Wohnrecht

Chak

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Hamburg
Der Übersichtlichkeit halber mache ich hier einen gesonderten Thread auf für das Wohnrecht. Damit haben wir dann die drei Möglichkeiten, mit denen man den Besitz an einem Haus absichern kann.

Für das Wohnrecht gilt, entweder auf Lebenszeit oder 2x30 Jahre, aber im Gegensatz zum Erbbaurecht nicht vererbbar.

Im übrigen erfolgt das von Gesetz wegen unentgeltlich, ich frage mich von daher, warum manche stattdessen Pachtverträge über 2 x 30 Jahre abschließen.
 
Wo bitte steht in Thailand etwas über das "Wohnrecht"?

Wäre an einem Link interessiert !
 
Wo bitte steht in Thailand etwas über das "Wohnrecht"?

Wäre an einem Link interessiert !
§ 1402 Zivil- und Handelsgesetzbuch.
Auf Englisch gibt es mindestens zwei gute Übersetzungen online:
 
§ 1402 Zivil- und Handelsgesetzbuch.
Auf Englisch gibt es mindestens zwei gute Übersetzungen online:
Danke, wäre Dir aber dankbar, wenn Du die entsprechenden Stellen zum "Wohnrecht" beifügen könntest!

Das alles möchte ich mir nicht selber suchen müssen, die Zeit wäre mir das nicht wert"

Ich gehe natürlich davon aus, das du die entsprechenden Paragraphen, Buch, Titel, Verträge und Abschnitte vorliegen hast!!

Dann könnte ich mich auch aschneller in das von Dir zitierte "Wohnrecht" einlesen ...Danke !
 
Ich gehe natürlich davon aus, das du die entsprechenden Paragraphen, Buch, Titel, Verträge und Abschnitte vorliegen hast!!

Dann könnte ich mich auch aschneller in das von Dir zitierte "Wohnrecht" einlesen ...Danke !
Ich habe dir doch den Paragrafen genannt.
 
Ich habe dir doch den Paragrafen genannt.
Ja,klar....5555

Alleine hier gibt es 165 Seiten mit Verwaltungsvorschriften...!!


Hier steht es schon sehr deutlich:


Das Superficies -Recht (Teil der thailändischen Immobiliengesetze) ist ein eingetragenes Eigentumsrecht, das das Eigentum an dem Land und allem, was sich auf oder in dem Land befindet (Plantagen und/oder eine Struktur), trennt. Eine Person besitzt das Land (kann kein Ausländer sein), eine andere Person besitzt alles auf oder in dem Land (kann ein Ausländer sein), hat aber keine Eigentumsrechte an dem Land selbst. In Deutschland „Erbbaurecht“.

Mit Deinem Begriff "Wohnrecht" meinst Du vielleicht das hier ??

b) Nutzungsrecht am fremden Grundstück mit Darlehensvertrag

Eine gesetzlich zulässige Lösung stellt der Erwerb eines Nutzungsrechts an einem Grundstück bzw. das Land- Leasing dar. D

er Ausländer schließt einen Leasing/ Miet-/ Pachtvertrag mit dem Eigentümer des Grundstücks.

Neben der reinen Miete, kann ein Wohnrecht, die Nutznießung (Usufruct“) und zusätzlich ein Bebauungsrecht („Superficies“) des Ausländers vereinbart werden.

Das Nutzungs- /Wohn- oder Baurecht des Ausländers werden in das Grundbuch eingetragen. Der Vertrag darf die gesetzliche Nutzungsdauer von maximal 30 Jahren nicht überschreiten oder aber auf Lebenszeit des Berechtigten abgeschlossen sein. Zu beachten ist, dass das Nutzungsrecht nach Ablauf der 30 Jahre verlängert werden kann. Die Vereinbarung einer entsprechenden Option in einem Vertrag ist allerdings in Thailand oft nutzlos, denn eine solche Option kann bei dem Landdepartment nicht registriert werden.

Das noch zu Verkauf .... ;-) Von erfahrenen Anwälten geschrieben ;-)

Als zusätzliche Sicherung kann vereinbart werden, dass der Ausländer die Vollmacht vom Eigentümer erhält, wonach er das Grundstück jederzeit verkaufen und umschreiben darf, was aber auch in der Realisierung äußerst unsicher ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja,klar....5555

Alleine hier gibt es 165 Seiten mit Verwaltungsvorschriften...!!

Das sind keine Verwaltungsvorschriften, sondern das ist das thailändische Zivil- und Handelsgesetzbuch. BGB und HGB haben zusammen auch ein paar mehr Seiten.

Wenn du wie unten stehend aber bereits § 1410 bis 1416 gefunden hast zum Erbbaurecht, dann hättest du nur ein ganz kleines bisschen zurückblättern müssen zu § 1402.
Hier steht es schon sehr deutlich:


Das Superficies -Recht (Teil der thailändischen Immobiliengesetze) ist ein eingetragenes Eigentumsrecht, das das Eigentum an dem Land und allem, was sich auf oder in dem Land befindet (Plantagen und/oder eine Struktur), trennt. Eine Person besitzt das Land (kann kein Ausländer sein), eine andere Person besitzt alles auf oder in dem Land (kann ein Ausländer sein), hat aber keine Eigentumsrechte an dem Land selbst. In Deutschland „Erbbaurecht“.

