Aber immer schön das Steuerberatungsgesetz beachten.Sorry,nichts gelesen.
Solche Auskünfte wäre auch besser über PN!
Dann bitte Frage konkretisieren.
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Aber immer schön das Steuerberatungsgesetz beachten.Sorry,nichts gelesen.
Solche Auskünfte wäre auch besser über PN!
Dann bitte Frage konkretisieren.
Spielt das bei unentgeltlichen Auskünften von Privatpersonen eine Rolle?Aber immer schön das Steuerberatungsgesetz beachten.
Ja.Spielt das bei unentgeltlichen Auskünften von Privatpersonen eine Rolle?
Okay, wenn Otto das einmal macht ist er wohl noch auf der sicheren Seite.OK, habe irgendwo gelesen, dass es nur geschäftsmäßig verboten wäre und eine einmalige und unentgeltliche Beratung nicht geschäftsmäßig wäre.
§ 5 Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen, Missbrauch von Berufsbezeichnungen
(1) Andere als die in den §§ 3, 3a und 4 bezeichneten Personen und Vereinigungen dürfen nicht geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen leisten, insbesondere nicht geschäftsmäßig Rat in Steuersachen erteilen.
Wie ging denn das mit dem Formulare aus?hallo und vielen Dank, dass du dich dem Thema angenommen hast. Und ? Hat dein Finanzamt in Deutschland das so akzeptiert und dich als beschränkt steuerpflichtig eingestuft ?.
Hat das gekappt? Ich brauche jetzt auch das Formular. Für jede Antwort bin ich dankbarvielen Dank für den Kommentar. Stimmt, ich zahle Steuern auf meine Zinsen auf dem Sparbuch. Werde versuchen, diese Zinsen zurückzufordern und bekomme dann evtl. eine Steuernummer. Und dann auch evtl. das Formular unterschrieben.
Hallo Horst! Habe genau das selbe Problem! Das Finanzamt möchte von mir eine Bescheinigung außerhalb EU/EWR 2022. Danke im VorausHat das gekappt? Ich brauche jetzt auch das Formular. Für jede Antwort bin ich dankbar
Bei mir hat das Finanzamt in d den thailändischen Steuerbescheid akzeptiert.Hallo Horst! Habe genau das selbe Problem! Das Finanzamt möchte von mir eine Bescheinigung außerhalb EU/EWR 2022. Danke im Voraus
Ok, Danke erstmal!Bei mir hat das Finanzamt in d den thailändischen Steuerbescheid akzeptiert.
Für die Erklärung EU/EWR von Thailand muss zusätzlich zur Ek Steuererklärung thailand das Bankbuch mit allen Umsätzen vorgelegt werden. So jedenfalls die mündliche Auskunft in udon thani.
Ich bin allerdings auch zusätzlich noch in d beschränkt steuerpflichtig.
Muß ich dafür vorher einen Termin bei der Deutschen Botschaft machen, wenn ja was muß ich für einen Grund angeben?Man bekommt sowohl von der Deutschen Botschaft, als auch vom Konsul Hofer in Pattaya auf Antrag eine Bestätigung, dass die Thailändischen Behörden das Formular nicht abstempeln. Das genügt der Finanzbehörde in Deutschland.
Nein, das haben sie beide auf meine Anfrage 2022 abgelehnt.Man bekommt sowohl von der Deutschen Botschaft, als auch vom Konsul Hofer in Pattaya auf Antrag eine Bestätigung, dass die Thailändischen Behörden das Formular nicht abstempeln. Das genügt der Finanzbehörde in Deutschland.
Nun, ich hatte voriges Jahr bei Konsul Hofer angefragt und bekam bestätigt, dass man die Bescheinigung bei persönlicher Vorsprache bekommen kann. Da Bangkok von Udon aus schneller zu erreichen ist, als Pattaya, habe ich bei der Botschaft in BKK angefragt, ob ich dort die Bescheinigung auf dem Postwege bekommen kann. Die Antwort im Anhang, Datum der E-Mail ganz rechts oben. Dazu noch eine Info, Quelle: https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE201010361/Nein, das haben sie beide auf meine Anfrage 2022 abgelehnt.
Ja, siehe Kopie der E-Mail der Botschaft an mich unter Posting #54. Als Grund würde ich das gleiche Anklicken, was man bei der Rentenbestätigung auswählt.Muß ich dafür vorher einen Termin bei der Deutschen Botschaft machen, wenn ja was muß ich für einen Grund angeben?
Dann hat sich das wohl nach 2022 wieder geändert. Danke für die Info.Nun, ich hatte voriges Jahr bei Konsul Hofer angefragt und bekam bestätigt, dass man die Bescheinigung bei persönlicher Vorsprache bekommen kann. Da Bangkok von Udon aus schneller zu erreichen ist, als Pattaya, habe ich bei der Botschaft in BKK angefragt, ob ich dort die Bescheinigung auf dem Postwege bekommen kann. Die Antwort im Anhang, Datum der E-Mail ganz rechts oben. Dazu noch eine Info, Quelle: https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE201010361/
Bis jetzt war sie 1 oder 2 mal jedes Jahr für 3 Monate da, mehr geht nicht da sie behindertes Kind hat@Eddy24 das geht leider tatsächlich nur bei gemeinsamen Wohnsitz. Deine Frau will oder kann nicht mal statt der Besuche zumindest einen Teil des Jahres in Deutschland leben?