Mieten oder kaufen,

Mangostin

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Oberbayern
Mieten oder kaufen,
da ich die Lage in Deutschland immer schwieriger einschätze, beschäftige ich immer mehr mit dem Gedanken ganz oder wenigstens teilweise mit meiner Frau (Thailänderin seit 24 Jahren verheiratet) nach Thailand zu gehen. Ich habe mit in der Vergangenheit mit diesem Gedanken wenig befasst, da ich immer hier in Deutschland eigentlich zufrieden war. Ich kenne Thailand seit 1980 und Thailand war immer eines meiner Urlaubsziele und das Land und die Leute haben mir oberflächig immer gut gefallen. Ich habe aber auch die negativen Seiten kennengelernt. Da ich aber glaube, dass man sich in Deutschland nicht mehr lange problemlos aufhalten kann habe ich eben diese Gedanken. Aber nun zu meinen Fragen: Mieten oder Kaufen? Was ist genau ein Chalot? Grund oder Hauseigentum? Ich muß dazu bemerken, dass meine Ehefrau zwar noch den kleinen Ausweis mit ihrem alten Namen besitzt aber im thailändischen Reisepass und in dem Deutschen ist mein Familienname eingetragen. Kann sie unter diesen Voraussetzungen Grund kaufen? Zweite Frage: Wie ist das mit dem Mieten. Könnte man einen Mietvertrag über längere Zeit abschließen, 3 Jahre oder mehr. Gibt es Mietwohnungen Auch in Gegenden außerhalb von Bangkok, Pattaya und Phuket. Ich meine in Bereichen wo es nicht so "hoch" hergeht z. b. Hua Hin oder Chiang Mai oder auch Chantaburi. Für einen Hauskauf interessiere ich mich auch, aber meistens sind die von der Fläche her viel zu groß? (Mario der Schweizer in Hua Hin) Ich bin 74 und möchte nicht den ganzen Tag ein Haus saubermachen. Meine dritte Frage: wie ist das mit der Gesundheitsversorgung. Ich bin Diabetiker und brauche Medikamente. Die AOK wird das bestimmt nicht finanzieren. Kann man sich in Thailand so versichern, dass eine Medikamentenverorgung gegeben ist und wie teuer?
Ich tendiere zu einer Miete in einer schönen Gegend, nicht in einem Hochhaus mit 200 Parteien. Ich habe eine Eigentumswohnung in der Nähe von München und könnte immer für eine bestimmte Zeit zurückfliegen um mir meine Rezepte zu holen. Na ja, ziemlich viel auf einmal, ich weiß. Danke trotzdem für die Tipps!
 
Hier werde noch viele ihren Senf zugeben, ich fang mal an mit dem Entscheidungspunkt Krankenversicherung. Als Diabetiker Typ 2 wirst Du einen dauerhaften Vertrag nur mit medizinischem Zuschlag bekommen und wenn der Zuckerwert unter 125 liegt. Preis beim Hamburger BDAE dann mindestens 260€ monatlich. Die Alternative wäre eine Reisekrankenversicherung zu 133€ monatlich ohne Gesundheitsprüfung, aber mit Ausschluß aller Vorerkrankungen bei der Würzburger Versicherung bis 365 Tage. Denke Überwintern und dann zuhause alle Medikamente und Behandlungen durchziehen ist sinnvoller, zumal ja dieses Krankheitsbild recht gut abschätzbar ist und man zur Not einen Rückflug buchen muss. Bist Du immer unter 180 Tage in Thailand fällst Du auch steuerlich nicht ins Raster und kannst zugleich den medizinisch notwendigen Rückflug über das DRK realisieren, musst einen Kreisverband suchen der das anbietet, wir zahlen dafür als Fördermitglied in Potsdam seit Jahren ganze 18€ im Jahr. Beim FARANG in Pattaya gibt es auch eine ganze Reihe sehr informativer Bücher, die Du bestellen oder auch vor Ort im Büro in Naklua erwerben kannst. Fragen?

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Zuletzt bearbeitet:
Es gibt Häuser und condos zur Miete.
Man muss aber den Markt vor Ort sondieren können.
Es gibt immer wieder auch überraschend gute Häuser zu mieten.
Nur das auffinden macht Schwierigkeiten , da der Markt nicht sehr transparent ist.
Es braucht Zeit, Mühe und viele persönliche Infos vor Ort.
Es stehen einige Häuser jahrelang leer.
 
Es gibt Häuser und condos zur Miete.
Man muss aber den Markt vor Ort sondieren können.
Es gibt immer wieder auch überraschend gute Häuser zu mieten.
Nur das auffinden macht Schwierigkeiten , da der Markt nicht sehr transparent ist.
Es braucht Zeit, Mühe und viele persönliche Infos vor Ort.
Es stehen einige Häuser jahrelang leer.

