Thailändisches Zivilrecht

Chak

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Ich lese gerade "general principles of Thai private law" von Alessandro Stasi, der offensichtlich an der Mahidol Universität unterrichtet.

Das Buch ist etwas schwer zu lesen, da in sehr juristischem Englisch geschrieben. Ich werde aber für die Interessierten hier nach und nach Erkenntnisse daraus in loser Reihenfolge schreiben.

Zum Erbrecht ist an anderer Stelle schon geschrieben.

 
Zwei Erkenntnisse bisher:

1. Während in Deutschland Eltern entgegen den Schildern an vielen Baustellen gerade nicht für ihre Kinder haften, sondern nur dann, wenn ihnen eine Verletzung ihrer Aufsichtspflicht nachgewiesen werden kann, ist es in Thailand genau umgekehrt. Es wird also davon ausgegangen, sie haften, es sei denn, sie weisen nach, dass sie ihrer Aufsichtspflicht nachgekommen sind. Die Beweislast ist also komplett anders verteilt.

2. Während in Deutschland ein säumiger Zahler erst gemahnt werden muss, fängt im Thailändischen ZHGB die Verzinsung gesetzlich unmittelbar mit Säumnis an. Der Satz ist dabei pauschal 7,5% p.a.
 
Es geht hier leider erst nach meinem Urlaub weiter, denn für den habe ich mir leichtere Lektüre mitgenommen.
 
Ich mache hier mal weiter, auch ohne Reaktion.

Von der gesetzlichen Gewährleistung hatte ich ja schon an anderer Stelle erwähnt, dass die auch in Thailand 12 Monate beträgt.

Bemerkenswert, aber eigentlich auch bereits weitgehend bekannt ist, dass längere Mieten ab drei Jahren ins Grundbuch eingetragen werden müssen auf dem Landamt, damit der Vertrag durchsetzbar ist.

Die Regeln zu Kauf- und Dienstverträgen sind ziemlich ähnlich zu denen des BGB. Kein Wunder, haben doch damals deutsche Berater bei der Verfassung des thailändischen ZHGB geholfen, nachdem man mit Franzosen nicht zurande kam.
 
Ich finde das hier hoch interessant, dass es nicht einfach zu lesen ist glaube ich sofort.
Auf der anderen Seite herrscht hier in Thailand das "Recht" des Geldes, leider.
 
Auf der anderen Seite herrscht hier in Thailand das "Recht" des Geldes, leider.
Nicht nur das, viele Gesetzesregelungen werden auch einfach ignoriert. Das fängt beim Gewährleistungsrecht an, geht über das Arbeitsrecht weiter und bis hin zu einer Relegung, über die ich auch gerade neulich gelesen habe, dem Höchstzinssatz bei Darlehen jeder Art. Der beträgt 15%.
 
Ich kann nur von meiner Region hier reden und da ist es so, wenn man jetzt mal das Arbeitsrecht nimmt was du angesprochen hast, dass es Frauen auf unserem Markt gibt (keineThais) die fuer 250 Baht da an einem Stand stehen (nicht ihr Stand) und Gemuese verkaufen.
Nach ihrer eigenen Aussage wurde ihr gesagt, wenn sie nicht fuer 250 Baht hier stehen will, macht es eine andere oder wir selbst.
Was will die Frau jetzt machen, sie braucht das Geld, der hilft niemand und schon gar kein Arbeitsrecht.
 
Ich habe mir das auch mal durchgelesen. Das Zivilrecht ist dem deutschen nicht unähnlich. Wer es durchsetzen möchte braucht aber viel Geduld und einen langen Atem.
 
Es gibt hier ja das Phänomen, dass Handwerker die Baustelle verlassen und man als Auftraggeber dann auf dem halbfertigen Gewerk herumsitzt oder es treten am fertigen Gewerk in der vertraglich vereinbarten Garantiezeit (üblicherweise sowieso nur 1Jahr) entsprechende Mängel auf, aber der Auftragnehmer kommt einfach nicht, um den Fehler zu beseitigen.
Schriftsatz zur Mängelbeseitigung durch einen (Fach-) Anwalt kostete bei uns etwa 5.000 THB, Klage hätte etwa 40.000 THB Anwaltskosten gekostet.
Das lohnt sich also sowieso nur bei hohen Summen und dann ist es zudem fraglich, ob der beklagte Handwerker überhaupt in der Lage ist, die Schadenersatzansprüche zu begleichen (die leben ja auch nur von der Hand in den Mund).
Oder, beim Außengerät unserer neuen Daikin-Klima resoniert beim Anlaufen ein Blech, dann kommt zwar der Daikin-Service und misst alle erdenklichen Werte, erzählt dir aber abschließend, dass das Geräusch normal sei und dass das leicht seltsame Verhalten der Fernbedienung ein Feature ist.
Wenn mir hier ein Verkäufer die Garantie als besonderes Feature verkaufen möchte, dann denke ich mir meinen Teil.
Da ist es zwar schön, dass es hier ein entsprechendes Verbraucherrecht und sogar extra Verbrauchergerichte gibt, sein einmal ausgegebenes Geld sieht man aber eher nicht mehr wieder.
 
Auch interessant, ein Beherbungsbetreiber haftet für die im Zimmer untergebrachten Gegenstände. Bei Bargeld zwar nur bis 5.000 Baht, das gilt aber nur, wie auch für Wertgegenstände, wenn der Diebstahl durch Außenstehende begangen wurde und diese nicht gesichtert waren. Das finde ich eine besonders wichtige Erkenntnis, weil einem das Hotel etwas anderes erzählen könnte. Bisher musste ich damit aber zum Glück noch keine Erfahrung machen.
 
