Bescheinigung außerhalb EU/EWR wegen unbeschränkter Steuerpflicht in Deutschland

OK, habe irgendwo gelesen, dass es nur geschäftsmäßig verboten wäre und eine einmalige und unentgeltliche Beratung nicht geschäftsmäßig wäre.

§ 5 Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen, Missbrauch von Berufsbezeichnungen
(1) Andere als die in den §§ 3, 3a und 4 bezeichneten Personen und Vereinigungen dürfen nicht geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen leisten, insbesondere nicht geschäftsmäßig Rat in Steuersachen erteilen.
 
OK, habe irgendwo gelesen, dass es nur geschäftsmäßig verboten wäre und eine einmalige und unentgeltliche Beratung nicht geschäftsmäßig wäre.

§ 5 Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen, Missbrauch von Berufsbezeichnungen
(1) Andere als die in den §§ 3, 3a und 4 bezeichneten Personen und Vereinigungen dürfen nicht geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen leisten, insbesondere nicht geschäftsmäßig Rat in Steuersachen erteilen.
Okay, wenn Otto das einmal macht ist er wohl noch auf der sicheren Seite.
 
hallo und vielen Dank, dass du dich dem Thema angenommen hast. Und ? Hat dein Finanzamt in Deutschland das so akzeptiert und dich als beschränkt steuerpflichtig eingestuft ?.
Wie ging denn das mit dem Formulare aus?
Wie ging es mit der Steuererklärung aus?
I h habe jetzt auch das Problem
 
vielen Dank für den Kommentar. Stimmt, ich zahle Steuern auf meine Zinsen auf dem Sparbuch. Werde versuchen, diese Zinsen zurückzufordern und bekomme dann evtl. eine Steuernummer. Und dann auch evtl. das Formular unterschrieben.
Hat das gekappt? Ich brauche jetzt auch das Formular. Für jede Antwort bin ich dankbar
 
Hallo Horst! Habe genau das selbe Problem! Das Finanzamt möchte von mir eine Bescheinigung außerhalb EU/EWR 2022. Danke im Voraus
Bei mir hat das Finanzamt in d den thailändischen Steuerbescheid akzeptiert.
Für die Erklärung EU/EWR von Thailand muss zusätzlich zur Ek Steuererklärung thailand das Bankbuch mit allen Umsätzen vorgelegt werden. So jedenfalls die mündliche Auskunft in udon thani.

Ich bin allerdings auch zusätzlich noch in d beschränkt steuerpflichtig.
 
Man bekommt sowohl von der Deutschen Botschaft, als auch vom Konsul Hofer in Pattaya auf Antrag eine Bestätigung, dass die Thailändischen Behörden das Formular nicht abstempeln. Das genügt der Finanzbehörde in Deutschland.
 
Bei mir hat das Finanzamt in d den thailändischen Steuerbescheid akzeptiert.
Für die Erklärung EU/EWR von Thailand muss zusätzlich zur Ek Steuererklärung thailand das Bankbuch mit allen Umsätzen vorgelegt werden. So jedenfalls die mündliche Auskunft in udon thani.

Ich bin allerdings auch zusätzlich noch in d beschränkt steuerpflichtig.
Ok, Danke erstmal!
 
Man bekommt sowohl von der Deutschen Botschaft, als auch vom Konsul Hofer in Pattaya auf Antrag eine Bestätigung, dass die Thailändischen Behörden das Formular nicht abstempeln. Das genügt der Finanzbehörde in Deutschland.
Muß ich dafür vorher einen Termin bei der Deutschen Botschaft machen, wenn ja was muß ich für einen Grund angeben?
 
Man bekommt sowohl von der Deutschen Botschaft, als auch vom Konsul Hofer in Pattaya auf Antrag eine Bestätigung, dass die Thailändischen Behörden das Formular nicht abstempeln. Das genügt der Finanzbehörde in Deutschland.
Nein, das haben sie beide auf meine Anfrage 2022 abgelehnt.
 
Nein, das haben sie beide auf meine Anfrage 2022 abgelehnt.
Nun, ich hatte voriges Jahr bei Konsul Hofer angefragt und bekam bestätigt, dass man die Bescheinigung bei persönlicher Vorsprache bekommen kann. Da Bangkok von Udon aus schneller zu erreichen ist, als Pattaya, habe ich bei der Botschaft in BKK angefragt, ob ich dort die Bescheinigung auf dem Postwege bekommen kann. Die Antwort im Anhang, Datum der E-Mail ganz rechts oben. Dazu noch eine Info, Quelle: https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE201010361/
 

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Habe die Mail von Konsul Hofer auch noch im Archiv gefunden.
 

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Nun, ich hatte voriges Jahr bei Konsul Hofer angefragt und bekam bestätigt, dass man die Bescheinigung bei persönlicher Vorsprache bekommen kann. Da Bangkok von Udon aus schneller zu erreichen ist, als Pattaya, habe ich bei der Botschaft in BKK angefragt, ob ich dort die Bescheinigung auf dem Postwege bekommen kann. Die Antwort im Anhang, Datum der E-Mail ganz rechts oben. Dazu noch eine Info, Quelle: https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE201010361/
Dann hat sich das wohl nach 2022 wieder geändert. Danke für die Info.
 
Hallo,
Ich schließe mich hier mal an da ich ein ähnliches Problem habe.
Nach 16 Jahren gegenseitigen Besuchen wollen meine Kleine und ich dieses Jahr heiraten. Nach der Hochzeit soll es erstmal mit den Besuchen so bleiben bis ich dann in einigen Jahren auch ganz nach Thailand gehe.
Nun möchte ich, wenn möglich, auch in der steuerlichen Vorteil von Steuerklasse 3 kommen.
Lt. Meinen Recherchen ist ein Wechsel in Steuerklasse 3 nicht möglich da meine Frau in Thailand (nicht EU) lebt.
Die zweite Möglichkeit wäre für meine Frau die unbeschränkte Steuerpflicht zu beantragen und nach Anerkennung in der Steuerklärung die Zusammenveranlagung zu beantragen.
Sollte möglich sein da ich Alleinverdiener bin und unser Einkommen kpl. In Deutschland versteuert wird.
Evtl. lebt ja einer in ähnlicher Konstellation und hat ein paar Tips für mich
Gruss Eddy
 
@Eddy24 das geht leider tatsächlich nur bei gemeinsamen Wohnsitz. Deine Frau will oder kann nicht mal statt der Besuche zumindest einen Teil des Jahres in Deutschland leben?
 
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