Ab 2024 neue Einkommensteuerregelung lt Bangkok Post

Ich beziehe eine Betriebsrente von monatlich 750 Euro, mit Steuerklasse 1 darauf wird keine Steuer in DE fällig.
Überwiesen habe ich 2024 nach Thailand 904.754,00 THB die aus GKV und BR entstammen, an das thailändische FA ergibt das für mich mit 65 Plus eine Steuerschuld von 35.713,00 THB.
Würden auf meine Betriebsrente Steuern in DE anfallen, könnte ich den Betrag gegenüber dem thailändischen FA geltend machen und die Steuerschuld entsprechend reduzieren.
Ist das so richtig?
 
Ich rechne so:
904.754 THB
-190.000
-100.000
-60.000
= 554.754 THB zu versteuern. EINKOMMEM

150.000 STEUERFREI
150.000 X 5% = 7.500
200.000X10 %=20.000
54.754 x15%= 8.213

Ergibt 35.713 baht

Ich denke du liegst richtig

Falls verheiratet oder thailändische Krankenversicherung wird es weniger
 
Ich rechne so:
904.754 THB
-190.000
-100.000
-60.000
= 554.754 THB zu versteuern. EINKOMMEM

150.000 STEUERFREI
150.000 X 5% = 7.500
200.000X10 %=20.000
54.754 x15%= 8.213

Ergibt 35.713 baht

Ich denke du liegst richtig

Falls verheiratet oder thailändische Krankenversicherung wird es weniger
Richtig, bei mir wurden auch die Beiträge für meine Krankenversicherung abgezogen.

Die wurden dem Freibetrag von 60.000.-THB hinzugerechnet!

Und hierzu:

Bitte schön.
Am besten schreibe zu diesem Thema nichts mehr.

Ich war eh schon durch.. ;) ..Hätte ich das extra dazuschreiben müssen ..:cool:..?
 
Ich beziehe eine Betriebsrente von monatlich 750 Euro, mit Steuerklasse 1 darauf wird keine Steuer in DE fällig.
Weil du unbeschränkt steuerpflichtig und die Rente unter dem Freibetrag liegt, oder hat es einen andern Grund?
Würden auf meine Betriebsrente Steuern in DE anfallen, könnte ich den Betrag gegenüber dem thailändischen FA geltend machen und die Steuerschuld entsprechend reduzieren.
Ist das so richtig?
Ihr geht davon aus, dass das TH Finanzamt nur dann eine deutsche Besteuerung anerkennt, wenn auch tatsächlich Steuern anfallen. Vielleicht ist das auch tatsächlich so.
Hast du keinen Steuerbescheid aus Deutschland? Also in der Art:
Einkünfte Rente 9.000 €
Grundfreibetrag 11.784 €
----------------------------------
Einkommensteuer 0 EUR
Und würde das nicht als Nachweis ausreichen, dass die Rente in Deutschland versteuert wurde, was ja auch tatsächlich der Fall ist?
Das gibt es doch auch in Thailand, dass jemand seine Einkünfte angibt, unter dem Freibetrag liegt und daher keine Steuer zahlt.
Nirgends gibt es eine Reglung, dass eine DRV Rente gem. DBA in Deutschland zu versteuern ist, aber falls man unter einen Freibetrag fällt, das Besteuerungsrecht nach Thailand übergeht.
 
kurze Frage an Chak,wenn ich für 2024 eine Steurerkärung für 2024 in Thailand abgebe,meine Steuern bezahle,aber 2025 in keinem Land mehr 180 Tage bin,wo zahle ich dann meine Steuern?
 
kurze Frage an Chak,wenn ich für 2024 eine Steurerkärung für 2024 in Thailand abgebe,meine Steuern bezahle,aber 2025 in keinem Land mehr 180 Tage bin,wo zahle ich dann meine Steuern?
Dann müsste man klären, wo du deinen Wohnsitz hast. Außerdem spielen die einschlägigen DBA eine Rolle. So eine kurze Frage ist das also nicht.
 
Ohne den kompletten Fall zu kennen mache ich dazu keine Aussage und im konkreten Einzelfall ohnehin nicht an dieser Stelle.
Du hattest schon mal auf die AO verwiesen, bzgl. Deutschland.
Es gibt ja so Cleverle die zB. 5 Monate in Thailand überwintern, dann Mai-August in Deutschland,und jeweils dazwischen in einem dritten Land.
Kurz nirgendwo die 183 erreichen.
 
Da haben wir das in diesem Thread aber besser herausgearbeitet. Gerade in Hinblick auf DBA bleiben er und seine Gesprächspartner vage.

Der Sznyka bringt alles wichtige wie was ist steuerpflichtig, DBA, was passiert bei Nichtveranlagung, welche Strafen drohen etc. auf den Punkt und macht morgen am 29.Januar um 16 Uhr sogar eine öffentliche Frage und Antwortstunde*** mit dem thailändischen Finanzamt, wo Du entschuldige trotz Deines Wissens sehr oft mauerst und wahrscheinlich erst flüssig redest, wenn eine Honorarvereinbarung abgeschlossen wurde. Chak, wir sind doch beide lange in unseren Branchen tätig und sollten doch unsere Schäfchen längst im Trockenen haben? wäre Buddy nicht oft so rührig gewesen, würden wir hier vermutlich noch lange im Halbdunkeln stochern.

