Nachweis einfacher Deutschkenntnisse

socky7

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Heute wurde in der Aula des Goethe-Institutes Bangkok eine Informationsveranstaltung über das Zertifikat Deutsch A 1 abgehalten. Anschliessend fand eine freie Aussprache statt. Ein deutscher Teilnehmer hatte nach seiner Rede der Leitung des Goethe-Institutes und einigen deutschen Ehemännern von thailändischen Kursteilnehmerinnen sein Redemanuskript zur Verfügung gestellt, welches hier abgedruckt wird:

Ich habe hier das Merkblatt vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge vorliegen:
Überschrift:
Nachweis einfacher Deutschkenntnisse beim Nachzug von Ehegatten aus dem Ausland.
Hier heißt es wörtlich:
„Einfache Deutschkenntnisse sind Kenntnisse der deutschen Sprache auf der Kompetenzstufe A 1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen. Dazu gehört , dass Sie ganz einfache Sätze verstehen und verwenden können….. Natürlich müssen Ihre Gesprächspartner dabei deutlich sprechen und bereit sein zu helfen.“

Das sind manchmal keine „ganz einfachen Sätze“ wie ein einziger Satz von fünf Sätzen belegt aus der Übung Nr. 14 (Hörverstehen) auf Seite 113 „Fit fürs Goethe-Zertifikat A1“. Ich lese nur diesen einen von fünf Sätzen vor aus einer einzigen Übung:

„Im Erdgeschoss finden Sie Damenoberbekleidung, Taschen und Elektroartikel in großer Auswahl, im ersten Stock finden Sie Damen - und Herrenschuhe für jede Gelegenheit und für jeden Geldbeutel.“

In der Prüfung hier im Goethe-Institut sind die fiktiven Gesprächspartner auch nicht bereit zu helfen, denn jede Hörsituation wird nur insgesamt zweimal vorgespielt. Im Alltag in Deutschland sieht das ganz anders aus:
Wenn eine Thaifrau nett nachfragt: „Wie bitte ?“ wird der deutsche Gesprächspartner den Hinweis noch ein drittes Mal und dann auch ganz langsam sprechen. Das ist hier in der Prüfung nicht der Fall ! Jeder Text wird nur einmal wiederholt.

Im Merkblatt vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge heißt es auch wörtlich
„Sie sollen auch schon ein wenig auf Deutsch schreiben können, z.B. auf Formularen von Behörden Name, Adresse, Nationalität usw. eintragen können.“

Da steht nichts von komplizierter Konjugation von unregelmäßigen Verben und der perfekten Unterscheidung der Anredeform von „Sie“ oder „Du“ und den grammatikalischen Feinheiten der deutschen Sprache, was hier die Lehrgangsteilnehmerinnen im Goethe-Institut zur Verzweiflung bringt, weil es in der Prüfung zu Deutsch A 1 einen viel zu hohen Stellenwert einnimmt.

Besteht die Möglichkeit, dass die Prüfungskommission des Goethe-Instituts hier in Bangkok sich die vermittelten Lehrinhalte und die Prüfungsfragen noch einmal daraufhin ansieht - im Hinblick auf die genannten Zitate des Merkblattes vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge?
Die anwesende - sehr nette - Leiterin der Spracharbeit, Frau Dr. Ulrike Lewark erklärte daraufhin sinngemäß, dass ihr die Rahmenbedingungen für die Prüfung Deutsch A 1 bereits aus der Zeit vor Inkrafttreten des neuen deutschen Zuwanderungsgesetzes vorgegeben seien und sie am Schwierigkeitsgrad nichts ändern könne.
FdR socky7
 
Wie kann man jemanden als "sehr nett" bezeichnen, der sinngemäß erklärt, dass er sein eigenes unzumutbares Verhalten nicht ändern kann?
Gute Umgangsformen sind nicht alles.
 
Es ist im Einklang mit der gesetzlichen Vorgabe darauf zu achten, dass nicht bereits weitergehende Fähigkeiten verlangt werden
so schreibt das Innenministerium in seinen Anweisungen zum GEsetz. Und der Unterschied zwischen A1 und a2 ist sehr klar definiert.

