Nießbrauchsrecht

Chak

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Hamburg
Erst einmal vorweg: Das Ding heißt nicht Usufruct, sondern entweder im Original สิทธิเก็บกิน oder auf Deutsch Nießbrauch.

Nachdem ich ein weinig auch dazu im thailändischen Zivil- und Handelsgesetzbuch gelesen habe, verstehe ich nicht, wieso immer noch irgendwelche anderen Konstruktionen in Erwägung gezogen werden. Für die Zwecke der meisten hier, die ein Grundstück selbst bewohnen wollen und das absichern wollen, aus welchen Gründen auch immer, scheint mir ein Nießbrauch auf Lebenszeit, den die Ehefrau oder temporäre Sozialpartnerin als Grundstückseigentümerin einräumt, der beste Weg.

Was spricht dagegen?
 
Dagegen spricht wenn Du mit Deinem สิทธิเก็บกิน wedelst und der Schwager mit dem Knüppel sagt FARANG Du gehst jetzt!
Das gilt aber nur, wenn man im Dorf der Angetrauten sein Lager aufschlägt und es entsprechende Verwandtschaft gibt.
Vor allem im Isaan dürfte da Vorsicht angebracht sein.
 
Das gilt aber nur, wenn man im Dorf der Angetrauten sein Lager aufschlägt und es entsprechende Verwandtschaft gibt.
Vor allem im Isaan dürfte da Vorsicht angebracht sein.
Ich, wenn ich denn bauen würde, würde immer eine gewisse Distanz zwischen der "Familie" und meiner Frau und mir bringen.
Schon weil ich auch in Abwesenheit, gerne über den Inhalt unseres Kühlschrankes bestimmen wollen würde.
 
Ich, wenn ich denn bauen würde, würde immer eine gewisse Distanz zwischen der "Familie" und meiner Frau und mir bringen.
Schon weil ich auch in Abwesenheit, gerne über den Inhalt unseres Kühlschrankes bestimmen wollen würde.
Aber wie würdest du das rechtlich gestalten? Einfach auf den Namen deiner Frau?
 
Aber wie würdest du das rechtlich gestalten? Einfach auf den Namen deiner Frau?
Naja, da das Land was ich Stück für Stück über erzwungene Kredite an ihre Familie, durch die von mir eingeforderte Refinanzierung mittels Grundeigentums Übertragung, meiner Frau gehört, ja wie sonst.

Wenn ich anfange zu denken, das mich meine Frau hängen lässt, sollte ich eventuell darüber nachdenken es selber zu tun.

Ich habe eh nicht vor 100.000€ oder mehr in Thailand zu versenken, ohne das es eine Sicherung gegen Totalverlust gibt.
 
sprichst du aus Erfahrung oder nur mal so um dich zu profilieren?
Willst Du etwa sagen, dass es solche Fälle nicht gab, oder auch noch gibt?

Ich spreche aus Erfahrung,nicht meiner eigenen aber hautnah erlebten!

Ich selber war Zeuge wie einige Farang des Hauses verwiesen wurden…Oft, weil er den Kindern seiner Angebeteten einiges an Erziehung angedeihen lassen wollte!
Die Frau, und dann vor allem die Kinder, die ja oft genug nicht seine eigenen sind, sind er Schlüssel zur "Auswanderung" aus den "Vermeidlichen" eigenen 4 Wänden ;-)

Fand es schon manchmal sehr übel, wie der „Hausherr“ von den lieben Kindern seiner Frau geschlagen wurde, weil das Taschengeld nicht Ihren Vorstellungen entsprach...… Oder geforderte Wünsche nicht zeitnah erfüllt wurden...!!

Da waren Sie eben nicht mehr 6 oder 8 Jahre alt…!

Da waren sie eben 16 – 18 Jahre alt, und natürlich für die Mutter immer noch „Gottgleich“ die lieben Söhne… 😉… Keine Frage wer da gehen muss!

Das alles spielte sich auch in Pattaya ab, und nicht nur im Isaan ab, obwohl es dort auch passieren soll/kann ;-)
 
Sind die Verhältnisse nicht schon über viele Jahre gewachsen und stabil und hat die Ehefrau keine ausreichende eigene Erwerbsfähigkeit oder Vermögen rate ich zum mieten .
Angeheiratete Kinder, Schwiegereltern oder Geschwister, insbesondere ohne eigenes ausreichendes erwerbseinkommen werden schnell zum üblen Problem.
 
Sprichst Du aus Erfahrung oder nur mal so um Dich zu profilieren?
Aus Erfahrung, denn die thailändische Nachbarin hatte ihrem bayrischen Finanzierer sehr mitgespielt. Klar ohne Feuer kein Rauch. In ihrer Abwesenheit hatte er mehrfach Ladys eingeladen und die fanden auch das geschnitzte Holzschild Walter & Oi mit 2 ❤️❤️ immer ganz süß bevor es ins Schlafzimmer ging. Eines Tages jedoch rief sie nach ihrer Rückkehr die Polizei und er mußte trotz schriftlichem Wohnrecht raus aus dem von ihm bezahlten Haus. Ganze 10 Minuten blieben für einen Blitzauszug und viel Tuschellei in der Soi Khao Talo.

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PS: Blick über Samrit Garten zum netten Nachbarn, der hier fast 3 Millionen THB versenkt hat.
 
