Thai Pass Gültigkeit nach Ausreise Thailand / Niederlassungserlaubnis

Habe eine Mail an den Flughafen Bangkok geschickt, eine andere Kontaktmöglichkeit habe ich nicht. Da bekam ich die Antwort, mit dem alten Pass zusammen "sollte es normal" funktionieren. Da mir das etwas zu seltsam formuliert ist habe jetzt schon einen Termin für Montag in der Botschaft in Frankfurt gemacht, sind ja noch 3 Monate Zeit. Warum mir das zu "heiß" ist, findet sich hier:
 
Aber eine Staatsangehörigkeit bringt einem keinen Vorteil, den man nicht auch mit der Niederlassungserlaubnis hat. /s
Aber Chak, bei der Einkommenssteuer vielleicht schon, wenn man als deutscher Staatsbürger die unbeschränkte Veranlagung wählen möchte.
Für einen Thailänder nicht möglich
 
Das weis ich nicht. Es mag sein, das man sie einreisen lässt, um ihr Eigentum in Deutschland zu veräußern.
Alter Schwede, das ist aber hart. Meine Frau ist zum Glück eingebürgert, da kann sowas nicht passieren. Sie könnte im allerschlimmsten Fall nur ausgebürgert werden, da Doppelstaatler. Dann ist das überholt:
Aber eine Staatsangehörigkeit bringt einem keinen Vorteil, den man nicht auch mit der Niederlassungserlaubnis hat.
Einen Vorteil hat es aber
Jetzt muss sie einen Antrag zur ,,Rückführung zum deutschen Ehemann,, stellen. Das kostet mich eine Menge Geld.
Der Ehemann könnte dem Antrag nicht stattgeben :sneaky:
 
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Wir hatten vor Jahren auch mal so ein Problem in Thailand,meine Frau hat in Thailand einen neuen Pass beantragt und bekommen .In Bangkok als wir eingecheckt haben und nach Deutschland fliegen wollten haben die auch Theater gemacht ,mit meiner Frau.
Es geht nun mal nichts über die Einbürgerung. Welche Schwierigkeiten die Witwe eines deutschen Mannes beim Versuch der Wiedereinreise nach Deutschland haben kann, dürfte spätestens jetzt klar sein. Aber viele interessiert nicht, was mit einer nur niedergelassenen Thai nach dem eigenen Ableben wird.
Das hat "unsere" AB aber nicht so verstanden! Dieser AT ist und bleibt (unter den bekannten Bedingungen) unbefristet
Bis der Ehemann als Grund für die Erlaubnis verstorben ist und die Witwe aus dem Ausland mit einem neuen Pass oder nach mehr als 6 Monaten wieder einreisen will. Aber Thailand ist auch schön. Solange der Mann noch lebt, vermag er manches zu klären, aber was wenn er nicht mehr helfen kann und bei uns die AfD die Grenzen lückenlos kontrolliert?
 
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Es geht nun mal nichts über die Einbürgerung. Welche Schwierigkeiten die Witwe eines deutschen Mannes beim Versuch der Wiedereinreise nach Deutschland haben kann, dürfte spätestens jetzt klar sein. Aber viele interessiert nicht, was mit einer nur niedergelassenen Thai nach dem eigenen Ableben wird.

Bis der Ehemann als Grund für die Erlaubnis verstorben ist und die Witwe aus dem Ausland mit einem neuen Pass oder nach mehr als 6 Monaten wieder einreisen will. Aber Thailand ist auch schön. Solange der Mann noch lebt, vermag er manches zu klären, aber was wenn er nicht mehr helfen kann und bei uns zum die AfD die Grenzen lückenlos kontrolliert?

Leider muß ich hier mal zustimmen .
 
Leider muß ich hier mal zustimmen .
Aber auch nur wenn der Lebensmittelpunkt DACH ist. Nur wenige Thais zieht es nach dem Ableben des werten Gatten nicht nach Thailand zurück. Vllt. auch, weil man mit dem geerbten Geld weitaus ein befriedigenderes Leben führen vermag.
 
Nur wenige Thais zieht es nach dem Ableben des werten Gatten nicht nach Thailand zurück. Vllt. auch, weil man mit dem geerbten Geld weitaus ein befriedigenderes Leben führen vermag.
Spätestens wenn Kinder in Deutschland leben, was bei den meisten der Fall sein dürfte, oder die Behandlung einer Krankheit in Thailand unerschwinglich ist, will Frau nach Deutschland, wenigstens vorübergehend.
Die meisten Airlines lehnen also die Mitnahme ab da sie nur auf das Ablaufdatum im EAT schauen.