Das ist ein klarer Gesetzesbruch durch das Goetheinstitut.

Sioux
 
Das interessasnte daran ist, dass das Aussenministerium das anschinend sehr viel strenger als das Innenministerium auslegt.
Begriff der einfachen Deutschkenntnisse
210 Die gesetzliche Voraussetzung, sich auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen
zu können, entspricht der Definition des Sprachniveaus der Stufe „A1“ der
kompetenten Sprachanwendung des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens
des Europarats (GER, Common European Framework of Reference for
Languages). Die Stufe „A1“ GER beinhaltet als unterstes Sprachstandsniveau die
folgenden sprachlichen Fähigkeiten:
211 „Kann sich mit einfachen, überwiegend isolierten Wendungen über Menschen und
Orte äußern. Kann sich auf einfache Art verständigen, doch ist die Kommunikation
völlig davon abhängig, dass etwas langsamer wiederholt, umformuliert oder korrigiert
wird. Kann einfache Fragen stellen und beantworten, einfache Feststellungen treffen
oder auf solche reagieren, sofern es sich um unmittelbare Bedürfnisse oder um sehr
vertraute Themen handelt z. B. wo sie/ er wohnt, welche Leute sie/ er kennt oder
welche Dinge sie/ er hat.“
212 Für den Ehegattennachzug genügt diese grundlegende Fähigkeit, sich künftig
zumindest in einfacher Weise in Deutschland zu verständigen.
213 Es ist im Einklang mit der gesetzlichen Vorgabe darauf zu achten, dass nicht bereits
weitergehende Fähigkeiten verlangt werden, etwa nach der höheren Sprachstufe „A2GER (siehe hierzu auch unten L. I. 4., Rn 327), die folgende Fähigkeiten voraussetzt:
214 „Kann eine einfache Beschreibung von Menschen, Lebens- oder Arbeitsbedingungen,
Alltagsroutinen, Vorlieben oder Abneigungen usw. geben, und zwar in kurzen
listenhaften Abfolgen aus einfachen Wendungen und Sätzen. Kann sich relativ leicht
in strukturierten Situationen und kurzen Gesprächen verständigen, sofern die Gesprächspartner,
falls nötig, helfen. Kann ohne übermäßige Mühe in einfachen Routinegesprächen
zurechtkommen; kann Fragen stellen und beantworten und in unvorhersehbaren
Alltagssituationen Gedanken und Informationen zu vertrauten Themen
austauschen. Kann sich in einfachen, routinemäßigen Situationen verständigen, in
denen es um einen unkomplizierten und direkten Austausch von Informationen über
vertraute Routineangelegenheiten in Zusammenhang mit Arbeit und Freizeit geht.
Kann sehr kurze Kontaktgespräche führen, versteht aber kaum genug, um das Gespräch
selbst in Gang halten zu können.“


Danach waere die Praxis bei Goethe/Botschaft klar rechtswidrig. Ist aber ein Zitat des Innenministeriums.

Upf, das habe ich vor ein paar Tagen hier gepostet. Der Link funktioniert nicht mehr. Ob die jetzt auch schon umschwenken. :gruebel:
Hier die letzten drei Beitraege.
http://www.nittaya.de/viewtopic.php?t=26645&start_t=15&start=18

Sioux
 
Das hört sich ja noch alles sehr ruhig an. Meine Freundin hat mir heute erzählt das es im Goethe-Institute ziemlich laut zugegangen ist und einige Deutsche Männer Lautstarke Diskussionen mit der Leitung hatten.
 