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Aus Erfahrung, denn die thailändische Nachbarin hatte ihrem deutschen Finanzierer sehr mitgespielt. Klar ohne Feuer kein Rauch. In ihrer Abwesenheit hat er mehrfach Ladys eingeladen und die fanden auch das bayrische Holzschild Walter&Oi mit ❤️❤️ immer ganz süß bevor es ins Schlafzimmer ging. Eines Tages rief sie die Polizei und er mußte trotz schriftlichem Wohnrecht raus dem von ihm bezahlten Haus. Ganze 10 Minuten blieben ihm für einen Blitzauszug und viel Tuschellei in der ganzen Soi Khao Talo.

Wenn es nur das Haus ist, wäre das immer schlecht.

Wenn man zusammen auch das Grundstück kauft, hat man doch mehr Möglichkeiten. Meines Wissens nach kann man zu den 30 Jahren eine einmalige Verlängerungsoption regeln, den Übergang des Nießbrauchrechts im Todesfall und sogar das exklusive Umschreibe- und Verkaufsrecht des Grundstücks (an einen Thai). Wenn die Dame das "Familiengrundstück" einbringt, wird es aber nachvollziehbarer Weise nie dazu kommen.

Wobei man aber auch von unsagbarer Dämlichkeit sprechen muss, seine Frau im gemeinsamen Haus zu betrügen. Da hält sich das Mitleid in Grenzen. :cool:
 
Hier folgte dann über mehrere Jahre ein sich hinziehendes und kostspieliges Trennungsverfahren, wenigstens seine geliebte Harley und einige private Sachen konnte er rausklagen. Besser ist es wohl beim Hauserwerb alles als Investment für die geliebte Partnerin zu sehen und später nicht rumzumaulen.
 
Besser ist es wohl beim Hauserwerb alles als Investment für die geliebte Partnerin zu sehen und später nicht rumzumaulen.

Kommt auf den Fall an und würde ich nicht so generell unterschreiben.

Ich selbst würde aber mehr den Fokus auf den Todesfall der Holden legen, wenn man als Rentner selbst zum Sterben nach Thailand gegangen sein sollte.

Da könnte ich mir vorstellen, dass meine Frau und unsere Tochter als Eigentümer eingetragen sind. Ich das Nießbrauchrecht auf Lebzeit habe, und das exklusive Verkaufsrecht. Sollte meine Frau unerwartet vor mir sterben, geht es formal an die Tochter, die es irgendwann "mit allen Rechten" erbt. Aber durch das Verkaufsrecht behält man noch für alle unerwarteten Szenarien die Oberhand und wenn das geregelt ist, muss man auch nicht jahrelang klagen.

Wenn ich ein Haus auf das Grundstück der Frau setzte, bin ich aber zu 100% bei dir.
 
Das Problem ist doch, daß es gerade in Thailand so viele Verlockungen und Fallen an jeder Ecke gibt und auch alte Büffel gern junges Gras fressen..

Dann sollte ich lieber nur mieten (Haus und Dame). ;)

Aber das rächt sich eh relativ zeitnah, wenn der 78-Jährige Alois Huber dann irgendwann alleine in Thailand dasteht und für sämtliche Hilfe mit Baht-Scheinen winken muss. Das wäre auch ein sehr trauriger Abgang als mit der alten Büffelfrau und deren Familie in den Sonnenuntergang zu reiten.
 
Kommt auf den Fall an und würde ich nicht so generell unterschreiben.

Ich selbst würde aber mehr den Fokus auf den Todesfall der Holden legen, wenn man als Rentner selbst zum Sterben nach Thailand gegangen sein sollte.

Da könnte ich mir vorstellen, dass meine Frau und unsere Tochter als Eigentümer eingetragen sind. Ich das Nießbrauchrecht auf Lebzeit habe, und das exklusive Verkaufsrecht. Sollte meine Frau unerwartet vor mir sterben, geht es formal an die Tochter, die es irgendwann "mit allen Rechten" erbt. Aber durch das Verkaufsrecht behält man noch für alle unerwarteten Szenarien die Oberhand und wenn das geregelt ist, muss man auch nicht jahrelang klagen.

Wenn ich ein Haus auf das Grundstück der Frau setzte, bin ich aber zu 100% bei dir.
"Wenn ich ein Haus auf das Grundstück der Frau setzte, bin ich aber zu 100% bei dir"

Wo,willst Du es denn hinsetzen???

Du darfst eben kein Land in Thailand besitzen!

Oder musst eben alles auf eine Company machen!

"Das exclusive Verkaufsrecht" der war gut!

Wer kauft Dir denn ein Haus ab,was nicht auf deinem Land steht???
 
M
"Wenn ich ein Haus auf das Grundstück der Frau setzte, bin ich aber zu 100% bei dir"

Wo,willst Du es denn hinsetzen???

Du darfst eben kein Land in Thailand besitzen!

Oder musst eben alles auf eine Company machen!

"Das exclusive Verkaufsrecht" der war gut!

Wer kauft Dir denn ein Haus ab,was nicht auf deinem Land steht???
An könnte von einer dritten Seite das Grundstück 30 Jahre mieten, oder ein Darlehen mit einem dritten als Darlehensgeber zb ein eigenes Erwachsener Kind eintragen .
Aber das ist schon alles ein Krampf...
 
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