'Unbefristet' versteht beim Check in nicht jeder.
...
Bei der Einreisekontrolle in Deutschland gibt es höchstens eine Ermahnung das schnellsmöglich zu erledigen.
Eine Aufenthaltserlaubnis erlischt grundsätzlich ab 6 Monaten nach der Ausreise aus Deutschland. Bei in Thailand lebenden Witwen, kann diese Frist schon schnell überschritten werden.
Ist schon seltsam, wenn die Airline den Passagier trotzdem mitnimmt und die Bundespolizei nur ermahnt. Kann vermutlich auch anders ausgehen.
 
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Es geht nun mal nichts über die Einbürgerung. Welche Schwierigkeiten die Witwe eines deutschen Mannes beim Versuch der Wiedereinreise nach Deutschland haben kann, dürfte spätestens jetzt klar sein. Aber viele interessiert nicht, was mit einer nur niedergelassenen Thai nach dem eigenen Ableben wird.

Bis der Ehemann als Grund für die Erlaubnis verstorben ist und die Witwe aus dem Ausland mit einem neuen Pass oder nach mehr als 6 Monaten wieder einreisen will. Aber Thailand ist auch schön. Solange der Mann noch lebt, vermag er manches zu klären, aber was wenn er nicht mehr helfen kann und bei uns die AfD die Grenzen lückenlos kontrolliert?
Auch Blödsinn, wie immer!

Voraussetzungen des § 31 AufenthG​

Nach § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG erhalten Ehegatten im Fall der Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft unter anderem dann ein eigenständiges Aufenthaltsrecht,

  • wenn der Ausländer gestorben ist, während die eheliche Lebensgemeinschaft im Bundesgebiet bestand und
  • wenn der Ausländer bis dahin im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU war.
 
Nach § 31 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG erhalten Ehegatten im Fall der Aufhebung der ehelichen Lebensgemeinschaft unter anderem dann ein eigenständiges Aufenthaltsrecht,
Auch dieses eigenständige Aufenthaltsrecht erlischt grundsätzlich ab 6 Monaten nach der Ausreise aus Deutschland
Yogi hat es doch geschildert, sein Fall war aber eigentlich viel einfacher:
Meiner Frau, seit 27 Jahren verheiratet, hat man die Wiedereinreise seitens Qatar-Air verwehrt. Was ist passiert? Meine Frau hat ihren Pass in Thailand erneuert. Was wir nicht bedacht hatten ist, dass ihre Karte für die Aufenthaltsgenehmigung am 18. Dez. expired war. Also hat man sie am 14.1.2025 nicht ins Flugzeug gelassen. Als sie noch die A.U. im Pass eingeblebt hatte, war das kein Problem. Alter Pass plus neuem Pass, guten Flug.
Ich will mal sehen, wie eine länger in Thailand lebende Witwe an eine neue Aufenthaltserlaubnis rankommt.
Jetzt muss sie einen Antrag zur ,,Rückführung zum deutschen Ehemann,, stellen. Das kostet mich eine Menge Geld.
Zumal, wenn der Gatte tot ist, wird so ein Antrag gar nicht möglich sein. Statt sich das alles schönzureden, besser einbürgern.
 
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Auch dieses eigenständige Aufenthaltsrecht erlischt grundsätzlich ab 6 Monaten nach der Ausreise aus Deutschland
Yogi hat es doch geschildert, sein Fall war aber eigentlich viel einfacher:
Nach 15 Jahren kann auch bei einer Abwesenheit von mehr als 6 Monaten das Aufenthaltsrecht bestehen bleiben.
Aufenthaltsrecht §51 (2)
(2) Die Niederlassungserlaubnis eines Ausländers, der sich mindestens 15 Jahre rechtmäßig im Bundesgebiet aufgehalten hat sowie die Niederlassungserlaubnis seines mit ihm in ehelicher Lebensgemeinschaft lebenden Ehegatten erlöschen nicht nach Absatz 1 Nr. 6 und 7, wenn deren Lebensunterhalt gesichert ist und kein Ausweisungsinteresse nach § 54 Absatz 1 Nummer 2 bis 5 oder Absatz 2 Nummer 5 bis 7 besteht. Die Niederlassungserlaubnis eines mit einem Deutschen in ehelicher Lebensgemeinschaft lebenden Ausländers erlischt nicht nach Absatz 1 Nr. 6 und 7, wenn kein Ausweisungsinteresse nach § 54 Absatz 1 Nummer 2 bis 5 oder Absatz 2 Nummer 5 bis 7 besteht. Zum Nachweis des Fortbestandes der Niederlassungserlaubnis stellt die Ausländerbehörde am Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts auf Antrag eine Bescheinigung aus.
 