ich habe gerade atok mal ein mail ans BMI geschickt. Die müssen doch mal wach werden!
Sehr geehrter Herr Bundesinnenminister Dr. Wolfgang Schäuble,
mit diesem Schreiben möchte ich Ihnen, als selbst Betroffener, einen nicht aktzeptabelen Zustand bei den geforderten A1 Tests für den
Ehegattennachzug vorstellen. Meine Verlobte wird im Dezember auch davon betroffen sein.
In Ihren Ausführungsbestimmungen zum Ehegattennachzug wird klar geregelt wie und was unter einfachen Deutschkenntnissen zu verstehen ist. Ebenfalls ist eine klare Abgrenzung zu A2 aufgezeigt.
Die angewendeten Test, jedenfalls am Goethe Institut in Bangkok gehen allerdings nicht mit den Forderungen konform. In dem A1 Test
werden grammatische sowie Lese und Schreibfähigkeiten (die schon in den weit in den Bereich A2 reichen) verlangt welche selbst von
Schülern die schon gute Grundkenntnisse haben nicht erfüllte werden können. Ich selbst habe den Test deutschen Schülern der 3. Klasse vorgelegt
und diese hatten Schwierigkeiten damit. In den laufenden Tests werden keine einfachen Isolierten Worte gefordert, sondern komplexe Sätze "ohne
Hilfestellung".
Beispiel: Im Erdgeschoss finden Sie Damenoberbekleidung, Taschen und Elektroartikel in großer Auswahl, im ersten Stock finden Sie Damen - und Herrenschuhe für jede Gelegenheit und für jeden Geldbeutel.

Sollen das wirklich einfachste Worte sein ? Aus diesem Satz sollen dann Fragen beantwortet werden. Ohne Hilfestellung und Erklärung!
Selbst anerkannte Sprachwissenschaftler und Mitarbeiter des GI haben den Test in dieser Form als zu schwer anerkannt. In einem gestrigen (14.11.07)
öffentlichen Forum am GI in Bangkok, hat selbst die Leiterin darauf verwiesen das dieser Test althergebracht ist. Ein Lehrer meinte doch tatsächlich:
dann muss man halt 5- 6 Lehrgänge machen. Das wären dann 400- 500 Stunden ! So ist Ihre Umsetzungsrichtlinie doch wohl nicht gedacht.
Ich möchte betonen das ich für einfache Sprachkenntnisse bin, aber das hier praktizierte ist doch weit von den Umsetzungsrichtlinien entfernt.

Dies bedarf dringlichst Ihrerseits einer sofortigen Überprüfung und Änderung. Über eine Aussage Ihrerseits bedanke ich mich im vor raus.
Für Fragen hierzu stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
 
wiff" schrieb:
ich habe gerade atok mal ein mail ans BMI geschickt.

Du bist aber mutig. Damit befindest du dich doch bereits im Kreis der Terrorverdächtigen.

Aber ich finde es gut, dass mal einige Politiker, bzw. deren Call-center-Agents beschäftigt werden.

Übrigens gab es bei Anne Will (ARD-TV) neulich die Nennung einer interessanten Website, auf denen Abgeordnete zum Großteil angeblich noch selber antworten würden:

http://www.abgeordnetenwatch.de/

Ich habe sie noch nicht selber getestet, macht aber einen guten Eindruck.

Nebenbei: man beachte den Domain Namen - Mischung aus deutsch und englisch - ist das überhaupt noch erlaubt in Deutschland?
 
Na ja mutig ???....bin halt selbst betroffen. Mein Verlobte fängt nächste Woche mit dem Kurs an. bei Abgeordnetenwatch habe ich auch bereits mehrere Abgeordnete angeschrieben. Tenot ist eigentlich nur aus fertigen Textbausteinen zu entnehmen: "Gesetz ist Gesetz"
Weiß auch sonst keinen Weg. Der A1 Test widerspricht aber ganz klar den Ausführungsbestimmungen des BMI. Aber wer kann einem da helfen :-(
 
Rein zeitlich betrachtet wird Dir wohl kaum jemand helfen, ist einfach zu kurz. Aber Deine Initiative ist sicher einer der steten Tropfen, die den Stein höhlen werden, so dass andere später vielleicht in den Genuß einer sinnvolleren Umsetzung der Regelungen kommen werden.
 
wiff" schrieb:
Der A1 Test widerspricht aber ganz klar den Ausführungsbestimmungen des BMI.

Ich würde dir ja gerne zustimmen.
Aber "leicht" ist halt so ein Wischiwaschi-Wort, mit dem sich der Gesetzgeber leicht aus der Affäre zieht.
Was für den einen leicht ist, ist es für den anderen noch lange nicht. Im Zweifel entscheidet dann nach einer langen Klagezeit ein Gericht. Dann kommt die Berufung und ein anderes Gericht entscheidet anders.