Mit Deinem Begriff "Wohnrecht" meinst Du vielleicht das hier ??

b) Nutzungsrecht am fremden Grundstück mit Darlehensvertrag

Eine gesetzlich zulässige Lösung stellt der Erwerb eines Nutzungsrechts an einem Grundstück bzw. das Land- Leasing dar. D

er Ausländer schließt einen Leasing/ Miet-/ Pachtvertrag mit dem Eigentümer des Grundstücks.

Neben der reinen Miete, kann ein Wohnrecht, die Nutznießung (Usufruct“) und zusätzlich ein Bebauungsrecht („Superficies“) des Ausländers vereinbart werden.

Das Nutzungs- /Wohn- oder Baurecht des Ausländers werden in das Grundbuch eingetragen. Der Vertrag darf die gesetzliche Nutzungsdauer von maximal 30 Jahren nicht überschreiten oder aber auf Lebenszeit des Berechtigten abgeschlossen sein. Zu beachten ist, dass das Nutzungsrecht nach Ablauf der 30 Jahre verlängert werden kann. Die Vereinbarung einer entsprechenden Option in einem Vertrag ist allerdings in Thailand oft nutzlos, denn eine solche Option kann bei dem Landdepartment nicht registriert werden.

Das noch zu Verkauf .... ;-) Von erfahrenen Anwälten geschrieben ;-)

Als zusätzliche Sicherung kann vereinbart werden, dass der Ausländer die Vollmacht vom Eigentümer erhält, wonach er das Grundstück jederzeit verkaufen und umschreiben darf, was aber auch in der Realisierung äußerst unsicher ist.
Nein, das Wohnrecht hat nichts mit einem Darlehensvertrag zu tun.

Mein Vater hatte übrigens eines auf Lebensdauer eingetragen. Euer örtliches Landamt macht das also.
 
Hatten wir doch schon. Weil ein Leasehold übertragbar ist?
Wäre ein Nießbrauch aber auch nach § 1422 CCC. Das Wohnrecht ist nicht übertragbar, § 1404, das spricht in der Tat eher dagegen. Allerdings wäre das Erbbaurecht auch übertragbar, § 1411.
 
Der Nießbrauch auf Lebenszeit wird im Chanod auf dem Landamt eingetragen,
Wir haben das im Februar durchgeführt, war problemlos innerhalb 45 Minuten erledigt.
Es wurde sowohl der Nießbrauch am Grundstück wie auch an den Gebäuden schriftlich festgehalten.
Es wurde der Eigentümer auch aufgeklärt dass der Wert der Immobilie dadurch bei einem Verkauf sinkt da der Nießbrauch weiter bestehen bliebe
 
Verkauft ihr das Obst auch oder isst ihr es selbst? 😏
Wenn ich das nächste Mal wieder zur Erntezeit in der Gegend bin, frage ich nach dem Preis für ein paar Kilo.
 
Nicht schlecht, 23 Hektar.
Da passt dann ein Planter's Punch, um von der Terasse aus den Sonnenuntergang auf der Obstplantage zu genießen, während die Bediensteten knechten.
 
Ihr und eure "Rechte" ...

Für mich ist das höchstens ein kurzfristiges Druckmittel, bevor man dann doch vom Hof reitet oder per Sack zum nächsten wat - nach einem "tragischen Unfall" - abtransportiert wird.
 
Ihr und eure "Rechte" ...

Für mich ist das höchstens ein kurzfristiges Druckmittel, bevor man dann doch vom Hof reitet oder per Sack zum nächsten wat - nach einem "tragischen Unfall" - abtransportiert wird.
Jetzt mal ernsthaft, willst du damit andeuten, dass in Thailand unliebsame farangs einfach umgebracht werden?
 
Glaubst du ernsthaft, dich Jahrzehnte lang gegen den Willen der Eigentümer behaupten zu können? Ein Thai hat da vielleicht andere Möglichkeiten als Hans, der auf der Plantage bleiben will ... Es muss ja nicht immer Mord sein aber da geht einiges und ob man sich da auf Dauer wohl und sicher fühlt?
 
Glaubst du ernsthaft, dich Jahrzehnte lang gegen den Willen der Eigentümer behaupten zu können? Ein Thai hat da vielleicht andere Möglichkeiten als Hans, der auf der Plantage bleiben will ... Es muss ja nicht immer Mord sein aber da geht einiges und ob man sich da auf Dauer wohl und sicher fühlt?
Keine Ahnung. Hab schon aus erster Hand Geschichten von plötzlich ausgetauschten Haustürschlössern gehört, aber Mord? Gibt es da was konkretes dazu?
 
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