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Richtig, bei mir wurden auch die Beiträge für meine Krankenversicherung abgezogen.Ich rechne so:
904.754 THB
-190.000
-100.000
-60.000
= 554.754 THB zu versteuern. EINKOMMEM
150.000 STEUERFREI
150.000 X 5% = 7.500
200.000X10 %=20.000
54.754 x15%= 8.213
Ergibt 35.713 baht
Ich denke du liegst richtig
Falls verheiratet oder thailändische Krankenversicherung wird es weniger
Weil du unbeschränkt steuerpflichtig und die Rente unter dem Freibetrag liegt, oder hat es einen andern Grund?Ich beziehe eine Betriebsrente von monatlich 750 Euro, mit Steuerklasse 1 darauf wird keine Steuer in DE fällig.
Ihr geht davon aus, dass das TH Finanzamt nur dann eine deutsche Besteuerung anerkennt, wenn auch tatsächlich Steuern anfallen. Vielleicht ist das auch tatsächlich so.Würden auf meine Betriebsrente Steuern in DE anfallen, könnte ich den Betrag gegenüber dem thailändischen FA geltend machen und die Steuerschuld entsprechend reduzieren.
Ist das so richtig?
Da haben wir das in diesem Thread aber besser herausgearbeitet. Gerade in Hinblick auf DBA bleiben er und seine Gesprächspartner vage.Helmut Szynka bringt alles ganz gut auf den Punkt und erläutert die Neuregelungen bis ins kleinste Details.
Ich habe auch schon lange keine Steuerkarte mehr gesehen, die wurden schon lange abgeschafft.Ich habe seit jetzt 36 Jahren keine Steuerkarte mehr gesehen.
Nein, erstmal Einspruch einlegen. (§§ 28 ff Steuergesetzbuch)Da ist das Finanzamt in Thailand eben anderer Meinung!
Soll ich jetzt gegen das Finanzamt in Thailand klagen?
Dann müsste man klären, wo du deinen Wohnsitz hast. Außerdem spielen die einschlägigen DBA eine Rolle. So eine kurze Frage ist das also nicht.kurze Frage an Chak,wenn ich für 2024 eine Steurerkärung für 2024 in Thailand abgebe,meine Steuern bezahle,aber 2025 in keinem Land mehr 180 Tage bin,wo zahle ich dann meine Steuern?
sagen wir ich miete ein Haus für ein Jahr in Thailand ,fahre aber über 180 Tage in den Urlaub.Dann müsste man klären, wo du deinen Wohnsitz hast. Außerdem spielen die einschlägigen DBA eine Rolle. So eine kurze Frage ist das also nicht.
Ohne den kompletten Fall zu kennen mache ich dazu keine Aussage und im konkreten Einzelfall ohnehin nicht an dieser Stelle.sagen wir ich miete ein Haus für ein Jahr in Thailand ,fahre aber über 180 Tage in den Urlaub.
Du hattest schon mal auf die AO verwiesen, bzgl. Deutschland.Ohne den kompletten Fall zu kennen mache ich dazu keine Aussage und im konkreten Einzelfall ohnehin nicht an dieser Stelle.
Da haben wir das in diesem Thread aber besser herausgearbeitet. Gerade in Hinblick auf DBA bleiben er und seine Gesprächspartner vage.
War doch wohl auch klar geregelt. Wenn die BR von einer Pensionskasse ausgezahlt wird, sind die Steuern lt. DBA in Thailand zu zahlen, wenn der Aufenthalt über 180 Tage ist. Wird die BR über den ehemaligen AG gezahlt werden die Steuern in DE gezahlt. ( oder bereits abgezogen ) Nur dies muss man sich bescheinigen lassen und dem FA in Thailand vorlegen.Ob in d Steuern anfallen , wäre natürlich extra zu prüfen.