Ich weiß zwar nicht wie die Lernbereitschaft und die Anforderungen an die "zukünftigen" Partner jetzt ist, nur vor 15 Jahren, so mein Wissensstand war die Durchfallquote bei Goethe Institut um die 10%. Dies lag nach Aussage meiner Frau aber meist auch an den Prüfling selbst.
Du sprichst die Lernbereitschaft an. Ich kann zwar nur meine Erfahrungen bzw. das was meine Frau in 2008 in BKK, im Goethe erlebt hatte erzählen. Meine Frau hatte teils erhebliche Schwierigkeiten bestimmte Wörter, wie die ausländischen Namen auszusprechen geschweige richtig zu verstehen, was ein Nomen und was ein Name ist. Sie erzählte mir von Frauen, die bereits das Dritte Mal den A1 Kurs machten um überhaupt in die Nähe der Prüfungstauglichkeit zu kommen. Einige von denen hatten sogar alles abgebrochen. Was sie dann getan haben um das Visum zu erlangen kann ich nicht sagen. Wenn man mal überlegt welche Dramen sich teils abgespielt haben müssen. Die Verzweiflung beider, deren Wiedersehen sich um weitere Monate verlängert hatte. Wen es interessiert, der braucht sich nur diesen Thread von Anfang an durchzulesen.
Normalerweise finde ich es gut, dass diese "Hürde" A1, als Anreiz für das gemeinsame Leben, eingebaut wird. Seit 2015 mit dem anhaltenden Zuzug von Migranten, sehe ich diese Vorgehensweise zwiespältig.
Dies konnte in den 2000ern niemand voraussehen.
Zumal der deutsche Ehepartner alle laufenden Kosten trägt und trotzdem nicht selbst bestimmend entscheiden darf.
Grundlegend wäre in Deutschland für alle Ausländer mindestens A2, wenn nicht sogar B1 Sprachniveau nachzuweisen, wenn der Lebensmittelpunkt DE sein soll.
Geld hat das Ganze natürlich auch gekostet und zwar nicht wenig. Jeder der konnte hat die Hand aufgehalten. Wenn es um due Kosten des Kurses ging, die Prüfungsgebühr/en, die Unterbringung, Lebenshaltung, Beglaubigungen und was auch immer noch so gekostet hat. Schließlich war es ja für die Ehefrau, Geliebte, Freundin oder was auch immer.
Wer nicht bereit ist, diese Aufgabe zu meistern, wird kaum auf dem Arbeitsmarkt vermittelbar sein und hat demzufolge, wenn er nicht sein Lebensunterhalt nachweisen kann, auch kein Bleiberecht.
Nun, das ist wieder nur die halbe Wahrheit. Wie überall gibt es Menschen, denen das Lernen leichter fällt, als andere. Wenn
@socky7 davon spricht, dass die Ehefrau/ Mann das Erlernen hier in Deutschland wesentlich besser ist und auch viel leichter fällt, dann geb ich ihn auch Recht damit. Welches Risiko ginge Deutschland denn bei diesem Ehegattennachzug ein, wenn das neue Visum eh vom Nachweis der deutschen Sprache abhängig ist?
Ich hatte seinerzeit, vielleicht wie viele andere auch, die Bücher doppelt gekauft um auch am Telefon (seinerzeit noch eine echte Herausforderung) mit ihr zu üben. Ich wusste immer um welches Thema es ging und was genau gelernt werden musste. Das hat sehr viel geholfen.
Es kommt nicht immer darauf an ob man nicht gewillt ist. In diesen Thread wird auch diese Seite betrachtet. Einfach mal zum Anfang gehen.
Die Verpflichtungserklärung, welche vom deutschen Ehepartner ausgefüllt wird ( selbst für Besuche ), ist ein Schlag ins Gesicht jedes Steuerzahlers, der sieht wie andererseits Migranten staatlich gepampert werden.
Ja, die Verpflichtungserklärung. Ich glaube das hat jeder durch und seine Hosen sicher schon wieder hochgezogen. Es war ja nicht nur der Nachweis auf ausreichenden Wohnraum. Es ging um weitaus persönlichere Dinge. Verdienstnachweise, Nachweis einer Krankenversicherung und einiges mehr.
Du brauchst dieses Thema nicht mit den Migranten vermischen. Dies sind zweierlei Dinge, auch wenn man gerne Zusammenhänge sehen will.
Du schreibst von Chancen auf dem Arbeitsmarkt. Natürlich geht es auch darum, aber es ging den deutschen Staat auch darum, abzuschrecken.
Im Aufenthaltsgesetz §30 steht: "Dem Ehegatten [...] ist eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn [...] der Ehegatte sich zumindest auf einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann"
....
Die Betonung liegt auf "einfache Art in deutscher Sprache verständigen kann.".
Und was ist mit denen hier?
Zitat:
"Lediglich bei einem Nachzug zu
privilegierten Ausländern im Sinne des § 41 AufenthV entfällt das A1-Erfordernis. Hierunter fallen Staatsbürger aus Australien, Israel, Japan, Kanada, Korea, Neuseeland, USA, Andorra, Brasilien, El Salvador, Honduras, Monaco, San Marino sowie seit dem
Brexit-Abkommen auch britische Staatsbürger.
Komisch, dass Bürger aus diesen Ländern die deutsche Sprache "auf einfache Art...." schon in die Wiege gelegt wurde. Was ist mit denen?
Diese Ungerechtigkeit schreit zum Himmel.