Auch interessant, ein Beherbungsbetreiber haftet für die im Zimmer untergebrachten Gegenstände. Bei Bargeld zwar nur bis 5.000 Baht, das gilt aber nur, wie auch für Wertgegenstände, wenn der Diebstahl durch Außenstehende begangen wurde und diese nicht gesichtert waren. Das finde ich eine besonders wichtige Erkenntnis, weil einem das Hotel etwas anderes erzählen könnte. Bisher musste ich damit aber zum Glück noch keine Erfahrung machen.
Das haette ich jetzt nicht gedacht. Denn ich bin ja Mieter fuer das Zimmer und somit verantwortlich dafuer.
 
Das haette ich jetzt nicht gedacht. Denn ich bin ja Mieter fuer das Zimmer und somit verantwortlich dafuer.
Die Regel entspricht ziemlich genau § 702 BGB.

Stasi schreibt dazu auch ausdrücklich, dass ein Aushang, das Hotel hafte nicht, es nicht von der Haftung entbindet.
 
Schriftsatz zur Mängelbeseitigung durch einen (Fach-) Anwalt kostete bei uns etwa 5.000 THB, Klage hätte etwa 40.000 THB Anwaltskosten gekostet.
Das lohnt sich also sowieso nur bei hohen Summen und dann ist es zudem fraglich, ob der beklagte Handwerker überhaupt in der Lage ist, die Schadenersatzansprüche zu begleichen (die leben ja auch nur von der Hand in den Mund).
Zuerst einmal finde ich das jetzt nicht wirklich unerschwingliche Anwaltskosten. Zum anderen ist das vielleicht auch ein Anstoß, nicht einen Handwerker zu nehmen, der nur von der Hand in den Mund lebt.
 
Zuerst einmal finde ich das jetzt nicht wirklich unerschwingliche Anwaltskosten. Zum anderen ist das vielleicht auch ein Anstoß, nicht einen Handwerker zu nehmen, der nur von der Hand in den Mund lebt.
Einen 0 8 15 Handwerk bringst du oft noch nicht mal zu einem Versuch der Maengelbeseitigung .

Ich hatte eine Reklamation bei der FA Lohr aus Naklua, die kamen zur Maengelbeseitigung.
Das ist schon ein riesen Unterschied
 
Zuerst einmal finde ich das jetzt nicht wirklich unerschwingliche Anwaltskosten. Zum anderen ist das vielleicht auch ein Anstoß, nicht einen Handwerker zu nehmen, der nur von der Hand in den Mund lebt.
Sicher, aber die finanzielle Situation des Handwerkers kennst du nicht, die meisten haben keine eingetragene Firma, zahlen keine Steuern und bei einem Streitwert von 50.000 THB rechnete sich das einfach nicht. Selbst unser Anwalt rät da dann ab. Bei größeren Gewerken lassen wir diesen inzwischen im Rahmen der Vertragsüberprüfung (3.000 - 5.000 THB) die Firma überprüfen. Für ein paar Malerarbeiten und Ähnliches schalte ich auch keinen Contractor davor, das verteuert die Sache nur und die Handwerker jammern sich bei dir aus, dass bei ihnen zu wenig hängen bleibt.
Bei einem höheren Streitwert liegen die Anwaltskosten (bei unserem Anwalt) dann bei etwa 10% des Streitwertes (ggf. zzgl. den Kosten für die Gutachterfirma), da passt das Verhältnis Kosten/Streitwert dann eher.

Meine persönlichen Erfahrungen, ich weiß aber nicht, welche du so hast.
 
Theorie und Praxis sind in Thailand traditionell zwei ganz unterschiedliche Welten. Auch wache Ausländer merken dies nach kurzer Zeit, wenn sie erste Erfahrungen mit der Immigration oder gar der örtlichen Polizei machen. Mit unseren Maßstäben zu messen ist hier vollkommen unangebracht, zumal das thailändische Rechtsverständnis insgesamt mehr Wert auf Heilung und Ausgleich, statt auf Schuld und Sühne legt.
 
Einen 0 8 15 Handwerk bringst du oft noch nicht mal zu einem Versuch der Maengelbeseitigung
Es gibt allerdings auch die Jungs mit einer „Handwerkerehre“, die ihre Garantieversprechung halbwegs ernst nehmen und auch vorbeikommen. Denen bezahle ich in der Regel einen üblichen Tagessatz, die müssen auch leben und ich möchte ja auch, dass sie wieder kommen.
zumal das thailändische Rechtsverständnis insgesamt mehr Wert auf Heilung und Ausgleich, statt auf Schuld und Sühne legt.
Das bezieht sich eher auf das Strafrecht, im Zivilrecht geht es eher darum, welche Partei die schlüssigeren Beweise beibringt, da ist es unserem deutschen Zivilrecht sehr ähnlich.
 
Es gibt allerdings auch die Jungs mit einer „Handwerkerehre“, die ihre Garantieversprechung halbwegs ernst nehmen und auch vorbeikommen. Denen bezahle ich in der Regel einen üblichen Tagessatz, die müssen auch leben und ich möchte ja auch, dass sie wieder kommen.

Das bezieht sich eher auf das Strafrecht, im Zivilrecht geht es eher darum, welche Partei die schlüssigeren Beweise beibringt, da ist es unserem deutschen Zivilrecht sehr ähnlich.
Der "übliche" Tagessatz ist ja wohl eher ein Minimum.
 
Der "übliche" Tagessatz ist ja wohl eher ein Minimum.
Tagessatz ist hier 600 - 1500 THB pro Schang, Also, nicht der von der Regierung festgelegte Mindestlohn. Wenn es sich um eine Mängelbeseitigung im Rahmen der vereinbarten Garantieleistungen handelt, finde ich das absolut ausreichend.
 
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