*** Fragestunde mit dem thailändischen Finanzamt (online Anmeldung)
 
Da hieß es mal wenn Einkommen in Deutschland auf ein Sparklnto überwiesen wird und nicht nach Thailand überwiesen wurde und wird
ist es nicht steuerpflichtig.
Was ist daran nun wahr?
Und wie soll man Abhebungen am Th. ATM mit einer Kreditkarte von diesem Konto belegen und deklarieren?
Die ATM Quittungen sind verblichen oder sind nicht mehr vorhanden.

VG Thairauch

.
 
Mal kurz einige Infos..... Nicht aus meiner Feder, daher "Ohne Gewähr"

Bitte beachten Sie, dass für Beamtenpensionen und Altersbezüge von ehemaligen Angestellten des öffentlichen Dienstes andere Bestimmungen gelten können: Diese müssen üblicherweise in Deutschland versteuert werden.

Aufgrund des Doppelbesteuerungsabkommens (DTA) kann im Ausland gezahlte Einkommensteuer auf die thailändische Steuer angerechnet werden. Dadurch wird eine Doppelbesteuerung für in Thailand ansässige Personen vermieden.

Zur Geltendmachung ausländischer Steuergutschriften sind Belege in thailändischer oder englischer Sprache erforderlich. Eine Steuerzahlungsbescheinigung der ausländischen Steuerbehörde wird empfohlen.

Welche Nachweise sind für Überweisungen als nicht steuerpflichtiges Einkommen erforderlich?

Sie müssen eindeutige Unterlagen, beispielsweise Kontoauszüge, aufbewahren, um nachzuweisen, dass die Mittel aus nicht steuerpflichtigen Quellen wie Ersparnissen, steuerfreien Renten oder Geschenken stammen.

Der Zusammenhang zwischen CRS und den neuen thailändischen Steuervorschriften

Das Steuerupdate vom September 2023 in Thailand steht im Einklang mit der Verpflichtung des Landes zum Common Reporting Standard (CRS) und dem Start des ersten automatischen Informationsaustauschs (AEOI) im selben Jahr.

Dies bedeutet, dass die thailändische Steuerbehörde nun detaillierten Zugriff auf das Auslandseinkommen derjenigen hat, die als Steueransässige gelten — also Menschen, die mehr als 180 Tage im Jahr in Thailand leben.

Abhebungen und Zahlungen am Geldautomaten

Expats fragen oft, ob das Abheben von Bargeld in Thailand von einem Auslandskonto oder die Zahlung an Dritte, wie z. B. Schulgebühren mit einer ausländischen Kreditkarte, als in Thailand steuerpflichtige Überweisung gilt.

Die Antwort ist ja. Beide Arten von Transaktionen gelten als Überweisungen nach Thailand und sind steuerpflichtig. Im Rahmen des CRS werden diese Transaktionen automatisch an die Finanzbehörde gemeldet, wodurch diese über diese Finanzaktivitäten informiert wird.

Wenn Sie 180 Tage oder länger in Thailand gelebt haben, gelten Sie als Steuerinländer und sind somit eine „meldepflichtige Person“. Ihre Finanzdaten werden daher automatisch ausgetauscht.

Konten, die der CRS-Berichterstattung unterliegen
Bankkonten
Sorgerechtsvereinbarungen
Investmentgesellschaften und Plattformen
Versicherungsprodukte mit Anlageaspekt

Diese Details werden automatisch gemeldet
Name
Adresse
Umsatzsteueridentifikationsnummer
Kontostand oder Wert
Finanzielle Aktivitäten, einschließlich Abhebungen und Einzahlungen

So funktioniert CRS
Im Rahmen des CRS sind verschiedene Finanzinstitute wie Banken, Pensionsfonds und Anlageplattformen verpflichtet, den Steuerbehörden Informationen zu ihren Finanzkonten bereitzustellen.
Für Expats in Thailand bedeutet dies, dass ihre ausländischen Banken Details wie Kontostände, Zinsen, Dividenden und Einkünfte aus dem Verkauf von Finanzanlagen offenlegen.

Ebenso melden thailändische Finanzinstitute die Finanzaktivitäten von Expats an die thailändische Steuerbehörde . Diese Informationen werden dann an die Steuerbehörden in den Ländern weitergegeben, in denen die Expats als Steueransässige gelten.


Ist das LTR-Visum in Thailand von der Steuer befreit?

Das LTR-Visum bietet eine attraktive Einkommensteuerbefreiung für wohlhabende Weltbürger, wohlhabende Rentner und von Thailand aus arbeitende Fachkräfte .
Diese Befreiung gilt für verschiedene Einkommen. Dazu gehören Beschäftigung im Ausland, Geschäftseinkommen oder nach Thailand gebrachtes ausländisches Vermögen.

Fazit. Wer schon vermögend ist.zahlt auch keine Steuer, mit dem richtigen Visa!
https://ltr.boi.go.th/documents/LTRbrochure_DE.pdf
 
Ob in d Steuern anfallen , wäre natürlich extra zu prüfen.
War doch wohl auch klar geregelt. Wenn die BR von einer Pensionskasse ausgezahlt wird, sind die Steuern lt. DBA in Thailand zu zahlen, wenn der Aufenthalt über 180 Tage ist. Wird die BR über den ehemaligen AG gezahlt werden die Steuern in DE gezahlt. ( oder bereits abgezogen ) Nur dies muss man sich bescheinigen lassen und dem FA in Thailand vorlegen.
 
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