Ministerium geht gegen Ausländische Grundeigentümer vor !

Re: Ministerium geht gegen Ausländische Grundeigentümer vor

@Roah

Das mit den Folgen beim etwaigen Tod des Grundstückseigentümers hat ja schon zero richtig erklärt. Es ist also im Prinzip egal ob du den Deal mit deiner (zukünftigen) Frau oder deinem (zukünftigen) Schwiegervater machst.

Zu bedenken ist höchstens, dass es bei deiner Frau als Eigentümerin auch in der gesetzlichen Erbfolge "deiner" Familie bleibt. Also deine Kinder wären nach Tod deiner Frau die gesetzlichen Erben und Eigentümer, und nach Ablauf der 30+30 Jahre eben auch alleinige Besitzer. Ich weis natürlich nicht ob das für dich relevant ist.

Wie beweist man welche Mittel man VOR der Eheschließung in Besitz hatte???

Wie in jedem anderen Land auch, durch entsprechend datierte Unterlagen, z.B. deine Kontoauszüge. Falls du ein Haus auf deinem neuen gepachteten Grundstück baust, so lässt du es ja sowieso auf dich allein als Eigentümer eintragen.

Sollte es einmal mit deiner Frau zur Scheidung kommen, und sie ungerechtfertigterweise darauf Ansprüche erheben, so ist sie dafür auch in der "Beweispflicht"!

Das heisst, sie muss es beweisen dass das Haus aus gemeinsam in der Ehezeit erwirtschaftetem Geld erbaut wurde, und ihr trotz deiner alleinigen Eigentümerschaft deshalb ein Zugewinnausgleich zusteht.

Sie ist also in der Beweispflicht, nicht du!

Und sie kann es ja nicht beweisen, bzw. den Grundbucheintrag anfechten. Zudem kannst du ja die Geldtransfers belegen. Ist also überhaupt kein Problem, und sie wird sicher nicht einen so ausichtslosen (und für sie auch sehr teuren) Prozess anzustrengen. Da gibt es also auch im Scheidungsfall keinerlei Probleme. Hatte schon einige Bekannte wo genau diese Konstellation vorhanden war, und jedesmal lief die Scheidung absolut "easy".

Gruss an alle von

Netandy
 
Re: Ministerium geht gegen Ausländische Grundeigentümer vor

Kleiner Nachtrag: Habe auf dem Örtchen gerade in meinem uralten juristischen Wörterbuch Thai-Deutsch geblättert. Da habe ich glatt unter Sit-ti-geb-gin (in Thai) das Wort Nießbrauch gefunden.
 
Wie ich anhand der Suche gefunden habe, hatten wir hier auch einen Thread zu dem damaligen Vorhaben in 2006 der Regierung gegen die Konstruktion, Grundstücke über eine GmbH zu kaufen, vorzugehen.

Auch heute finde man im Internet viele warnende Stimmen, die auf die Illegalität dieser Konstruktion hinweisen, weil sie gegen mindestens zwei Gesetze verstoßen. Links folgen.
 
Wie ich anhand der Suche gefunden habe, hatten wir hier auch einen Thread zu dem damaligen Vorhaben in 2006 der Regierung gegen die Konstruktion, Grundstücke über eine GmbH zu kaufen, vorzugehen.

Auch heute finde man im Internet viele warnende Stimmen, die auf die Illegalität dieser Konstruktion hinweisen, weil sie gegen mindestens zwei Gesetze verstoßen. Links folgen.

Du hast es Dir zur Aufgabe gemacht, Socrates nachzuweisen, dass er illegale Geschäftsmodelle praktiziert.
Ich weiß nicht inwieweit das ein persönlicher Feldzug zwischen Euch beiden ist.
Dazu war ich zulange weg von Nittaya. Mein Vorschlag lass ihn doch in Ruhe, er hat in Hua Hin seinen Frieden gefunden und einen Weg wie er glücklich seinen Lebensruhestand genießen kann. Er hat seine Varianten der Lebensplanung offen gelegt, wahrscheinlich, wie kein anderer hier.
 
Du hast es Dir zur Aufgabe gemacht, Socrates nachzuweisen, dass er illegale Geschäftsmodelle praktiziert.
Ich weiß nicht inwieweit das ein persönlicher Feldzug zwischen Euch beiden ist.
Mir war klar, dass das so aussieht, ich finde das Thema aber unabhängig von Socrates spannend. Der macht ja ohnehin was er will, und das soll er auch.

Für andere Interessenten wäre aber sicherlich schon eine rechtssichere Gestaltung wichtig. Das kann dieses Forum nur informativer machen.
 
Mir war klar, dass das so aussieht, ich finde das Thema aber unabhängig von Socrates spannend. Der macht ja ohnehin was er will, und das soll er auch.

Für andere Interessenten wäre aber sicherlich schon eine rechtssichere Gestaltung wichtig. Das kann dieses Forum nur informativer machen.
Das ist ja auch Dein gutes Recht und Infos werden auch gern angenommen. Nur sollte dann der Bezug zu ihm entfallen.
Danke.
 
Ach Leute. Das Gesetz demzufolge Firmen, die 3 Jahre keinen Umsatz machen liquidiert werden koennen ist uralt und wurde nie konsequent umgesetzt.
Etwas neuer ist die Vorschrift, dass Landkauf mit einer Neugruendung nicht mehr erlaubt ist. Die Firmen muessen laengere Zeit im Eigentum von Thailaendern sein.
Die Anwaelte wissen das und halten entsprechend "alte" Firmen vor.

Dass bei Landkauf bestaetigt werden muss, dass das Kapital aus dem Privatvermoegen eines Thailaenders stammt ist auch nicht neu.
 
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