und für jeden Geldbeutel.“
In der Prüfung hier im Goethe-Institut sind die fiktiven Gesprächspartner auch nicht bereit zu helfen, denn jede Hörsituation wird nur insgesamt zweimal vorgespielt. Im Alltag in Deutschland sieht das ganz anders aus:
Wenn eine Thaifrau nett nachfragt: „Wie bitte ?“ wird der deutsche Gesprächspartner den Hinweis noch ein drittes Mal und dann auch ganz langsam sprechen. Das ist hier in der Prüfung nicht der Fall ! Jeder Text wird nur einmal wiederholt.
Im Merkblatt vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge heißt es auch wörtlich
„Sie sollen auch schon ein wenig auf Deutsch schreiben können, z.B. auf Formularen von Behörden Name, Adresse, Nationalität usw. eintragen können.“
Da steht nichts von komplizierter Konjugation von unregelmäßigen Verben und der perfekten Unterscheidung der Anredeform von „Sie“ oder „Du“ und den grammatikalischen Feinheiten der deutschen Sprache, was hier die Lehrgangsteilnehmerinnen im Goethe-Institut zur Verzweiflung bringt, weil es in der Prüfung zu Deutsch A 1 einen viel zu hohen Stellenwert einnimmt.
Besteht die Möglichkeit, dass die Prüfungskommission des Goethe-Instituts hier in Bangkok sich die vermittelten Lehrinhalte und die Prüfungsfragen noch einmal daraufhin ansieht - im Hinblick auf die genannten Zitate des Merkblattes vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge?
Die anwesende - sehr nette - Leiterin der Spracharbeit, Frau Dr. Ulrike Lewark erklärte daraufhin sinngemäß, dass ihr die Rahmenbedingungen für die Prüfung Deutsch A 1 bereits aus der Zeit vor Inkrafttreten des neuen deutschen Zuwanderungsgesetzes vorgegeben seien und sie am Schwierigkeitsgrad nichts ändern könne.
FdR socky7
Ich habe hier das Merkblatt vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vorliegen:
Überschrift:
Nachweis einfacher Deutschkenntnisse beim Nachzug von Ehegatten aus dem Ausland.
Hier heißt es wörtlich:
„Einfache Deutschkenntnisse sind Kenntnisse der deutschen Sprache auf der Kompetenzstufe A 1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen. Dazu gehört , dass Sie ganz einfache Sätze verstehen und verwenden können….. Natürlich müssen Ihre Gesprächspartner dabei deutlich sprechen und bereit sein zu helfen.“
Das sind manchmal keine „ganz einfachen Sätze“ wie ein einziger Satz von fünf Sätzen belegt aus der Übung Nr. 14 (Hörverstehen) auf Seite 113 „Fit fürs Goethe-Zertifikat A1“. Ich lese nur diesen einen von fünf Sätzen vor aus einer einzigen Übung:
„Im Erdgeschoss finden Sie Damenoberbekleidung, Taschen und Elektroartikel in großer Auswahl, im ersten Stock finden Sie Damen - und Herrenschuhe für jede Gelegenheit und für jeden Geldbeutel.“
In der Prüfung hier im Goethe-Institut sind die fiktiven Gesprächspartner auch nicht bereit zu helfen, denn jede Hörsituation wird nur insgesamt zweimal vorgespielt. Im Alltag in Deutschland sieht das ganz anders aus:
Wenn eine Thaifrau nett nachfragt: „Wie bitte ?“ wird der deutsche Gesprächspartner den Hinweis noch ein drittes Mal und dann auch ganz langsam sprechen. Das ist hier in der Prüfung nicht der Fall ! Jeder Text wird nur einmal wiederholt.
Im Merkblatt vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge heißt es auch wörtlich
„Sie sollen auch schon ein wenig auf Deutsch schreiben können, z.B. auf Formularen von Behörden Name, Adresse, Nationalität usw. eintragen können.“
Da steht nichts von komplizierter Konjugation von unregelmäßigen Verben und der perfekten Unterscheidung der Anredeform von „Sie“ oder „Du“ und den grammatikalischen Feinheiten der deutschen Sprache, was hier die Lehrgangsteilnehmerinnen im Goethe-Institut zur Verzweiflung bringt, weil es in der Prüfung zu Deutsch A 1 einen viel zu hohen Stellenwert einnimmt.
Besteht die Möglichkeit, dass die Prüfungskommission des Goethe-Instituts hier in Bangkok sich die vermittelten Lehrinhalte und die Prüfungsfragen noch einmal daraufhin ansieht - im Hinblick auf die genannten Zitate des Merkblattes vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge?
Die anwesende - sehr nette - Leiterin der Spracharbeit, Frau Dr. Ulrike Lewark erklärte daraufhin sinngemäß, dass ihr die Rahmenbedingungen für die Prüfung Deutsch A 1 bereits aus der Zeit vor Inkrafttreten des neuen deutschen Zuwanderungsgesetzes vorgegeben seien und sie am Schwierigkeitsgrad nichts ändern könne.
FdR socky7