Es gibt hier ja das Phänomen, dass Handwerker die Baustelle verlassen und man als Auftraggeber dann auf dem halbfertigen Gewerk herumsitzt oder es treten am fertigen Gewerk in der vertraglich vereinbarten Garantiezeit (üblicherweise sowieso nur 1Jahr) entsprechende Mängel auf, aber der Auftragnehmer kommt einfach nicht, um den Fehler zu beseitigen.
Schriftsatz zur Mängelbeseitigung durch einen (Fach-) Anwalt kostete bei uns etwa 5.000 THB, Klage hätte etwa 40.000 THB Anwaltskosten gekostet.
Das lohnt sich also sowieso nur bei hohen Summen und dann ist es zudem fraglich, ob der beklagte Handwerker überhaupt in der Lage ist, die Schadenersatzansprüche zu begleichen (die leben ja auch nur von der Hand in den Mund).
Oder, beim Außengerät unserer neuen Daikin-Klima resoniert beim Anlaufen ein Blech, dann kommt zwar der Daikin-Service und misst alle erdenklichen Werte, erzählt dir aber abschließend, dass das Geräusch normal sei und dass das leicht seltsame Verhalten der Fernbedienung ein Feature ist.
Wenn mir hier ein Verkäufer die Garantie als besonderes Feature verkaufen möchte, dann denke ich mir meinen Teil.
Da ist es zwar schön, dass es hier ein entsprechendes Verbraucherrecht und sogar extra Verbrauchergerichte gibt, sein einmal ausgegebenes Geld sieht man aber eher nicht mehr wieder.