Meine Olle war schon über 7 Monate außerhalb Deutschlands. Von daher passt das.
Von daher passt die Verweigerung, sie zurück nach Deutschland zu fliegen, weil ihre ,,Unbefristete Aufenthaltsgenehmigung,, abgelaufen ist, nicht meinem Verständnis.
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Meine Olle war schon über 7 Monate außerhalb Deutschlands. Von daher passt das.
Die ,,unbefristete,, AT war ja vorhanden. Nur war die an den alten Pass mit Ablaufdatum gebunden. Verstehen muss ich das nicht, sondern nur zusätzlich bezahlen.Was nützt ein AT am Flughafen in Bangkok , wenn man ihn nicht nachweisen kann .
Genau so ist es.Meine thailändische Ehefrau verfügt über die Bescheinigung der deutschen Ausländerbehörde das ihr Lebensunterhalt in Deutschland gesichert ist, obwohl ihr Kärtchen Unbefristete Niederlassungserlaubnis vom Datum seit Jahren abgelaufen ist kann sie problemlos nach Deutschland einreisen und sich 90 Tage ohne Anmeldung dort aufhalten.
Zusätzlich haben wir die Bescheinigung noch auf thailändisch übersetzen lassen, die Bundespolizei Frankfurt Flughafen hat uns ebenfalls bestätigt, dass alles rechtskonform ist.
Wenn Sie einen deutschen Pass hat, braucht sie doch keinen AT mehr!Will mich in den Streit nicht einmischen , frage mich aber ,
Die thail. Witwe lebt mit Thai-Pass und AT Karte in Thailand .
Dann läuft die Karte ab und sie braucht eine neue , wer stellt die aus ?
Sie hat zwar einen eigenständigen AT lebenslang , muß den aber bei Bedarf nachweisen .
Einen deutschen Pass kann sie sich jederzeit bei der deutschen Botschaft ausstellen lassen .
Lebt die Frau dagegen in D. und hält sich nur zeitweilig in Th. auf , ist das alles kein Problem .
Eine th. Bekannte hatte Thai-Pass 10 Jahre , eine neue AT Karte , war 2,5 Jahre in Th. ,
konnte ohne Probleme in Bangkok einchecken und fliegen .
Sie hat gültige Dokumente und auf der Karte steht nichts von deutschen Vorschriften , da steht nur eine Gültigkeitsdauer .
Aber klar , Pass und Karte müssen gültig sein .
Die beste Lösung ist aber die Einbürgerung , auch wenn viele Thai-Frauen das nicht verstehen wollen .
Das ist schon richtig, aber u.a. Thais hätten da ein Problem (bzw. einen Vorteil), denn Thailand wird seine Staatsbürgerschaft wie bisher nicht so einfach zurück nehmen! Das ist bei deutschen ABs bekannt und nicht der einzige Staat weltweit! Insofern ist "eine Wahl" beschränkt!Natürlich ist es mit dem deutschen Pass einfacher.
Aber mancher-so ich und meine Frau auch- finden , jeder soll nur eine Staatsbürgerschaft besitzen.
Da wären auch die Gesamtprobleme in Europa wesentlich geringer.
Richtig, sie hätte nur bei der zuständigen AB vorher Bescheid sagen müssen, allerdings weiß man sowas wohl nicht immer vorher!Meine Olle war schon über 7 Monate außerhalb Deutschlands. Von daher passt das.
Von daher passt die Verweigerung, sie zurück nach Deutschland zu fliegen, weil ihre ,,Unbefristete Aufenthaltsgenehmigung,, abgelaufen ist, nicht meinem Verständnis.
Ist die Dame aus Deutschland abgemeldet, stellt ihr keine Deutsche Ausländerbehörde eine neue Karte aus, mit der Ausländerbehördlichen Bescheinigung gem. & 51 Abs. 2 Sätze 1 und 2 AufenthG das der Lebensunterhalt gesichert ist kann sie jederzeit ihr Niederlassungsrecht in der BRD wahrnemen.Die thail. Witwe lebt mit Thai-Pass und AT Karte in Thailand .
Dann läuft die Karte ab und sie braucht eine neue , wer stellt die aus ?
Vermutlich sind nur wenige Thailänderinnen so politisch engagiert wie deine, und opfern ihre Zukunft in Deutschland nach deinem Ableben für das Wohl Deutschlands. Meine Frau hat sich lieber einbürgern lassen, ungeachtet aller politischen Konsequenzen für Europa.Natürlich ist es mit dem deutschen Pass einfacher.
Aber mancher-so ich und meine Frau auch- finden , jeder soll nur eine Staatsbürgerschaft besitzen.
Da wären auch die Gesamtprobleme in Europa wesentlich geringer
Wenn Sie einen deutschen Pass hat, braucht sie doch keinen AT mehr!
Den AT braucht nur jemand, der keinen deutschen Pass hat!
