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Netandy
Guest
Re: Ministerium geht gegen Ausländische Grundeigentümer vor
@Roah
Das mit den Folgen beim etwaigen Tod des Grundstückseigentümers hat ja schon zero richtig erklärt. Es ist also im Prinzip egal ob du den Deal mit deiner (zukünftigen) Frau oder deinem (zukünftigen) Schwiegervater machst.
Zu bedenken ist höchstens, dass es bei deiner Frau als Eigentümerin auch in der gesetzlichen Erbfolge "deiner" Familie bleibt. Also deine Kinder wären nach Tod deiner Frau die gesetzlichen Erben und Eigentümer, und nach Ablauf der 30+30 Jahre eben auch alleinige Besitzer. Ich weis natürlich nicht ob das für dich relevant ist.
Wie in jedem anderen Land auch, durch entsprechend datierte Unterlagen, z.B. deine Kontoauszüge. Falls du ein Haus auf deinem neuen gepachteten Grundstück baust, so lässt du es ja sowieso auf dich allein als Eigentümer eintragen.
Sollte es einmal mit deiner Frau zur Scheidung kommen, und sie ungerechtfertigterweise darauf Ansprüche erheben, so ist sie dafür auch in der "Beweispflicht"!
Das heisst, sie muss es beweisen dass das Haus aus gemeinsam in der Ehezeit erwirtschaftetem Geld erbaut wurde, und ihr trotz deiner alleinigen Eigentümerschaft deshalb ein Zugewinnausgleich zusteht.
Sie ist also in der Beweispflicht, nicht du!
Und sie kann es ja nicht beweisen, bzw. den Grundbucheintrag anfechten. Zudem kannst du ja die Geldtransfers belegen. Ist also überhaupt kein Problem, und sie wird sicher nicht einen so ausichtslosen (und für sie auch sehr teuren) Prozess anzustrengen. Da gibt es also auch im Scheidungsfall keinerlei Probleme. Hatte schon einige Bekannte wo genau diese Konstellation vorhanden war, und jedesmal lief die Scheidung absolut "easy".
Gruss an alle von
Netandy
@Roah
Das mit den Folgen beim etwaigen Tod des Grundstückseigentümers hat ja schon zero richtig erklärt. Es ist also im Prinzip egal ob du den Deal mit deiner (zukünftigen) Frau oder deinem (zukünftigen) Schwiegervater machst.
Zu bedenken ist höchstens, dass es bei deiner Frau als Eigentümerin auch in der gesetzlichen Erbfolge "deiner" Familie bleibt. Also deine Kinder wären nach Tod deiner Frau die gesetzlichen Erben und Eigentümer, und nach Ablauf der 30+30 Jahre eben auch alleinige Besitzer. Ich weis natürlich nicht ob das für dich relevant ist.
Wie beweist man welche Mittel man VOR der Eheschließung in Besitz hatte???
Wie in jedem anderen Land auch, durch entsprechend datierte Unterlagen, z.B. deine Kontoauszüge. Falls du ein Haus auf deinem neuen gepachteten Grundstück baust, so lässt du es ja sowieso auf dich allein als Eigentümer eintragen.
Sollte es einmal mit deiner Frau zur Scheidung kommen, und sie ungerechtfertigterweise darauf Ansprüche erheben, so ist sie dafür auch in der "Beweispflicht"!
Das heisst, sie muss es beweisen dass das Haus aus gemeinsam in der Ehezeit erwirtschaftetem Geld erbaut wurde, und ihr trotz deiner alleinigen Eigentümerschaft deshalb ein Zugewinnausgleich zusteht.
Sie ist also in der Beweispflicht, nicht du!
Und sie kann es ja nicht beweisen, bzw. den Grundbucheintrag anfechten. Zudem kannst du ja die Geldtransfers belegen. Ist also überhaupt kein Problem, und sie wird sicher nicht einen so ausichtslosen (und für sie auch sehr teuren) Prozess anzustrengen. Da gibt es also auch im Scheidungsfall keinerlei Probleme. Hatte schon einige Bekannte wo genau diese Konstellation vorhanden war, und jedesmal lief die Scheidung absolut "easy".
Gruss an alle von
Netandy