Ich kenne z.B. Leute, die mieten sich einen 50qm Bungalow mit kleinen Vorgarten im Süden in Meeresnähe für ca. 350 EUR / Monat zzgl. Nebenkosten. Da gibt es Anlagen, die sind über Jahrzehnte ausgebucht und die Mieter werden da meist nur mit den Beinen nach vorne raugetragen. Da kann jeder selbst rechnen, ob sich für ihn ein Kauf jemals lohnen wird. Kauf macht eigentlich nur Sinn, wenn Erben vorhanden sind, die das Grundstück auch wirklich erben können und wollen.
 
INTERESSANT !

Bahnbrechende Entscheidung des Obersten Gerichtshofs:​

Automatische 30-jährige Mietvertragsverlängerungen in Thailand ungültig!​

 
Ähem...Da bist Du leider im Irrtum!

Das Zivilgericht hatte ursprünglich zugunsten des Mieters entschieden und die Verlängerungsklausel als bindend angesehen.

Diese Entscheidung stand im Einklang mit früheren Urteilen des Supreme Court und der gängigen Rechtsauffassung, dass Verlängerungsklauseln in Langzeitmietverträgen als persönliche Verpflichtungen durchsetzbar seien.


Laut Gesetz ist nach 30 Jahren der Vertfrag zu Ende,aber diverse Gerichte haben eben anders entschieden,und damit ist jetzt Schluss!
 
Zuletzt bearbeitet:
NEIN !
Der Unterschied zwischen Pacht und MieteWährend bei einem Mietvertrag lediglich die Nutzung des Mietgegenstands im Vordergrund steht, erlaubt ein Pachtvertrag zusätzlich die Gewinnung von Erträgen und Früchten aus dem Pachtgegenstand. Dies ist der Hauptunterschied zwischen den beiden Vertragsarten.
 
Ähem...Da bist Du leider im Irrtum!

Das Zivilgericht hatte ursprünglich zugunsten des Mieters entschieden und die Verlängerungsklausel als bindend angesehen.

Diese Entscheidung stand im Einklang mit früheren Urteilen des Supreme Court und der gängigen Rechtsauffassung, dass Verlängerungsklauseln in Langzeitmietverträgen als persönliche Verpflichtungen durchsetzbar seien.


Laut Gesetz ist nach 30 Jahren der Vertfrag zu Ende,aber diverse Gerichte haben eben anders entschieden,und damit ist jetzt Schluss!
Nein, das Gesetz ist eindeutig: maximal 30 Jahre Vertragslaufzeit.

Natürlich kann man über den Pachtvertrag hinausgehende Zusatzvereinbarungen treffen.

Wenn diese Zusatzvereinabrungen geltendem Gesetz widersprechen, können Gerichte diese Klauseln als ungültig erklären.

Gute Rechtsanwälte warnen seit Jahrzehnten vor solchen Konstrukten.
 
Ein Blick ins Gesetz, erleichtert die Rechtsfindung.

Dieter hat Recht.

Siehe § 581 BGB.
 
Ausnahme.....!

Landpachtvertrag.....

(2) Auf den Pachtvertrag mit Ausnahme des Landpachtvertrags sind, soweit sich nicht aus den §§ 582 bis 584b etwas anderes ergibt, die Vorschriften über den Mietvertrag entsprechend anzuwenden.
 
Nein, das Gesetz ist eindeutig: maximal 30 Jahre Vertragslaufzeit.

Natürlich kann man über den Pachtvertrag hinausgehende Zusatzvereinbarungen treffen.

Wenn diese Zusatzvereinabrungen geltendem Gesetz widersprechen, können Gerichte diese Klauseln als ungültig erklären.

Gute Rechtsanwälte warnen seit Jahrzehnten vor solchen Konstrukten.
Wurde aber in den letzten 25 Jahren von den Gerichten anders gesehen ...

Diese Entscheidung stand im Einklang mit früheren Urteilen des Supreme Court und der gängigen Rechtsauffassung, dass Verlängerungsklauseln in Langzeitmietverträgen als persönliche Verpflichtungen durchsetzbar seien.
 
Ganz sicher. Von pachten spricht man in D wenn es sich um ein gewerbliches Objekt handelt, es ist aber nichts anderes als eine gewerbliche Anmietun
Ausnahme.....!

Landpachtvertrag.....

(2) Auf den Pachtvertrag mit Ausnahme des Landpachtvertrags sind, soweit sich nicht aus den §§ 582 bis 584b etwas anderes ergibt, die Vorschriften über den Mietvertrag entsprechend anzuwenden.
 
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