Tschaang-Frank
Senior Member
TDAC + TM30 ....Im TDAC gibt man ja seinen "Aufenhaltsort" ein. Da gibt es nun "nur" 1 Spalte, heisst , wenn man z.B die ersten 2 Tage, in einem Hotel in BKK "einkehrt" - gibt man dieses Hotel an. Wenn man nun weiterzieht.....eines ist Klar....jedes Hotel/Guerthouse usw. ist verpflichtet die TM30 Meldung zu machen ! Nun gilt das aber auch fuer jede "Privatunterkunft" ( Familie/Freunde...) auch diese "Privatleute" sind verpflichtet, innerhalb von 24 Stunden, diese TM30 Meldung zu machen !
Was ich mich nun Frage ??
Habe ich als "Gast" - egal ob im Hotel oder in einer Privatunterkunft - die "Pflicht" mir nachweisen zu lassen (Vom Hotelier oder Gastgeber ) , dass ich ordentlich mit TM30 angemeldet worden bin ??
Kann ich, also als "Tourist" - Aerger bekommen, wenn in einer "Kontrolle/Uberpruefung" sich herrausstellt - das ich nicht ordentlich angemeldet wurde ?
Das waere ja eigentlich ein "Unding" ( dann muesste es fuer "Touristen" ja auch, sehr eindeutige Hinweise auf diese TM30 Meldung geben ) wenn ich dafuer (mit)verantwortlich waere - aber man weiss ja nie (in diesem schoenen TH, ist ja alles moeglich
)
Hat jemand konkrete "Fakten" dazu ?
Danke
Was ich mich nun Frage ??

Habe ich als "Gast" - egal ob im Hotel oder in einer Privatunterkunft - die "Pflicht" mir nachweisen zu lassen (Vom Hotelier oder Gastgeber ) , dass ich ordentlich mit TM30 angemeldet worden bin ??
Kann ich, also als "Tourist" - Aerger bekommen, wenn in einer "Kontrolle/Uberpruefung" sich herrausstellt - das ich nicht ordentlich angemeldet wurde ?
Das waere ja eigentlich ein "Unding" ( dann muesste es fuer "Touristen" ja auch, sehr eindeutige Hinweise auf diese TM30 Meldung geben ) wenn ich dafuer (mit)verantwortlich waere - aber man weiss ja nie (in diesem schoenen TH, ist ja alles moeglich


Hat jemand konkrete "Fakten" dazu ?
Danke
