Pranburi1953
Senior Member
Wählen kann nur, wer in ein Wählerverzeichnis eingetragen ist. Deutsche im Ausland, die nicht in Deutschland gemeldet sind, bezeichnet man auch als Auslandsdeutsche. Sie werden nicht von Amts wegen in ein Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen Auslandsdeutsche an Bundestagswahlen teilnehmen, müssen sie vor jeder Wahl einen schriftlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis der zuständigen Gemeinde stellen.
Den Eintrag ins Wählerverzeichnis habe ich bereits am 20 November per E-Mail bei meiner damaligen Gemeinde gestellt, auf Nachfrage wurde mir der Eingang bestätigt, Aufgrund der langen Laufzeiten der Post DE -TH und zurück wollte ich wissen wann die Wahlunterlagen nach Thailand rausgehen.
Anbei die Antwort der zuständigen Angestellten.
Sehr geehrter Herr Sxxxxxx
leider kommen die Wahlunterlagen sehr wahrscheinlich erst Anfang Februar. Wir können ohne den Erhalt der Wahlunterlagen noch nichts rausschicken.
Mit freundlichen Grüßen
i.A.
Jxxxxxx Bexxxxx
Deutsche im Ausland - Die Bundeswahlleiterin
Informationen für Deutsche im Ausland zur Teilnahme an der Bundestagswahl 2021.
www.bundeswahlleiterin.de
Den Eintrag ins Wählerverzeichnis habe ich bereits am 20 November per E-Mail bei meiner damaligen Gemeinde gestellt, auf Nachfrage wurde mir der Eingang bestätigt, Aufgrund der langen Laufzeiten der Post DE -TH und zurück wollte ich wissen wann die Wahlunterlagen nach Thailand rausgehen.
Anbei die Antwort der zuständigen Angestellten.
Sehr geehrter Herr Sxxxxxx
leider kommen die Wahlunterlagen sehr wahrscheinlich erst Anfang Februar. Wir können ohne den Erhalt der Wahlunterlagen noch nichts rausschicken.
Mit freundlichen Grüßen
i.A.
Jxxxxxx Bexxxxx