Die Franzosen , Thailänder und andere Staatsangehörige mehr oder weniger souveräner Staaten dürfen völkisch sein ,
.. aber für Deutsche gehört sich das nicht mehr.
Unter "
völkisch" versteht man nämlich die sogenannte "Überhöhung" des eigenen "Volkes", welches sich durch gemeinsame Abstammung, Kultur und Sprache definiert, und das Beanspruchen der Freiheit, selbst darüber bestimmen zu können, welche Ausländer in welcher Menge als Zuwanderer ins Land kommen dürfen.
Lt. Rechtsgutachten linksgrüner deutscher Ideologen und Völkerrechtlerinnen der Baerbock-Schule hat eine solche
völkische Verhaltensweise ganz automatisch eine in Deutschland unzulässige Diskriminierung von zuwanderungswilligen , aber zurückgewiesenen
Ausländer zur Folge, welchen dadurch die weltbürgerliche Freiheit der selbst bestimmten Wahl ihres gewünschten Niederlassungs-Landes genommen wird.