Es kann nicht nur das Dokument, sondern auch der an sich unbefristete Aufenthaltstitel erlöschen, und zwar unwiederbringlich, oder ich steh auf dem Schlauch:
Anhang anzeigen 86332
Das glaube ich gerne. Wenn der AT im Pass eingetragen ist und noch gültig, dann wird das beim Einchecken normalerweise durchgehen, auch bei längerer Abwesenheit. Es fragt sich, was die Bundespolizei sagt, wenn z. B. keine Angehörigen mehr in D vorhanden sind (Witwe) und die Person über ein Jahr abwesend war.Also ich kenn 4 ausl. Personen die verwitwet sind und alle waren schon länger als ein Jahr im Heimatland .
Alle konnten mit gültigen Dokumenten ohne Probleme wieder einreisen .
Das sehe ich auch so. Aber stell dir mal den umgekehrten Fall vor, so bisschen wie bei Yogis Frau.Nebenbei ,
weiß die Person in Bangkok am Checkinschalter , dass die Karte zwar ein gültiges Datum hat , aber uU in D. der AT abgelaufen ist ?
Nie und nimmer !
Wer eine Bescheinigung nach 51 Abs 2 Sätze 1 und 2 hat, kann zumindest in Rheinland-Pfalz (Ländersache) eine Verlängerung der Karte bei seiner zuständigen Ausländerbehörde bekommen. Als Meldeanschriften werden gespeichert A: Anschrift Thailand B: Anschrift der Ausländerbehörde. Die Ämter wollen es ablehnen, aber auf Anweisung des zuständigen Ministeriums kann man seien Anspruch vor Ort durchsetzen. Begründung: unbefristetes Niederlassungsrecht ist vorhanden - gesetzlicher Nachweis ist lt,. Gesetz die karte.Ist die Dame aus Deutschland abgemeldet, stellt ihr keine Deutsche Ausländerbehörde eine neue Karte aus, mit der Ausländerbehördlichen Bescheinigung gem. & 51 Abs. 2 Sätze 1 und 2 AufenthG das der Lebensunterhalt gesichert ist kann sie jederzeit ihr Niederlassungsrecht in der BRD wahrnemen.
Ohne diese Bescheinigung könnte es bei der Einreise in den Schengenraum schwierig werden.
Richtig. Nur bei der Einreise an der Passkontrolle wenn sie zur Fahndung ausgeschrieben ist. Sonst interessiert das nichtAlso ich kenn 4 ausl. Personen die verwitwet sind und alle waren schon länger als ein Jahr im Heimatland .
Alle konnten mit gültigen Dokumenten ohne Probleme wieder einreisen .
Nebenbei ,
weiß die Person in Bangkok am Checkinschalter , dass die Karte zwar ein gültiges Datum hat , aber uU in D. der AT abgelaufen ist ?
Nie und nimmer !
Ja, weil deine Frau mit einem deutschen Staatsangehörigen verheiratet ist. Dann ist das sowieso kein Problem. Eine solche Bescheinigung dürfte eine Witwe ohne gesicherten Lebensunterhalt oder unter 15 Jahren Aufenthaltsdauer nicht bekommen:Wer eine Bescheinigung nach 51 Abs 2 Sätze 1 und 2 hat, kann zumindest in Rheinland-Pfalz (Ländersache) eine Verlängerung der Karte bei seiner zuständigen Ausländerbehörde bekommen. Als Meldeanschriften werden gespeichert A: Anschrift Thailand B: Anschrift der Ausländerbehörde. Die Ämter wollen es ablehnen, aber auf Anweisung des zuständigen Ministeriums kann man seien Anspruch vor Ort durchsetzen. Begründung: unbefristetes Niederlassungsrecht ist vorhanden - gesetzlicher Nachweis ist lt,. Gesetz die karte.
Wir haben das so im Jahre 2024 für meine Frau durchgesetzt.
Die Abmeldung aus Deutschland datiert mit 2022.
Warum sollte sie sich einen deutschen Pass ausstellen lassen können, zudem noch jederzeit?Will mich in den Streit nicht einmischen , frage mich aber ,
Die thail. Witwe lebt mit Thai-Pass und AT Karte in Thailand .
Dann läuft die Karte ab und sie braucht eine neue , wer stellt die aus ?
Sie hat zwar einen eigenständigen AT lebenslang , muß den aber bei Bedarf nachweisen .
Einen deutschen Pass kann sie sich jederzeit bei der deutschen Botschaft ausstellen lassen .
Warum sollte sie sich einen deutschen Pass ausstellen lassen können, zudem noch jederzeit?
Die 15 Jahre spielen bei mit einem Deutschen verheirateten Thailänderin keine Rolle. Die Verheirateten können sich eine solche Bescheinigung jederzeit vorher auch holen.Wobei mir das mit dem 15J. ( Daueraufenthalt ) neu war. Nur hier sollte man dann, falls man eine Wiedereinreise nach Jahren plant, zuvor ein Schreiben von der AB ausstellen lassen.