Nach 15 Jahren kann auch bei einer Abwesenheit von mehr als 6 Monaten das Aufenthaltsrecht bestehen bleiben.
Nach 15 Jahren, kann und
wenn deren Lebensunterhalt gesichert ist
Erklär das der Airline in Bangkok. Ich würde mich darauf nicht verlassen.
Die Niederlassungserlaubnis eines mit einem Deutschen in ehelicher Lebensgemeinschaft lebenden Ausländers erlischt nicht nach Absatz 1 Nr. 6 und 7, wenn kein Ausweisungsinteresse nach § 54 Absatz 1 Nummer 2 bis 5 oder Absatz 2 Nummer 5 bis 7 besteht.
Darauf kann sich eine Witwe kaum berufen.
Zum Nachweis des Fortbestandes der Niederlassungserlaubnis stellt die Ausländerbehörde am Ort des letzten gewöhnlichen Aufenthalts auf Antrag eine Bescheinigung aus.
Da kommt sie aber ohne AT gar nicht mehr hin. Als Witwe würde ich mich hüten den AT im Ausland auslaufen zu lassen, oder mit einem gültigen AT für länger als 6 Monate die BRD zu verlassen.
 
Nach 15 Jahren, kann und

Erklär das der Airline in Bangkok. Ich würde mich darauf nicht verlassen.

Darauf kann sich eine Witwe kaum berufen.

Da kommt sie aber ohne AT gar nicht mehr hin. Als Witwe würde ich mich hüten den AT im Ausland auslaufen zu lassen, oder mit einem gültigen AT für länger als 6 Monate die BRD zu verlassen.
Komplett falsch.
Du bist ein Spinner, der Texte nicht versteht.
 
Will mich in den Streit nicht einmischen , frage mich aber ,
Die thail. Witwe lebt mit Thai-Pass und AT Karte in Thailand .
Dann läuft die Karte ab und sie braucht eine neue , wer stellt die aus ?
Sie hat zwar einen eigenständigen AT lebenslang , muß den aber bei Bedarf nachweisen .
Einen deutschen Pass kann sie sich jederzeit bei der deutschen Botschaft ausstellen lassen .
Lebt die Frau dagegen in D. und hält sich nur zeitweilig in Th. auf , ist das alles kein Problem .
Eine th. Bekannte hatte Thai-Pass 10 Jahre , eine neue AT Karte , war 2,5 Jahre in Th. ,
konnte ohne Probleme in Bangkok einchecken und fliegen .
Sie hat gültige Dokumente und auf der Karte steht nichts von deutschen Vorschriften , da steht nur eine Gültigkeitsdauer .
Aber klar , Pass und Karte müssen gültig sein .
Die beste Lösung ist aber die Einbürgerung , auch wenn viele Thai-Frauen das nicht verstehen wollen .
 
Sie hat zwar einen eigenständigen AT lebenslang , ...
Was heißt „Die Niederlassungserlaubnis erlischt …“ wenn der AT lebenslang ist? Der AT ist die Niederlassungserlaubnis.
Und warum muss Yogis Frau einen Antrag zur „Rückführung zum deutschen Ehemann“ stellen, wenn der AT lebenslang ist? Und was müsste in einem solchen Fall eine Witwe machen?
Natürlich kann ich falsch liegen, aber ich lese das genauso wie es im Beitrag #37 steht.
 
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Was heißt „Die Niederlassungserlaubnis erlischt …“ wenn der AT lebenslang ist? Der AT ist die Niederlassungserlaubnis.
Und warum muss Yogis Frau einen Antrag zur „Rückführung zum deutschen Ehemann“ stellen, wenn der AT lebenslang ist? Und was müsste in einem solchen Fall eine Witwe machen?
Natürlich kann ich falsch liegen, aber ich lese das genauso wie es im Beitrag #37 steht.

Was nützt ein AT am Flughafen in Bangkok , wenn man ihn nicht nachweisen kann .
 
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