Re: Ministerium geht gegen Ausländische Grundeigentümer vor
Chak3
Netandy, bei den 30 Jahre Pacht gibt es auch das eine oder andere Problem, zumindest gibt es einige rechtliche Unklarheiten.
An welche Unklarheiten denkst du?
Es gab ja bezüglich Grundstückspacht in den letzten Jahren und auch gerade 2005 einige Änderungen. Gerade die "Pacht" ist ja der von der thailändischen Regierung vorgesehene legale Weg um Ausländern das Erlangen von Landbesitz (nicht zu Verwechseln mit Eigentum!)zu ermöglichen.
Die längst mögliche Pacht nach thailändischem Gesetz betraegt 30 Jahre. Eine Verlängerung um weitere 30 Jahre ist möglich. Die Pacht wird duch das Land Department registriert und auf dem Land Dokument eingetragen.
Wichtig ist es natürlich im Pachtvertrag
besondere Zusatzrechte eintragen zu lassen. Das Wichtigste dabei ist, die Pacht für 30 Jahre verlängern zu können. Ebenso das Recht die Pacht auch uneingeschränkt auf andere Personen übertragen, und auch vererben zu können. Ebenso das Recht die Pacht mit allen Zusatzrechten verkaufen zu können.
Früher (vor 2004) war es nicht möglich diese Zusatzrechte direkt auf dem Landdokument registrieren zu lassen. Es musste hierzu ein weiterer Privatvertrag abgeschlossen werden. Um Sicherheit zu erlangen damals immer mit einer hohen Entschädigungssumme bei vorzeitiger Auflösung des Vertrages (Normallfall das 5 fache der 60-Jahre Pachtsumme).
Dies ist jedoch heutzutage unnötig. Alle Zusatzrechte können jetzt auf dem "Land-Department" eingetragen werden. Ein so registrierter Pachtvertrag bleibt so unter allen Voraussetzungen während der gesamten Dauer gültig und ist vom thailändischen Gesetz geschützt.
Es liegt heutzutage ein klares Interesse des thailändischen Staates vor, das Ausländer Besitz erwerben. Dies deshalb, da Ausländer zumeist auch hohe Folgeinvestitionen tätigen (z.B. Hausbau). Das Hauptinteresse des Staates liegt aber nach wie vor darin, das stets ein Thailänder Eigentümer des Landes bleibt, und nach spätestens 60 Jahren auch eben ein Thailänder wieder uneingeschränkt über die Grundstücke verfügen kann. Ich denke eine vorbildliche und sehr kluge Politik zum Schutz der eigenen Bevölkerung, die den Ausverkauf des Landes perfekt verhindert. Was sonst passieren kann, sieht man sehr schön z.B. an Mallorca, wo die halbe Insel schon Fremden GEHÖRT!
Doch nun zur Praxis.

In vielen Gebieten sieht man ja in Thailand oft Schilder mit der Aufschrift "Land For Sale". Diese Schilder richten sich (da ja English) nicht an Thailänder, sondern an Ausländer. Da aber kein Ausländer "kaufen" kann, eigentlich ein Paradoxon
Der Grundstückseigentümer wird also mit dem Ausländer einen Pachtvertrag in der oben beschriebenen Weise abschliessen. Dieser bezahlt für die 60 Jahre dann die gesamte Pacht im voraus. Diese Summe entspricht dann im Prinzip in etwa dem Kaufpreis. Alle sind zufrieden.
Falls man natürlich mit einer Thailänderin verheiratet ist, wird sie das Grundstück
kaufen. Oder man kauft (falls vorhanden) das Grundstück für die Kinder. In beiden Fällen werden entweder Frau oder Kinder echte Eigentümer.
Man sollte es aber in gleicher Weise, wie bei Fremden, für 60 Jahre zurückpachten! So ist man absolut abgesichert, jedoch bleibt das Grundstück sozusagen auch nach den 60 Jahren "in der Familie", während es in der anderen Variante eben weg ist. Ich schätze aber das Niemand im Forum vom Alter her das "erleben" wird.
In beiden Fällen kann man das Grundstück uneingeschränkt "benutzen" als ob es echtes Eigentum wäre. Also z.B. ein Haus bauen, das einem im Gegensatz zum Grundstück aber als "Eigentümer" wirklich gehört.
Vorsicht!
Es versuchen findige thailändische Anwälte immer noch Ausländer von der Pachtvariante abzubringen. Und einem statt dessen den illegalen "Trick" des echten Grundeigentums über eine Scheinfirma einzureden. Dies hat für diese Art Anwälte nämlich den Vorteil, die Scheinfirma lebenslang "betreuen" zu können (z.B. jährliche Steuererklärung...etc..), und daran zu verdienen.
Gruss an alle von
Netandy