So hatte ich das auch gemeint.Also verlangt die PEA / MEA keinen Zweitrichtungszähler bei Registrierung einer PV? Weil dort würde man die Einspeisung immer nachvollziehen können.
Ein Zweirichtungszähler zeigt ständig die aktuelle Einspeisung an. Ist diese > Null, müsste der Wechselrichter die Leitung abregeln.
Ein Schaden entsteht der PEA / MEA nur, wenn bei Einspeisung der Zähler rückwärts dreht. Daher sollte die PEA / MEA bei Freigabe einer PV einen Zählertausch anordnen und schon wäre das Problem der Illegalität gelöst.
Danke für die Klarstellung