Diese Rechtsunklarheit nennt man halt Rechtsstaat.
Es ist alles Auslegungs- und vor allem Glückssache.
Und eh Goethe oder die Botschaft einen auf den Deckel bekommen (ich denke da nur an die Fischer-Ukraine-Affäre), legen sie erstmal die oberste Variante von "leicht" an.
Das kann ich aus ihrer Sicht schon nachvollziehen.

Moralisch ist das natürlich trotzdem unter aller Sau.

Es gibt aber eine Alternative: einfach auf die Uni gehen und studieren. Vielleicht ist der Abschluß einfacher und schneller zu erreichen als das Goethe-Zertifikat.
 
Anregung an wiff für eine verbesserte Version:
Deutschlehrer Goepel vom Goethe-Institut Bangkok meinte doch tatsächlich in der Aussprache zum Zertifikat Deutsch A1: "dann muss man halt 5 Lehrgänge je vier Wochen belegen!". (Anm.:Das wären dann 400 Schulstunden + 200 Stunden Hausaufgaben, insgesamt 600 Stunden!)
Hallo wiff,
das ist ein Schritt in die richtige Richtung ! Jedoch ist das BMI nicht zuständig, sondern das Auswärtige Amt in Berlin, Abt.6, Referate bzw. Dezernate 601 und 603 (vgl.Organisationsplan):
http://www.diplo.de/diplo/de/AAmt/Organisationsplan.pdf
Vermutlich wirst du eine "wischi-waschi Antwort" bekommen. Die Frage ist, ob sie dein Schreiben überhaupt an Frau Dr. Lewark vom Goethe-Institut Bangkok weiterleiten. Wenn ja:
Die dürfte sich rausreden, dass dieses genannte Beispiel nur ein Muster (Selektives Hörverstehen) sei für die Prüfungsvorbereitung entsprechend dem Buch vom Hueber-Verlag:
Tipps und Übungen "Fit fürs Goethe-Zertifikat A 1- START DEUTSCH 1"
und dass die Prüfungsfragen in Wirklichkeit einfacher seien.
Meine Anmerkung:
Das Problem ist der große Zeitdruck und die Verwirrspiel-Taktik bei den Prüfungen im Goethe-Institut Bangkok. Den thailändischen Lehrgangsteilnehmerinnen werden schnell gesprochene Fakten genannt mit verschiedenen Informationen in denen z.B. drei verschiedene Uhrzeiten vorkommen. Da können nur für das Zertifikat Deutsch A 2 ausgebildete Prüflinge, bzw. nur wenige sehr intelligente und geschulte Thais heraushören, was nun gemeint und gefragt wird. Die anderen können nur raten und eine Uhrzeit von drei genannten Uhrzeiten ankreuzen. Die hohen Durchfallquoten von deutlich mehr als 50 % beweisen dies.
MfG socky7
:bravo:
 
Ist ja alles gut und schön....Uni usw...Hilft uns aber auch nicht weiter. Übrigens wurde ich von der Botschaft, den GI und dem Auswärtigen Amt an das BMI verwiesen. Denn die Umsetzungsrichtlinie kommt von dort.
Aber irgenwie fehlt mir noch etwas Verständnis. In jedem Rechtsverfahren kann man doch einstweilige Verfügungen erwirken. Ich weiß nur nicht wie man gegegn den A1 Test in der jetzigen Form vorgehen kann. Das sagt einem auch kein Mensch. Die Politiker schon gar nicht. Gibts denn keinen schnellen Weg den man beschreiten kann? Ich meine nicht das Gesetz, sondern die fehlerhafte Ausführung der Bestimmungen durch den aktuellen Test.
 
