Wie kommt meine thailändische Frau in Deutschland klar, wenn ich tot bin?

Sie hat ausser mit der Sterbeurkunde zum Bestattungsinstitut zu gehen keine Probleme. Und wenn es ihr nicht passt, rein ins Flugzeug und auf nach SOA
So hatte ich auch Mal vor längerer Zeit gedacht, doch mit zunehmendem Alter erlebt man so einiges was einen aufhochen lässt. Z.B. eine Vollmacht über den Tod heraus ist auch sehr wichtig ;) Es kommen auf jeden Fall viele Dinge auf einen zu, mit denen man nicht gerechnet hat.

Habe gerade einen Sterbefall in der Familie, wo die überlebende Gattin als Pflegefall (Demenz und Bettlägerig) im Heim liegt. Alleine die Beantragung eines neuen digitalen Personal Ausweis ist schon ein (auf den zweiten Blick) Problem.
 
Zuletzt bearbeitet:
So hatte ich auch Mal vor längerer Zeit gedacht, doch mit zunehmendem Alter erlebt man so einiges was einen aufhochen lässt. Z.B. eine Vollmacht über den Tod heraus ist auch sehr wichtig ;) Es kommen auf jeden Fall viele Dinge auf einen zu, mit denen man nicht gerechnet hat.

Habe gerade einen Sterbefall in der Familie, wo die überlebende Gattin als Pflegefall (Demenz und Bettlägerig) im Heim liegt. Alleine die Beantragung eines neuen digitalen Personal Ausweis ist schon ein (auf den zweiten Blick) Problem.
Gute Idee, weil daran habe ich noch nie gedacht.
 
Wie bereits geschrieben, bei einer zweiten Einkommensquelle landet eine in Steuerklasse 6. Das hat @Hans.K aber von vornherein geschrieben.
Anhang anzeigen 87102
Ist aber eigentlich wurscht, da am Jahresende eh ein Ausgleich nach dem persönlichen Steuersatz, welcher vom steuerpflichtigem Gesamteinkommen abhängt, abgeglichen wird.
Wo genau wird denn bei der Rente diese Steuerklasse 6 berücksichtigt?

Da findet ja gar kein Steuerabzug an der Quelle statt, insofern gibt es auch keine Steuerklasse. Das spielt nur dann eine Rolle, wenn der verstorbene Mann entweder eine Pension bekam oder eine Betriebsrente und die Ehefrau arbeitet, dann muss sie sich entscheiden, welche dieser Einkünfte die Steuerklasse 6 bekommen soll.
Wenn sie aber eine Witwenrente hatte und noch arbeitet, dann muss sie sich über die Steuerklasse 6 keine Gedanken machen.
 
Wo genau wird denn bei der Rente diese Steuerklasse 6 berücksichtigt?
Da findet ja gar kein Steuerabzug an der Quelle statt, insofern gibt es auch keine Steuerklasse.
Die wird nicht bei der Rente, sondern bei der Nebentätigkeit berücksichtigt. Bei einem Bezug einer Altersrente wird jede weitere Tätigkeit als Zweittätigkeit betrachtet und fällt in die Steuerklasse 6. Was aber nicht schlimm ist, da es den Ausgleich am Jahresende gibt, wo man zu viel gezahlte Sozialbeiträge und Steuern wieder zurück erhalten kann.
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Lest doch bitte alle mal bis zum Ende.

Wenn die Ehefrau bei Ableben des Ehemannes 55 Jahre oder älter ist, erhält sie weiterhin die volle Witwenrente.

In Deutschland müsste sie aktuell min. 47 sein, sonst gibt es nur dir kleine Witwenrente.

Es geht hierbei um jüngere Frauen mit Kindern die bisher wegen der Kinder sofort die volle Witwenrente. Diese dann bisher bis zum Lebensende. Zukünftig nur bis die Kinder 25 sind.
Die 55 Jahren gelten aber nur beim Zeitpunkt des Inkrafttreten der neuen Regelung. Für zukünftige Witwen gilt diese 55 Jahren nicht.
Aber der Vorschlag wurde momentan sowieso auf die lange Bank geschoben, nachdem die Parteien vom Volk via Abstimmungen in diesem Themenbereich letztes Jahr 2 mal brutal abgewascht wurden.
Den das darüber das Referendum und vors Volk kommt ist so sicher wie das Amen in der Kirche.
Es lebe die direkte Demokratie.
 
Die wird nicht bei der Rente, sondern bei der Nebentätigkeit berücksichtigt. Bei einem Bezug einer Altersrente wird jede weitere Tätigkeit als Zweittätigkeit betrachtet und fällt in die Steuerklasse 6.
Auch das stimmt nicht.


Wie ich schon sagte, das gilt nur bei einer Betriebsrente oder Pension, nicht, wenn nur die Altersrente bezogen wird.
 
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