Anhang anzeigen 85641
Da dieses Zitat auf die freie Meinungsäußerung bezogen ist - ein klares "Ja"!
Im GG Art. 5 steht u.a.:
"Jeder hat das Recht,
seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten [...]"
Der Bezug hier ist auf "
seine Meinung" gemünzt - ebenso, wie Voltaire dies gemeint hat.
Seine Meinung, frei, überall, wie auch immer zu äußern.
Die ohne Hirnanstrengung am Abend um 20 Uhr von den ÖRR übernommene Propaganda ist jedoch in keiner Weise eine "
eigene" Meinung.
Das ist lediglich ein Echo. Ein Wiederhall. Das Wiedergeben, einer fremden Meinung. Das verbreiten dieser Meinung durch die ÖRR ist klar durch beide Aussagen gedeckt - der Widerhall, das Echo jedoch nicht.
Eine
eigene Meinung setzt eine umfängliche Information voraus, das Einschalten des Denkprozesses und das Abwägen von Pro und Contra.
Das, was da als Produkt raus kommt, ist eine
eigene Meinung - und für diese gelten diese beiden Aussagen zu 100% uneingeschränkt.