wiff: Gibts denn keinen schnellen Weg den man beschreiten kann? Ich meine nicht das Gesetz, sondern die fehlerhafte Ausführung der Bestimmungen durch den aktuellen Test.
Aufsichtsbehörde über das Goethe-Institut Bangkok ist m.E. das Auswärtige Amt. Ob die etwas unternehmen, bleibt dahingestellt. Ein weiterer Weg wäre ein Schreiben an den Eingabenausschuss des Deutschen Bundestages. Der befragt lediglich das Auswärtige Amt. Dann bekommst du irgendwann vermutlich ein "Wischi-Waschi-Schreiben" von einem Regierungsoberinspektor, dass alles seine Ordnung habe.
Jedoch: "Steter Tropfen höhlt den Stein !" Wenn es viele Betroffene machen würden, ändert sich vielleicht etwas wie z.B. die Schaffung eines neuen Zertifikat Deutsch A 0, welches einfacher als das Zertifikat Deutsch A 1 / A2 ist.
MfG socky7
:bravo:
 
Vielleicht noch ein Beispiel, ich habe folgende Petition so unterstützt:
Betreff: Pet 1-16-06-260-028240

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich unterstütze die Petition Pet 1-16-06-260-028240 in vollem Umfang.

Insbesondere möchte ich nochmals auf die Ausführungsbestimmungen des BMI zum Sprachtest hinweisen, welche in den A1 Tests der
Goethe Institute nicht so praktiziert werden. Die Prüfungsinhalte und voraus gesetzten Fähigkeiten sind weitaus höher anzunehmen als
im Ausführungssinn gefordert. Es finden in den Tests keine Unterstützung, keine Hilfe bei Nachfragen oder sonstigen persönlichen Erklärungen statt.
Hier sollte kurzfristig zumindest auf diese Umsetzungsrichtlinie Einfluss genommen werden.

Ich bitte Sie im Hinblick auf die vielen Betroffenen eine schnellstmögliche Änderung anzustreben.
 
Ich sehe gerade sind 33 User online:
Könnte denn nicht jeder meinen Text kopieren und an das
BMI senden? Das würde doch Nachdenklichkeit produzieren.
Gebe meinen Text gerne frei..
 
Alles Manipulation.
Erst gab es Kritik, dass es überhaupt einen Deutschkurs gibt (zumal andere Nationen nicht nicht benötigen).
Und nun geht es nur noch um die zu schwere Prüfung. Das eigentliche Grundproblem wird so ganz bequem zur Seite geschoben.

Wie wär's mit einer Teilnehmerbegrenzung pro Kurs, um auch dieses Problem zu "lösen" und sich dem nächsten zu widmen?

Früher gaben die Römer ihrem Volk Brot und Spiele, heute schafft man künstlich noch schwierigere Probleme, um über die tatsächlichen hinwegzusehen. So verhindert man eine Revolution. Ganz schön schlau.
 
kcwknarf" schrieb:
Alles Manipulation.
Erst gab es Kritik, dass es überhaupt einen Deutschkurs gibt (zumal andere Nationen nicht nicht benötigen).
Und nun geht es nur noch um die zu schwere Prüfung. Das eigentliche Grundproblem wird so ganz bequem zur Seite geschoben.

Prinzipiell hast du sicher Recht, aber ich denke, dass man eher eine angepasste Schwierigkeit der Prüfung erreichen kann, als eine Gesetzesänderung. Wenn das eine erreicht ist, dann muss man das andere ja nicht unbedingt vergessen.
Wobei natürlich die Gefahr gegeben ist, dass dann gesagt wird, ist ja alles gar nicht so schlimm.
 
kcwknarf" schrieb:
Erst gab es Kritik, dass es überhaupt einen Deutschkurs gibt (zumal andere Nationen nicht nicht benötigen).
Wenn Du so anfaengst, vergiss auch nicht zu kritisieren, dass fuer Auslaender aus manchen Laendern fuer die Einreise nach Deutschland Visumspflicht besteht und fuer andere nicht.
 
Ampudjini" schrieb:
.... vergiss auch nicht zu kritisieren, dass fuer Auslaender aus manchen Laendern fuer die Einreise
nach Deutschland Visumspflicht besteht und fuer andere nicht.

besteht eine korrelation von allgemener visumspflicht bestmmter staaten für d
und der einreise meiner meiner mir angetrauten :???:

gruss :wink:
 
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